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   BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11   

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BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11 (https://dejure.org/2012,21211)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - IX ZB 250/11 (https://dejure.org/2012,21211)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11 (https://dejure.org/2012,21211)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 InsO, § 251 Abs 1 InsO, § 251 Abs 2 InsO, § 294 ZPO
    Insolvenzrecht: Glaubhaftmachung der Schlechterstellung bei Beantragung der Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans durch einen Insolvenzgläubiger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht

  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Glaubhaftmachung der Schlechterstellung bei Beantragung der Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans durch einen Insolvenzgläubiger

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 250 Nr. 1; InsO § 251
    Widerspruch gegen einen Insolvenzplan wegen Nichtberücksichtigung von Einnahmen des Schuldners im Insolvenzplan; Verpflichtung zur Erstellung eines Vergleichs zwischen der Rechtsposition des Gläubigers bei Abwicklung des Insolvenzverfahrens nach den Vorschriften der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestätigung eines Insolvenzplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 1640
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05

    Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan;

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, NZI 2007, 409 Rn. 7; vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, NZI 2009, 515 Rn. 12; vom 24. März 2011 - IX ZB 80/11, NZI 2011, 410 Rn. 9).

    Ob der Gläubiger durch den Plan wirtschaftlich benachteiligt wird, ist ausschließlich auf der Grundlage seines glaubhaft gemachten (§ 4 InsO, § 294 ZPO) Vorbringens zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 29. März 2007, aaO Rn. 10).

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07

    Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw.

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, NZI 2007, 409 Rn. 7; vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, NZI 2009, 515 Rn. 12; vom 24. März 2011 - IX ZB 80/11, NZI 2011, 410 Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 80/11

    Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 204/05, NZI 2007, 409 Rn. 7; vom 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07, NZI 2009, 515 Rn. 12; vom 24. März 2011 - IX ZB 80/11, NZI 2011, 410 Rn. 9).
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 250/11
    Unerlässlich sind alle diejenigen Angaben, welche die Gläubiger für ein sachgerechtes Urteil über den Insolvenzplan, gemessen an ihren eigenen Interessen, benötigen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 37/08, NZI 2012, 139 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im

    Diese Prüfung ist ausschließlich auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Vorbringens vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11, WM 2012, 1640 Rn. 6).

    Wäre die Regelung des § 253 Abs. 2 Nr. 3 InsO ausschließlich auf die Rüge einer Verletzung des § 251 InsO beschränkt, hätte sie - sieht man von der Notwendigkeit der Glaubhaftmachung einer wesentlichen Schlechterstellung ab - keine praktische Bedeutung, weil die Beschwerde auf eine Verletzung des § 251 InsO ohnehin nur gestützt werden kann, sofern die Schlechterstellung bereits vor Bestätigung des Insolvenzplans glaubhaft gemacht wurde (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11, WM 2012, 1640 Rn. 6).

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 30/13

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Zulässigkeit einer negativen

    Die Beklagte legte sofortige Beschwerde ein, über die - nachdem der Senat den der Beschwerde stattgebenden Beschluss des Landgerichts mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (IX ZB 250/11) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen hat - noch nicht abschließend entschieden worden ist.
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 49/17

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen wesentlicher

    a) Ein Insolvenzplan muss die Angaben enthalten, welche die Gläubiger für ein sachgerechtes Urteil über den Insolvenzplan, gemessen an ihren eigenen Interessen, benötigen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11, WM 2012, 1640 Rn. 9).
  • OLG Köln, 15.02.2017 - 18 U 107/16
    Die Mehrheitsentscheidung ist keine ausreichende Legitimation dafür, dass einem einzelnen Beteiligten gegen seinen Willen Vermögenswerte entzogen werden (BT-Drucks. 12/2443, S. 211 zu § 298 RegE; BGH, Beschl. v. 29. März 2007 - IX ZB 205/05 -, NZI 2007, S. 409; Beschl. v. 19. Mai 2009 - IX ZB 236/07 -, NZI 2009, S. 515; Beschl. v. 24. März 2011 - IX ZB 80/11 -, NZI 2011, S. 410; Beschl. v. 19. Juli 2012 - IX ZB 250/11 -, BeckRS 2012, 17122).

    Ob der Gläubiger durch den Plan wirtschaftlich benachteiligt wird, ist ausschließlich auf der Grundlage seines glaubhaft gemachten (§ 4 InsO, § 294 ZPO) Vorbringens zu beurteilen (BGH, Beschl. v. 29. März 2007 , aaO; Beschl. v. 19. Juli 2012, aaO.), so dass den Gläubiger oder anderen Beteiligten nicht nur die in § 251 Abs. 2 InsO ausdrücklich genannte Last der Glaubhaftmachung der Schlechterstellung trifft, sondern auch die Darlegungslast.

  • OLG Brandenburg, 19.12.2012 - 13 U 18/11

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Zulässigkeit einer negativen

    Der Bundesgerichtshof hat im Rechtsbeschwerdeverfahren zwischenzeitlich mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (IX ZB 250/11) den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
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