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   BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04   

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https://dejure.org/2005,618
BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04 (https://dejure.org/2005,618)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2005 - IX ZB 207/04 (https://dejure.org/2005,618)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04 (https://dejure.org/2005,618)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzveröffentlichungsgrund: Ableitung aus einer einzigen Forderung; Ableitung des Insolvenzeröffnungsgrunds aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Insolvenzeröffnung wegen einer einzigen Forderung

  • zvi-online.de

    InsO § 14 Abs. 1, §§ 16, 317 Abs. 2 Satz 1, § 320
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grundlage einer einzigen, bestrittenen Forderung des antragstellenden Gläubigers nur nach Beweis ihres tatsächlichen Bestehens

  • Judicialis

    InsO § 14 Abs. 1; ; InsO § 16; ; InsO § 317 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 320

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1 § 16 § 317 Abs. 2 S. 1 § 320
    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen Forderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eröffnungsvoraussetzungen sind ggf. im Prozesswege zu klären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine einzige unbewiesene Forderung reicht für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1061
  • ZIP 2006, 247
  • MDR 2006, 894
  • NZI 2006, 174
  • WM 2006, 492
  • WM 2006, 493
  • BB 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 18.05.1989 - 2 W 41/89
    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Soll nämlich der Eröffnungsgrund allein aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese bestritten, muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; OLG Hamm KTS 1971, 54, 56; OLG Köln ZIP 1989, 789; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 14 Rn. 12, § 16 Rn. 12).
  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Soll nämlich der Eröffnungsgrund allein aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese bestritten, muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; OLG Hamm KTS 1971, 54, 56; OLG Köln ZIP 1989, 789; HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 14 Rn. 12, § 16 Rn. 12).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (BGHZ 159, 135, 137 f).
  • BGH, 05.08.2002 - IX ZB 51/02

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Die Parteien sind auf den Prozessweg zu verweisen (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 aaO; Beschl. v. 5. August 2002 - IX ZB 51/02, ZIP 2002, 1695, 1696; MünchKomm-InsO/Schmahl, § 14 Rn. 21).
  • BGH, 06.02.2003 - IX ZB 287/02

    Wegfall der Insolvenzeröffnungsgründe; Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04
    Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, welche Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes gemäß § 317 Abs. 2 Satz 1 InsO zu stellen sind, ist nicht entscheidungserheblich, weil sie sich im vorliegenden Verfahren nicht konkret stellt (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Februar 2003 - IX ZB 287/02, ZInsO 2003, 216).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Soll der Eröffnungsgrund - wie hier - maßgeblich aus Forderungen des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und sind dessen Forderungen bestritten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    a) Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493).

    Ebenso wie es nicht Sache des Insolvenzgerichts ist, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO), obliegt es ihm nicht, rechtlich oder tatsächlich zweifelhaften Einwänden gegen eine titulierte Forderung nachzugehen.

  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493).

    Ebenso wie es nicht Sache des Insolvenzgerichts ist, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO), obliegt es ihm auch nicht, rechtlich und tatsächlich zweifelhaften Einwänden gegen eine titulierte Forderung nachzugehen (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633).

  • BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf

    Dies gilt sowohl im Eröffnungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493 mwN) wie auch im eröffneten Verfahren bei einem Widerspruch gegen eine angemeldete Forderung (vgl. §§ 179 ff InsO).
  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20

    Glaubhaftmachung der Forderung durch den antragstellenden Gläubiger i.R.e.

    In diesem Fall hat der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zu beweisen, wenn ihr der Schuldner substantiiert widerspricht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - III ZR 9/91, ZIP 1992, 947; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 3, 6; vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 7; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5 ff).

    Fällt die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig aus, ist der Gläubiger auf den Prozessweg zu verweisen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005, aaO Rn. 6; vom 29. März 2007, aaO Rn. 7).

    Nach der Systematik des Gesetzes ist es nicht die Aufgabe des Insolvenzgerichts, von Gläubigern behauptete Forderungen abschließend unter Berücksichtigung der vom Schuldner geltend gemachten Einwendungen auf ihre Berechtigung zu prüfen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 Rn. 6; vom 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350 Rn. 6).

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

    Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im

    Das Insolvenzverfahren wird nur dann eröffnet, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493 mit Nachweisen der früheren Rechtsprechung; v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633).

