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   BGH, 20.09.2007 - IX ZB 239/06   

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https://dejure.org/2007,9159
BGH, 20.09.2007 - IX ZB 239/06 (https://dejure.org/2007,9159)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - IX ZB 239/06 (https://dejure.org/2007,9159)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - IX ZB 239/06 (https://dejure.org/2007,9159)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Falle des Ausschlusses der Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung im Wege der sofortigen Beschwerde kraft Gesetzes; Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts; Möglichkeit der Einordnung von Vergütungsansprüchen ...

  • Judicialis

    InsO § 54 Nr. 2; ; InsO § 56; ; InsO § 57; ; InsO § 58; ; InsO § 59; ; InsO § 59 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 56
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05

    Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 239/06
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284).

    Auf die in der Insolvenzordnung nicht geregelte Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters finden grundsätzlich die §§ 56 bis 59 InsO Anwendung (BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007, aaO S. 285).

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 239/06
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 21/15

    Insolvenzverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Bestellungsbeschlusses der

    Die Insolvenzordnung sieht weder ein Recht eines einzelnen Insolvenzgläubigers vor, die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zu beantragen (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 239/06, nv; vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 238/09, ZInsO 2011, 131 Rn. 7), noch enthält sie ausdrückliche Bestimmungen über ein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, keinen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen.

    Dies ist in der Rechtsprechung geklärt (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 239/06, nv; vom 5. Februar 2009 - IX ZB 187/08, ZIP 2009, 529 Rn. 2 ff, insb. 7 ff; vom 30. September 2010 - IX ZB 280/09, NZI 2010, 940 Rn. 5).

  • BGH, 15.12.2011 - IX ZR 118/11

    Insolvenzanfechtung: Vereinnahmung der Vergütung durch den vorläufigen

    Der Beklagte wäre deshalb ohne die erlangte Befriedigung im eröffneten Verfahren Insolvenzgläubiger (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 239/06, nv; vgl. auch OLG Celle, ZInsO 2007, 1048).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 187/08

    Beschwerdeberechtigung eines Insolvenzgläubigers nach Ablehnung eines Antrags auf

    Der Bundesgerichtshof hat sie mehrfach angesprochen und ein Beschwerderecht von Verfahrensbeteiligten im jeweils zu entscheidenden Fall verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 2. März 2006 - IX ZB 225/04, NZI 2006, 474 f zum fehlenden Antrags- und Beschwerderecht des Schuldners; v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284 und v. 1. Februar 2007 - IX ZB 45/05, NZI 2007, 237 f zum fehlenden Beschwerderecht des Insolvenzverwalters , v. 20. September 2007 - IX ZB 239/06, n.v., zum fehlenden Antrags- und Beschwerderecht des Insolvenzgläubigers, der keinen Gesamtschaden im Sinne von § 92 InsO geltend macht).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 83/15

    Wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung bzgl. der Bestellung eines

    Die Insolvenzordnung sieht weder ein Recht eines einzelnen Insolvenzgläubigers vor, die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zu beantragen (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 239/06, nv; vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 238/09, ZInsO 2011, 131 Rn. 7), noch enthält sie ausdrückliche Bestimmungen über ein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, keinen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen.

    Dies ist in der Rechtsprechung geklärt (BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 239/06, nv; vom 5. Februar 2009 - IX ZB 187/08, ZIP 2009, 529 Rn. 2 ff, insb. 7 ff; vom 30. September 2010 - IX ZB 280/09, NZI 2010, 940 Rn. 5).

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 168/07

    Begriff der Massekosten; Vergütung des Sequesters aus einem nicht eröffneten

    Für den Bereich der Insolvenzordnung hat der Bundesgerichtshof bereits zu erkennen gegeben, dass Vergütungsansprüche eines vorläufigen Verwalters aus einem abgeschlossenen Verfahren in einem neuen Insolvenzverfahren keine Massekosten im Sinne des § 54 Nr. 2 InsO darstellen (BGH, Beschl. v. 20. September 2007 - IX ZB 239/06).
  • BGH, 19.02.2009 - IX ZB 198/07

    Zulässigkeit der im eigenen Namen von Vorstandsmitgliedern eingelegten Beschwerde

    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82 ; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284; v. 20. September 2007 - IX ZB 239/06, Rn. 3).
  • LG Cottbus, 27.08.2009 - 7 T 324/07

    Ablehnung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters: Beschwerderecht des

    Bereits in einer früheren Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof auch ein Beschwerderecht eines Insolvenzgläubigers verneint, der keinen Gesamtschaden i.S.v. § 92 InsO geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2007, Az.: IX ZB 239/06).
  • LG Lüneburg, 20.03.2008 - 3 T 36/08

    Recht zur Beantragung der Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters durch einen

    Ein Recht eines einzelnen Gläubigers, die Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zu beantragen, ist ebenso wenig vorgesehen wie ein Beschwerderecht gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts, keinen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen ( BGH, Beschluss vom 20.9.2007, IX ZB 239/06 ).
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