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   BGH, 21.06.2012 - IX ZB 265/11   

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BGH, 21.06.2012 - IX ZB 265/11 (https://dejure.org/2012,21010)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - IX ZB 265/11 (https://dejure.org/2012,21010)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - IX ZB 265/11 (https://dejure.org/2012,21010)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 287 Abs 2 InsO, § 296 Abs 1 S 1 InsO, § 300 Abs 2 S 1 InsO
    Restschuldbefreiung: Unzulässigkeit des Versagungsantrags bei fehlender Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Restschuldbefreiung durch einen Gläubigerantrag bei schuldhafter Obliegenheitsverletzung eines Schuldners

  • zvi-online.de

    InsO § 296 Abs. 1 Satz 1
    Beeinträchtigung der Befriedigung i.S.d. § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO auch bei Verkürzung eines Anspruchs der Staatskasse

  • rewis.io

    Restschuldbefreiung: Unzulässigkeit des Versagungsantrags bei fehlender Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Restschuldbefreiung durch einen Gläubigerantrag bei schuldhafter Obliegenheitsverletzung eines Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Versagung der Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2011 - IX ZA 51/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung bei

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - IX ZB 265/11
    Eine Beeinträchtigung der Befriedigung der Gläubiger liegt nach der Rechtsprechung des Senats allerdings auch dann vor, wenn durch die Obliegenheitsverletzung nur Massegläubiger, wozu auch die Staatskasse bezüglich der Verfahrenskosten gehört, benachteiligt werden (BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - IX ZA 51/10, ZInsO 2011, 978 Rn. 4; ebenso LG Göttingen NZI 2008, 625; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 296 Rn. 5; Graf-Schlicker/Kexel, InsO 2. Aufl. § 296 Rn. 2).
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 133/08

    Restschuldbefreiung: Zulassungsvoraussetzungen für Versagungsantrag; Verschweigen

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - IX ZB 265/11
    Weitere Voraussetzung ist, dass die Befriedigung der Insolvenzgläubiger durch die Obliegenheitsverletzung beeinträchtigt ist (BGH, Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 133/08, ZInsO 2011, 2101 Rn. 7 mwN).
  • LG Göttingen, 11.08.2008 - 10 T 80/08

    Aufhebung einer bewilligten Stundung der Verfahrenskosten eines

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - IX ZB 265/11
    Eine Beeinträchtigung der Befriedigung der Gläubiger liegt nach der Rechtsprechung des Senats allerdings auch dann vor, wenn durch die Obliegenheitsverletzung nur Massegläubiger, wozu auch die Staatskasse bezüglich der Verfahrenskosten gehört, benachteiligt werden (BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - IX ZA 51/10, ZInsO 2011, 978 Rn. 4; ebenso LG Göttingen NZI 2008, 625; Wenzel, in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 296 Rn. 5; Graf-Schlicker/Kexel, InsO 2. Aufl. § 296 Rn. 2).
  • BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15

    Versagung der Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Beeinträchtigung der

    Die Befriedigung der Gläubiger ist nach der Rechtsprechung des Senats allerdings auch dann beeinträchtigt, wenn durch die Obliegenheitsverletzung nur Massegläubiger, wozu auch die Staatskasse bezüglich der Verfahrenskosten gehört, benachteiligt werden (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - IX ZB 265/11, ZInsO 2012, 1581 Rn. 8).
  • BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17

    Anforderungen an einen in Teilzeit beschäftigten Schuldner in dem Bemühen zur

    Die Befriedigung der Gläubiger ist nach der Rechtsprechung des Senats auch dann beeinträchtigt, wenn durch die Obliegenheitsverletzung nur Massegläubiger, wozu auch die Staatskasse bezüglich der Verfahrenskosten gehört, benachteiligt werden (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - IX ZB 265/11, ZVI 2013, 78 Rn. 8).
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