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   BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02   

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https://dejure.org/2003,1298
BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02 (https://dejure.org/2003,1298)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2003 - IX ZB 249/02 (https://dejure.org/2003,1298)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - IX ZB 249/02 (https://dejure.org/2003,1298)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 9 Abs. 3, § 64 Abs. 2
    Vergütung des Insolvenzverwalters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfristung einer Beschwerde auf Herabsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters - Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof gegen Höhe einer Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters - Beginn der Rechtsmittelfrist bei ...

  • zvi-online.de

    InsO § 9 Abs. 3, § 64 Abs. 2
    Zustellungsfiktion der öffentlichen Bekanntmachung im Vergütungsfestsetzungsverfahren des Insolvenzverwalters bei vorheriger Anhörung des Schuldners

  • Judicialis

    InsO § 9 Abs. 3; ; InsO § 64 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 9 Abs. 3 § 64 Abs. 2
    Anforderungen an die Bekanntmachung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festgesetzte Beträge fehlen in der öffentlichen Bekanntmachung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 332
  • MDR 2004, 595
  • NZI 2004, 277
  • WM 2004, 394
  • DB 2004, 1260 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 238
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02
    Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bei der Prüfung der Frage, ob höchstrichterlicher Klärungsbedarf besteht, zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, NJW 2002, 2945, 2946).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02
    Mit der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1988, 1255; 1988, 2361) setzt sich das Gericht ausdrücklich auseinander.
  • BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87

    Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02
    Mit der von ihr zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1988, 1255; 1988, 2361) setzt sich das Gericht ausdrücklich auseinander.
  • BayObLG, 17.12.2001 - 4Z BR 35/01

    Öffentliche Bekanntmachung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02
    Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob die Zustellungsfiktion der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO verfassungsrechtlich (vgl. Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann gerechtfertigt ist, wenn einer anderen Art der Bekanntmachung im Einzelfall keine sachlichen Gründe entgegengestanden hätten, ist durch die nach § 7 InsO a.F. ergangene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17. Dezember 2001 (ZInsO 2002, 129) im Grundsatz bereits geklärt.
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Der Senat hat insoweit angenommen, dass gegen die Anknüpfung der Frist zur sofortigen Beschwerde des Schuldners an deren öffentliche Bekanntmachung jedenfalls dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Schuldner zuvor zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gehört worden ist (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, WM 2004, 394; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, NZI 2010, 276 Rn. 6).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2003 (IX ZB 249/02, ZIP 2004, 332; vgl. ferner Beschl. v. 5. November 2009 - IX ZB 173/08, Rn. 5) offen lassen können, ob die öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses für den Schuldner die Frist der sofortigen Beschwerde auch dann in Lauf setzt, wenn er zuvor zu dem Vergütungsantrag nicht gehört worden ist.
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Notwendige Anhörung

    Auch ohne Anhörung hatte die Schuldnerin aber Anlass, die Insolvenzveröffentlichungen im Internet zu verfolgen (zum Fall des angehörten Schuldners vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, WM 2004, 394; vom 21. Januar 2010, aaO Rn. 6).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen gemäß § 64 InsO die Rechtsmittelfrist auch dann durch öffentliche Bekanntmachung (§ 9 Abs. 3 InsO) gegenüber den Verfahrensbeteiligten in Lauf gesetzt werden kann, wenn in der Bekanntmachung - wie in § 64 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 InsO zum Schutze der Antragsteller zwingend bestimmt ist - die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht waren (BGH, Beschl. v. 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, ZIP 2004, 332).
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