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   BGH, 10.07.1986 - IX ZB 27/86   

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BGH, 10.07.1986 - IX ZB 27/86 (https://dejure.org/1986,2231)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - IX ZB 27/86 (https://dejure.org/1986,2231)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86 (https://dejure.org/1986,2231)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung von Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, in einem anderen Vertragsstaat - Antrag eines Berechtigten mit der Vollstreckungsklausel - Anerkennung einer Entscheidung, wenn die Anerkennung der öffentlichen Ordnung des Staates, in dem sie ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 377
  • WM 1986, 1370
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ hat der Senat bereits entschieden, daß dieser Versagungsgrund nicht eingreift, wenn im einleitenden Schriftstück ein niedrigerer Antrag angekündigt als im späteren Verhandlungstermin gestellt wurde (Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371; vgl. auch BGH, Beschl. v. 21. März 1990 - XII ZB 71/89, NJW 1990, 2201, 2202).

    Der Schutzzweck des § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO erfordert einen bestimmten Antrag nicht (ebenso MünchKomm-ZPO/Gottwald, aaO Rdnr. 68; Schack, Zivilverfahrensrecht aaO Rdnr. 852; vgl. auch Zöller/Geimer, aaO § 328 Rdnr. 138 b, 138 c; a.M. Grunsky IPRax 1987, 219 f; wohl auch Stürner JZ 1992, 325, 333).

    Die Anerkennung eines durch zielgerichtete Täuschung des ausländischen Gerichts erschlichenen Urteils verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung im Sinne von § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO (vgl. zu Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ Senatsbeschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371; Entsprechendes gilt auch nach § 4 Abs. b Nr. 3 des US-amerikanischen Uniform Foreign Money-Judgments Recognition Act ).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung

    a) Der Beklagte, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren rügen, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag erwirkt; denn ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGHZ 141, 286, 304; BGH, Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Der Senat hat dies für den Fall einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB durch Urteilserschleichung angenommen (Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 144/10

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Versagung der

    Der Versagungsgrund des Art. 34 Nr. 1 EuGVVO kann zwar im Falle eines Prozessbetrugs der Gläubigerin eingreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, IPRax 1987, 236, 237; vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, WM 2004, 1391, 1393).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 150/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verbürgung der

    Der vom Berufungsgericht entschiedene Einzelfall gibt keinen Anlass zur Aufstellung weiterer höchstrichterlicher Leitsätze zu § 723 Abs. 2 Satz 2, § 328 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, zumal sich das Rechtsmittel nicht mit der vorhandenen Rechtsprechung und Literatur zur Zustellung des verfahrenseinleitenden Dokuments und späterer Schriftsätze auseinandersetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371; v. 21. März 1990 - XII ZB 71/89, NJW 1990, 2201, 2202, jeweils zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ; MünchKomm-ZPO/Gottwald, aaO § 328 Rdn. 80; Zöller/Geimer, aaO § 328 Rdn. 173 und 187).
  • OLG Köln, 20.09.2016 - 8 W 9/15

    Vollstreckbarerklärung eines niederländischen Urteils

    Dementsprechend stellen etwa - jedenfalls bei fortdauernder Parteiidentität - spätere Klageerweiterungen oder -änderungen im Allgemeinen keine verfahrenseinleitenden Schriftstücke dar (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86 -, IPRax 1987, 236, 237; Geimer, a.a.O., EuGVÜ Art. 27 Rn. 110; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Rn. 852; Schlosser, EuGVÜ, 1996, Art. 27-29 Rn. 10; Wolf, a.a.O., Art. 27/28 Rn. 23; zweifelnd Kropholler, a.a.O., EuGVÜ Art. 27 Rn. 26).
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZB 82/90

    Vorlage eines Rechtsstreites zum EuGH zwecks Einholung einer Vorabentscheidung -

    Der vorlegende Senat hat bereits die Ansicht vertreten, eine Anerkennung nach Art. 27 Nr. 2 EGÜbk in voller Höhe des zuerkannten Anspruchs stehe nicht entgegen, wenn im einleitenden Schriftsatz ein niedrigerer Antrag angekündigt als im späteren Verhandlungstermin gestellt worden ist (Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).

    Insoweit ist die Entscheidung mit der Erwägung kritisiert worden, das rechtliche Gehör des Beklagten sei nur gewahrt, wenn ihm vorher die genaue Höhe des gegen ihn zu richtenden Antrags mitgeteilt werde (Grunsky IPRax 1987, 219 f).

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 27/02

    Vollstreckbarerklärung einer in England ergangenen Versäumnisentscheidung

    c) Aus dem Senatsbeschluss vom 10. Juli 1986 (IX ZB 27/86, NJW-RR 1987, 377) ergibt sich entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nichts anderes; denn diese Entscheidung befasst sich im Rahmen der ordre-public-Klausel des Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ lediglich mit der Frage, ob ein durch Täuschung des ausländischen Gerichts erschlichenes Urteil für vollstreckbar erklärt werden kann, nachdem der im Vollstreckungsstaat wohnhafte Beklagte ebenfalls durch Täuschung davon abgehalten wurde, sich gegen die wahrheitswidrig begründete Klage und gegen das Urteil zu verteidigen.
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 W 7/06

    Anerkennung eines dänischen Versäumnisurteils hinsichtlich einer Honorarforderung

    Ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (vgl. BGH WM 1986, 1370; BGHZ 141, 286; WM 2004, 1391; AnwBl 2006, 214).
  • BGH, 21.03.1990 - XII ZB 71/89

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen Abweichung von einer Entscheidung des

    Fehler bei der Zustellung späterer Schriftsätze, etwa der Berufungsschrift, sind in diesem Rahmen unerheblich (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86 - IPRax 1987, 236, 237); der nachträglich in Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ eingefügte Zusatz "oder ein gleichwertiges Schriftstück" beruht darauf, daß Verfahren nicht in allen Vertragsstaaten durch Zustellung einer Klageschrift eingeleitet werden, sondern z.B. auch durch Ladungen des Gerichts (vgl. Kropholler Europäisches Zivilprozeßrecht Art. 27 Rdn. 19).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 231/91

    Einwendungen und Zuständigkeiten im Vollstreckbarkeitsverfahren - Internationale

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 3 W 174/04

    Verstoß gegen den ordre public wegen eines prozessbetrügerischen Vortrages;

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 239/05

    Nachprüfung eines angeblich erschlichenen Titels im Anerkennungsverfahren

  • OLG Frankfurt, 16.12.2004 - 20 W 507/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen: Voraussetzungen der

  • OLG Frankfurt, 18.02.2002 - 22 W 20/01

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Ablehnung für ein arglistig

  • OLG Zweibrücken, 30.06.1992 - 3 W 13/92
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