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BGH, 25.06.2009 - IX ZB 220/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Gefährdung der Gläubigerbefriedigung als Voraussetzung für die Versagung der Restschuldbefreiung
- Judicialis
InsO § 290 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 290 Abs. 1 Nr. 5
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitteilungspflichten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 04.01.2007 - 1 IK 126/02
- LG Stuttgart, 14.08.2008 - 19 T 300/07
- BGH, 25.06.2009 - IX ZB 220/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08
Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als …
Auszug aus BGH, 25.06.2009 - IX ZB 220/08
Der Senat hat mit Beschluss vom 8. Januar 2009 (IX ZB 73/08, ZInsO 2009, 395, 396 f) entschieden, dass die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners keine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger voraussetzt. - BGH, 07.12.2006 - IX ZB 11/06
Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verstoßes gegen Auskunfts- und …
Auszug aus BGH, 25.06.2009 - IX ZB 220/08
Nach der Rechtsprechung des Senats ist es nicht Sache des Schuldners, zu beurteilen, ob ein Vermögensgegenstand für die Gläubiger interessant ist (BGH, Beschl. v. 7. Dezember 2006 - IX ZB 11/06, ZInsO 2007, 96, 97 Rn. 8).