Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7688
BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10 (https://dejure.org/2011,7688)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - IX ZB 250/10 (https://dejure.org/2011,7688)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - IX ZB 250/10 (https://dejure.org/2011,7688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Gläubigerantrag bei dinglich gesicherter Forderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei Zweifeln an einer ausreichend dinglichen Sicherung der Forderungen besteht in der Regel ein rechtlich schützenswertes Interesse des Gläubigers an der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Bestehen eines rechtlich schützenswerten Interesses eines Gläubigers an der ...

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Gläubigerantrag bei dinglich gesicherter Forderung

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Gläubigerantrag bei dinglich gesicherter Forderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1
    Bei Zweifeln an einer ausreichend dinglichen Sicherung der Forderungen besteht in der Regel ein rechtlich schützenswertes Interesse des Gläubigers an der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Bestehen eines rechtlich schützenswerten Interesses eines Gläubigers an der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtliches Interesse an der Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2011, 632
  • NZG 2011, 983
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 141/06

    Überprüfung der vom Schuldner erhobenen Verjährungseinrede im

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10
    Für die von der Schuldnerin mit Privatschriftsatz vom 26. April 2011 begehrte Aussetzung des vorliegenden Verfahrens im Hinblick auf die von ihr betriebene Vollstreckungsgegenklage ist wegen der Eilbedürftigkeit des Eröffnungsverfahrens kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZVI 2007, 302 Rn. 12).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 70/03

    Anforderungen an die Begründung eines Stundungsantrags

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10
    Der Senat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f; vom 4. November 2004 - IX ZB 70/03, ZVI 2004, 745, 746).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10
    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZVI 2008, 13, Rn. 12).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10
    Der Senat hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Sache zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f; vom 4. November 2004 - IX ZB 70/03, ZVI 2004, 745, 746).
  • BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf

    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 12; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 5; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 251/10, ZInsO 2011, 1216 Rn. 6).
  • BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähig eines Schuldners;

    Ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in der Regel zu bejahen, wenn dem antragstellenden Gläubiger eine Forderung gegen den Schuldner zusteht und ein Eröffnungsgrund glaubhaft ist (BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6).
  • LG Köln, 21.04.2020 - 13 T 129/19
    Darin wird ausgeführt, dass diejenigen Gläubiger, die "unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert" seien, (jedenfalls) kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hätten (juris, Rn. 12; so auch BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - IX ZB 250/10, juris, Rn. 6).

    Im Hinblick auf den bisherigen Verlauf und die lange Dauer des - bereits am 02.02.2010 angeordneten und zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgrund des schlechten Gesundheitszustands der Schuldnerin seit 2015 noch ruhend gestellten - Zwangsvollstreckungsverfahrens kann jedoch bereits von einer ausreichenden Befriedigungsmöglichkeit der Gläubigerin durch das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht hinreichend sicher ausgegangen werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 05.05.2011, a.a.O., Rn. 6).

  • AG Montabaur, 07.03.2013 - 14 IN 345/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines dinglich

    Hierfür ist der Schuldner darlegungspflichtig (im Anschluss an BGH, 5. Mai 2011, IX ZB 250/10, NZI 2011, 632).(Rn.9)(Rn.11).

    11 Dafür, dass eine vollständige Befriedigung der Antragstellerin zu 1) durch die Sicherheiten zu erwarten ist, ist, worauf das Gericht mit Verfügung vom 08.02.2013/Schreiben vom 11.02.2013 hingewiesen hatte, die Antragsgegnerin darlegungspflichtig (vgl. BGH NZI 2011, 632).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht