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   BGH, 22.04.2010 - IX ZB 253/07   

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https://dejure.org/2010,5988
BGH, 22.04.2010 - IX ZB 253/07 (https://dejure.org/2010,5988)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2010 - IX ZB 253/07 (https://dejure.org/2010,5988)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2010 - IX ZB 253/07 (https://dejure.org/2010,5988)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a InsO, § 4c Nr 4 InsO, § 295 Abs 1 Nr 1 InsO, § 296 Abs 1 S 1 InsO, § 1574 Abs 2 BGB
    Verbraucherinsolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen Verletzung der Erwerbspflicht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Verletzung der Erwerbspflicht und Auskunftspflicht auf die Stundung der Kosten eines Insolvenzverfahrens; Vereinbarkeit der Ausübung einer Teilzeittätigkeit ohne gleichzeitiges Bemühen um eine Vollzeitbeschäftigung mit der Erwerbspflicht aus § 4c Nr. 4 ...

  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen Verletzung der Erwerbspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen Verletzung der Erwerbspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen einer Verletzung der Erwerbspflicht und Auskunftspflicht auf die Stundung der Kosten eines Insolvenzverfahrens; Vereinbarkeit der Ausübung einer Teilzeittätigkeit ohne gleichzeitiges Bemühen um eine Vollzeitbeschäftigung mit der Erwerbspflicht aus § 4c Nr. 4 ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrenskostenstundung in der Verbraucherinsolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17

    Anforderungen an einen in Teilzeit beschäftigten Schuldner in dem Bemühen zur

    Ebenso scheidet die Versagung der Restschuldbefreiung aus, wenn der Schuldner aufgrund seines Alters oder der ungünstigen Verhältnisse am Arbeitsmarkt nicht die Möglichkeit gehabt hätte, in ein angemessenes abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln, bei dem er ein höheres pfändbares Einkommen hätte erzielen können als mit der von ihm ausgeübten selbständigen Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZB 253/07, ZInsO 2010, 1153 Rn. 8; vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 160/10, ZVI 2011, 92 Rn. 7; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 8).
  • BGH, 13.09.2012 - IX ZB 191/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Aufhebung der Kostenstundung bei unterlassener

    Er reicht soweit wie dieser Versagungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 160/09, ZInsO 2009, 2210 Rn. 13; vom 22. April 2010 - IX ZB 253/07, ZInsO 2010, 1153 Rn. 8; vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 160/10, ZInsO 2011, 147 Rn. 7).

    Hierzu hat das Beschwerdegericht festgestellt, dass der Schuldner in der Lage gewesen wäre, eine Stelle zu finden, die es ihm ermöglicht hätte, Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu erzielen, so dass die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, aaO Rn. 14; vom 22. April 2010 - IX ZB 253/07, ZInsO 2010, 1153 Rn. 8; vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 160/10, ZInsO 2011, 147 Rn. 7).

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 160/10

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anspruch auf Verfahrenskostenstundung trotz

    aa) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Stundung der Kosten des Verfahrens nicht schon deshalb aufgehoben werden kann, weil der beschäftigungslose Schuldner sich nicht um eine Beschäftigung bemüht, wenn er nicht in der Lage ist, Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu erzielen, und die Befriedigung der Insolvenzgläubiger somit nicht beeinträchtigt ist (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 22. Oktober 2009 - IX ZB 160/09, ZInsO 2009, 2210 Rn. 11 ff; v. 22. April 2010 - IX ZB 253/07, ZInsO 2010, 1153 Rn. 8 f).

    Auf bloß theoretische, tatsächlich aber unrealistische Möglichkeiten, einen angemessenen Arbeitsplatz zu erlangen, darf ein Schuldner nicht verwiesen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, NZI 2009, 482, 483; v. 22. April 2010 - IX ZB 253/07, aaO Rn. 9; MünchKomm-InsO/Ehricke, aaO § 295 Rn. 38; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 29).

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