Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.02.2009

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2009 - IX ZB 245/08   

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https://dejure.org/2009,7581
BGH, 02.04.2009 - IX ZB 245/08 (https://dejure.org/2009,7581)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - IX ZB 245/08 (https://dejure.org/2009,7581)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - IX ZB 245/08 (https://dejure.org/2009,7581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners wegen rückständiger Erbschaftssteuer; Uneingeschränkte Berücksichtigung neuen Vorbringens im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 16; InsO § 17; BGB § 2033 Abs. 2
    Berücksichtigung neuen Vorbringens des Insolvenzschuldners zum Vorliegen der Insolvenzgründe in der Beschwerdeinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZB 245/08
    Neues Vorbringen in der Beschwerdeinstanz, welches sich auf diesen Zeitpunkt bezieht, ist jedoch bei der Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu beachten (BGHZ 169, 17, 20 f Rn. 9 f).

    Die Vollziehung des Eröffnungsbeschlusses bleibt bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts ausgesetzt (vgl. dazu BGHZ 169, 17, 29 Rn. 30 f).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZB 245/08
    c) Die sofortige Beschwerde eröffnet eine vollständige zweite Tatsacheninstanz (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 81/06, ZIP 2007, 188, 190 Rn. 20).
  • BGH, 27.03.2008 - IX ZB 144/07

    Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - IX ZB 245/08
    Neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren ist deshalb uneingeschränkt zu berücksichtigen (§ 571 Abs. 2 ZPO; vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 113; BGH, Beschl. v. 27. März 2008 - IX ZB 144/07, NZI 2008, 391 Rn. 6).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 32/15

    GmbH: Anfechtbarkeit von an einem nicht ordnungsgemäßen Versammlungsort gefasstem

    Die Voraussetzungen des § 212 InsO einschließlich der Antragsberechtigung müssen nicht bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen, sondern anders als beim Antrag auf Insolvenzeröffnung, wo der Eröffnungsgrund nach § 16 InsO zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung vorliegen muss (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 8, 10 f, 19 f; vom 2. April 2009 - IX ZB 245/08, ZInsO 2009, 872 Rn. 7), im Zeitpunkt des Abschlusses der Beschwerdeinstanz (§ 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO iVm § 212 InsO).
  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines

    Im Beschluss vom 2. April 2009 - IX ZB 245/08 - habe der Bundesgerichtshof ergänzend darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde eine vollständige zweite Tatsacheninstanz eröffne und neues Vorbringen deshalb uneingeschränkt zu berücksichtigen sei.
  • BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 169, 17; BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - IX ZB 245/08 -, BeckRS 2009, S. 10777, Rn. 7 ff.) komme es für die Beurteilung auf den Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung an.
  • LG Neuruppin, 18.01.2016 - 2 T 3/16

    Insolvenzverfahren: Verfahrenseinstellung bei Kostendeckung im

    Gründe für eine derartige Beschränkung des Beschwerdevorbringens bestehen jedoch im vorliegenden Fall nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 02.04.2009 - IX ZB 245/08).
  • AG Göttingen, 25.11.2011 - 74 IN 106/11

    Kein Erlöschen einer Forderung bei Schuldnerzahlung ohne Zustimmung des

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NZI 2006, 693; BGH ZInsO 2009, 872) ist für die Feststellung des Eröffnungsgrundes im Beschwerdeverfahren nicht auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung, sondern auf den Eröffnungszeitpunkt abzustellen.
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   BGH, 05.02.2009 - IX ZB 245/08   

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https://dejure.org/2009,9132
BGH, 05.02.2009 - IX ZB 245/08 (https://dejure.org/2009,9132)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2009 - IX ZB 245/08 (https://dejure.org/2009,9132)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - IX ZB 245/08 (https://dejure.org/2009,9132)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZB 245/08
    Trifft dieser Vortrag zu, war der Schuldner im maßgeblichen Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. BGHZ 169, 17, 20) nicht zahlungsunfähig (§ 17 InsO).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 05.02.2009 - IX ZB 245/08
    Die Aussetzung der Vollziehung einer erstinstanzlichen Entscheidung, die durch das Gericht der ersten Beschwerde bestätigt worden ist, kommt dann in Betracht, wenn durch die weitere Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im Falle der Aufschiebung der vom Insolvenzgericht beschlossenen Maßnahme, die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist und die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint (BGH, Beschl. v. 21. März 2002 - IX ZB 48/02, ZIP 2002, 718).
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