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   BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07   

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BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07 (https://dejure.org/2009,902)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2009 - IX ZB 236/07 (https://dejure.org/2009,902)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07 (https://dejure.org/2009,902)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw. Insolvenzverwalters zur Aufnahme von möglichen Versagungsgründen für eine Restschuldbefreiung in den darstellenden Teil; Verpflichtung zur Darlegung einer rechtskräftigen Verurteilung wegen ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 220, 250, 251, 290
    Zum Verbot der Schlechterstellung eines einzelnen Gläubigers durch Bestätigung des Insolvenzplans

  • Judicialis

    InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 220 Abs. 2; ; InsO § 251 Abs. 1; ; InsO § 251 Abs. 2; ; InsO § 290 Abs. 1; ; InsO § 297

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw. Insolvenzverwalters zur Aufnahme von möglichen Versagungsgründen für eine Restschuldbefreiung in den darstellenden Teil; Verpflichtung zur Darlegung einer rechtskräftigen Verurteilung wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Insolvenzplan und die Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Restschuldbefreiung - Keine Angabe von Versagungsgründen im Insolvenzplan erforderlich

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob der Schuldner im darstellenden Teil des Insolvenzplans Insolvenzstrafen darstellen muss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1347
  • ZIP 2009, 1384
  • MDR 2009, 1131
  • NZI 2009, 515
  • WM 2009, 1336
  • Rpfleger 2009, 639
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05

    Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan;

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211, zu § 298 RegE; BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 204/05, ZIP 2007, 923 Rn. 7).

    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten und glaubhaft gemachten Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 aaO S. 924 Rn. 10).

    Würde das Insolvenzverfahren fortgeführt und dem Schuldner Restschuldbefreiung angekündigt, könnte der Rechtsbeschwerdeführer in der Wohlverhaltensperiode gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners aufrechnen (BGHZ 163, 391, 393 ; BGH, Beschl. v. 29. März 2007 aaO S. 924 Rn. 8 m.w.N.).

  • LG Berlin, 27.12.2007 - 86 T 657/07

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung für einen Insolvenzplan wegen der

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Schließlich weiche das Beschwerdegericht von einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (ZIP 2008, 324) ab.

    Die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 27. Dezember 2007 (ZIP 2008, 324), auf die die Rechtsbeschwerde verweist und die erst nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts ergangen ist, bezieht sich auf rechtskräftige Verurteilungen wegen Insolvenzstraftaten, die nach § 290 Abs. 1 Nr. 1, § 297 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben.

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 126/05

    Berücksichtigung von Zuwendungen an den Schuldner bei der Bemessung der

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Deshalb liegt es nahe, dass der Insolvenzverwalter dem Schuldner für die Arbeitsleistung eine Vergütung gewährt, die, wenn sie sich im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen hält, nicht in die Insolvenzmasse fällt (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Mai 2006 - IX ZB 202/05, ZIP 2006, 1307, 1308 Rn. 4 f; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 126/05 Rn. 4).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZB 202/05

    Auswirkungen einer an den weiter mitarbeitenden Schuldner

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Deshalb liegt es nahe, dass der Insolvenzverwalter dem Schuldner für die Arbeitsleistung eine Vergütung gewährt, die, wenn sie sich im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen hält, nicht in die Insolvenzmasse fällt (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Mai 2006 - IX ZB 202/05, ZIP 2006, 1307, 1308 Rn. 4 f; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 126/05 Rn. 4).
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 169/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Arbeitet der Schuldner weiter, kommt bei einem Selbständigen in Betracht, § 850i ZPO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO entsprechend anzuwenden (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, ZVI 2003, 170, 173; v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78 Rn. 3).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 249/07

    Zeitpunkt der Geltung von Obliegenheiten des Schuldners gem. § 295

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Würde das Insolvenzverfahren fortgeführt, wäre er hierzu jedoch nicht verpflichtet, weil die Arbeitskraft des Schuldners nicht in die Insolvenzmasse fällt (BGH, Urt. v. 26. Juni 2008 - IX ZR 144/05, ZIP 2008, 1435, 1436 Rn. 29; vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2008 - IX ZB 249/07, ZInsO 2009, 299 Rn. 8).
  • BGH, 26.06.2008 - IX ZR 144/05

    Anfechtbarkeit der Werthaltigmachung abgetretener künftiger Forderungen

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Würde das Insolvenzverfahren fortgeführt, wäre er hierzu jedoch nicht verpflichtet, weil die Arbeitskraft des Schuldners nicht in die Insolvenzmasse fällt (BGH, Urt. v. 26. Juni 2008 - IX ZR 144/05, ZIP 2008, 1435, 1436 Rn. 29; vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2008 - IX ZB 249/07, ZInsO 2009, 299 Rn. 8).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 115/04