    Fällt die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig aus, ist der Gläubiger schon mit seiner Glaubhaftmachung gescheitert und auf den Prozessweg zu verweisen (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO).

  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 67/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Hinweispflicht des Gerichts auf

    Der Rechtsbeschwerdeführer kann sich nicht darauf berufen, dass es ihm nicht zuzumuten gewesen sei, selbst einen Insolvenzantrag zu stellen, solange er in den Insolvenzantragsverfahren über die Gläubigeranträge deren Zulässigkeit und Begründetheit in Abrede gestellt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 258/03, NZI 2005, 108 aE; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, NZI 2006, 174 Rn. 6; vom 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350 Rn. 6; vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, NZI 2007, 408 Rn. 7; vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3).
  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 12/06

    Zurücknahme des Insolvenzantrages nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493).
  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 201/03

    Anforderungen an den Nachweis des Insolvenzgrundes

    Das Insolvenzverfahren darf nur dann eröffnet werden, wenn die Forderung zur Überzeugung des Insolvenzgerichts feststeht (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 mit Nachweisen der früheren Rechtsprechung; v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, ZIP 2006, 1452, 1453 f; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 12/06, ZVI 2006, 564, 565; v. 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226).

    Der antragstellende Gläubiger ist auf den Prozessweg zu verweisen, wenn seine Forderung nicht vollstreckbar ist und ihre tatsächliche oder rechtliche Beurteilung nicht eindeutig ausfällt (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO; v. 29. Juni 2004, aaO S. 1454; v. 1. Februar 2007 - IX ZB 79/06, NZI 2007, 350; v. 29. März 2007, aaO S. 1226 f).

  • LG Bad Kreuznach, 12.04.2019 - 1 T 29/19

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Insolvenzantrags der Staatsanwaltschaft

    Soll der Eröffnungsgrund allein aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese bestritten, muss diese Forderung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens voll bewiesen sein (BGH Beschluss vom 19.12.1991 - III ZR 9/91 - NJW-RR 1992, 919; BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZB 207/04, in NJW-RR 2006, 1061).

    Nach den Erkenntnissen der Kammer ist die Frage, ob die Rechtsprechung des BGH zur Notwendigkeit des Vollbeweises der Forderung für den Fall, dass der Eröffnungsgrund allein aus einer bestritten einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden soll (BGH Beschluss vom 19.12.1991 - III ZR 9/91 - NJW-RR 1992, 919; BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZB 207/04, in NJW-RR 2006, 1061) auch auf die Konstellation anzuwenden ist, in der die Staatsanwaltschaft als Vertreterin des Staates den staatlichen Anspruch auf Ersatz der Werteinziehung geltend macht und der Täter die Taten nicht vollumfänglich gesteht, bislang nicht höchstrichterlich entschieden.

  • BGH, 08.11.2007 - IX ZB 263/03

    Anforderungen an den Nachweis des Insolvenzgrundes

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 26/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung des Gläubigers im

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZB 79/06

    Prüfung der dem Eröffnungsantrag zugrunde liegenden Forderung durch das

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Steuerforderungen

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 31/08

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit i. S. von §§ 130 ff. InsO

  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 157/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Glaubhaftmachung der Forderung

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 30/08

    Anforderungen an den Nachweis der Zahlungsunfähigkeit und der

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 58/08

    Vereinbarkeit des Verfahrensgrundrechts auf rechtliches Gehör mit der

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 59/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 222/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 139/11

    Anhörung vor dem Erlass von Sicherungsmaßnahmen

  • AG Köln, 06.05.2015 - 72 IN 514/13

    Zahlungsunfähigkeit bei einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • AG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 412 Cs 147/18
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 13 U 100/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das

  • LG Frankfurt/Oder, 10.05.2006 - 19 T 10/06

    Glaubhaftmachen einer Forderung durch Vorlage eines Darlehensvertrags, eines

  • LG Köln, 17.07.2012 - 22 O 191/11

    Darlegung der Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners durch den

  • LG München I, 08.03.2010 - 7 T 479/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Ableitung des Eröffnungsgrundes aus einer

  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 U 100/07

    Auslandsinsolvenz: Unterbrechung eines anhängigen Berufungsverfahrens wegen

  • LG Stuttgart, 24.09.2007 - 19 T 6/06

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung von insolvenzrechtlichen

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