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners in

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Würde das Insolvenzverfahren fortgeführt und dem Schuldner Restschuldbefreiung angekündigt, könnte der Rechtsbeschwerdeführer in der Wohlverhaltensperiode gegen Steuererstattungsansprüche des Schuldners aufrechnen (BGHZ 163, 391, 393 ; BGH, Beschl. v. 29. März 2007 aaO S. 924 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2007 - IX ZB 10/06

    Anforderungen an die Form eines Widerspruchs gegen den Insolvenzplan

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Nach Absatz 2 dieser Vorschrift ist im Rahmen der Glaubhaftmachung eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, unstatthaft (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 10/06, ZInsO 2007, 442, 443 Rn. 14).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
    Arbeitet der Schuldner weiter, kommt bei einem Selbständigen in Betracht, § 850i ZPO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO entsprechend anzuwenden (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 388/02, ZVI 2003, 170, 173; v. 5. April 2006 - IX ZB 169/04, ZVI 2007, 78 Rn. 3).
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen

    aa) Nach § 220 Abs. 2 InsO muss der darstellende Teil eines Insolvenzplans alle Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, WM 2009, 1336 Rn. 27).

    Auch die Vorschrift des § 220 Abs. 2 InsO ist nach ihrem Sinn und Zweck als zwingende Regelung zu lesen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009, aaO Rn. 27).

    (1) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 19. Mai 2009 (IX ZB 236/07, aaO) im Hinblick auf den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO bereits verneint, dass der Schuldner im Insolvenzplan im Einzelnen die Gründe darzulegen hat, aus denen ein Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen könnte.

    Ob diese Erwägungen auch hinsichtlich des hier in Rede stehenden Versagungsgrundes des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu gelten haben, hat der Senat im angeführten Beschluss ausdrücklich offen gehalten (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009, aaO Rn. 26).

    Soweit sie im Hinblick auf den Versagungsgrund des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO doch relevant sein könnte, ist zu beachten, dass die Annahme einer umfassenden Informationspflicht des Schuldners mit der grundsätzlich den Gläubiger gemäß § 251 Abs. 2, § 290 Abs. 2, § 297 Abs. 2 InsO treffenden Darlegungs- und Beweislast nicht zu vereinbaren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009, aaO Rn. 27).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/11

    Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen

    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten und glaubhaft gemachten Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, ZInsO 2007, 491 Rn. 10; vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, ZInsO 2009, 1252, Rn. 12 f).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09

    Umgehung der Obliegenheit der Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch

    Diese Voraussetzungen soll das Insolvenzgericht davor bewahren, dass ein Antrag, der auf bloße Vermutungen gestützt wird, zu aufwendigen Ermittlungen durch das Gericht führt (BGH, Beschl. v. 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, WM 2009, 1336, 1337 Rn. 13; BT-Drucks. 12/2443 S. 212).

    Eine Glaubhaftmachung kann gemäß § 4 InsO, § 294 Abs. 2 ZPO nur auf präsente Beweismittel gestützt werden (BGHZ 156, 139, 141; Beschl. v. 19. Mai 2009, aaO Rn. 14).

  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11

    Insolvenzrecht: Glaubhaftmachung der Schlechterstellung bei Beantragung der

    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, NZI 2007, 409 Rn. 7; vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, NZI 2009, 515 Rn. 12; vom 24. März 2011 - IX ZB 80/11, NZI 2011, 410 Rn. 9).
  • AG Köln, 15.02.2017 - 72 IN 594/13

    Insolvenzplan, darstellender Teil, berufliche Tätigkeit, Selbständigkeit,

    aa) Nach § 220 Abs. 2 InsO muss der darstellende Teil eines Insolvenzplans alle Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, WM 2009, 1336 Rn. 27).

    Auch die Vorschrift des § 220 Abs. 2 InsO ist nach ihrem Sinn und Zweck als zwingende Regelung zu lesen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009, aaO Rn. 27).".

  • AG Köln, 15.05.2019 - 72 IN 269/17

    Beachten der Vorschriften über den Inhalt des Insolvenzplans in einem

    aa) Nach § 220 Abs. 2 InsO muss der darstellende Teil eines Insolvenzplans alle Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Gläubiger über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, WM 2009, 1336 Rn. 27).

    Auch die Vorschrift des § 220 Abs. 2 InsO ist nach ihrem Sinn und Zweck als zwingende Regelung zu lesen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2009, aaO Rn. 27).".

  • OLG Köln, 15.02.2017 - 18 U 107/16
    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 205/05 -, NZI 2007, S. 409; Beschl. v. 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07 -, NZI 2009, S. 515; Beschl. v. 24. März 2011 - IX ZB 80/11 -, NZI 2011, S. 410; Beschl. v. 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11 -, BeckRS 2012, 17122).
  • AG Potsdam, 30.12.2009 - 35 IN 703/09

    Antrag auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplans durch

    Gemäß der Entscheidung des BGH vom 19. Mai 2009 ( IX ZB 236/07 ) ist der Antrag des Gläubiger nur zulässig, sofern er seine Angaben glaubhaft macht.
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