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   BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18   

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https://dejure.org/2019,31136
BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18 (https://dejure.org/2019,31136)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2019 - IX ZB 28/18 (https://dejure.org/2019,31136)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2019 - IX ZB 28/18 (https://dejure.org/2019,31136)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    §§ 4, ... 6 Abs. 1, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 11 Abs. 1 Satz 1 InsVV, § 11 Abs. 1 Satz 2 InsVV, § 63 Abs. 3, § 65 InsO, § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV, § 10 InsVV, § 11 Abs. 1 Satz 1 bis 3 InsVV, § 63 Abs. 3 Satz 1 bis 3 in die Insolvenzordnung, § 63 Abs. 3 InsO, § 63 Abs. 3 Satz 2, § 63 InsO, § 11 InsVV, § 11 Abs. 1 InsVV, § 11 Abs. 1, 2 InsVV, § 22 Abs. 2 InsO, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO, § 3 Abs. 2 lit. a InsVV, § 577 Abs. 4 ZPO, §§ 10, 3 Abs. 2 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter; Deckung der Regelung in § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV von der gesetzlichen Ermächtigung der § 63 Abs. 3, § 65 InsO

  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Gesetzliche Ermächtigung für die Einbeziehung von mit Aus- oder Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenständen in die Berechnungsgrundlage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 3 ; InsVV § 11 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter; Deckung der Regelung in § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV von der gesetzlichen Ermächtigung der § 63 Abs. 3 , § 65 InsO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einbeziehung von Aus- und Absonderungsrechten in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsfortführung - und die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aus- und Absonderungsrechte - und die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach § 63 InsO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1969
  • MDR 2019, 1343
  • NZI 2019, 867
  • WM 2019, 1890
  • Rpfleger 2020, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Anwendbarkeit der Neuregelungen

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    Das aus § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO und § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV abzuleitende Überschussprinzip gelte aber nicht nur für die Vergütung des Insolvenzverwalters, sondern gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 10 InsVV auch für diejenige des vorläufigen Verwalters; in die Berechnungsgrundlage seiner Vergütung könne deshalb nur einfließen, was Gegenstand der Insolvenzmasse werde oder werden könne und zur Begleichung der Masseverbindlichkeiten zur Verfügung stehe (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, aaO Rn. 25 f, 30; vgl. auch Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14, ZIP 2016, 1601 Rn. 11).

    (3) Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber dieses Verständnis in seinen Regelungswillen aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016, aaO Rn. 29).

    Dabei wird es auch zu prüfen haben, ob die Erhöhung der Vergütung, die sich aus der Einbeziehung des mit einem Absonderungsrecht belasteten Guthabens in die Berechnungsgrundlage ergibt, der Korrektur durch einen Abschlag nach §§ 10, 3 Abs. 2 InsVV bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14, ZIP 2016, 1601 Rn. 30).

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    (1) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war dies bei der inhaltsgleichen Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV aF insoweit nicht der Fall, als auch Gegenstände, an denen nach Verfahrenseröffnung Aussonderungsrechte bestehen, der Berechnungsgrundlage hinzuzurechnen waren (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322), und insoweit, als Gegenstände, die mit einem Absonderungsrecht belastet sind, mit ihrem vollen und nicht nur mit dem freien Wert zu berücksichtigen waren (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, WM 2013, 472 Rn. 10).

    Dies wurde hinsichtlich der Gegenstände mit Aussonderungsrechten wesentlich damit begründet, dass schuldnerfremde Gegenstände nicht zur Insolvenzmasse und damit nicht zu dem Vermögen gehörten, nach dem gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO die Vergütung des Insolvenzverwalters zu berechnen sei; gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO habe dies auch für die Vergütung des vorläufigen Verwalters zu gelten (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, aaO Rn. 25, 30).

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Wertes eines

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    (1) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war dies bei der inhaltsgleichen Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV aF insoweit nicht der Fall, als auch Gegenstände, an denen nach Verfahrenseröffnung Aussonderungsrechte bestehen, der Berechnungsgrundlage hinzuzurechnen waren (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322), und insoweit, als Gegenstände, die mit einem Absonderungsrecht belastet sind, mit ihrem vollen und nicht nur mit dem freien Wert zu berücksichtigen waren (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, WM 2013, 472 Rn. 10).

    Das aus § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO und § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV abzuleitende Überschussprinzip gelte aber nicht nur für die Vergütung des Insolvenzverwalters, sondern gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 10 InsVV auch für diejenige des vorläufigen Verwalters; in die Berechnungsgrundlage seiner Vergütung könne deshalb nur einfließen, was Gegenstand der Insolvenzmasse werde oder werden könne und zur Begleichung der Masseverbindlichkeiten zur Verfügung stehe (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, aaO Rn. 25 f, 30; vgl. auch Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14, ZIP 2016, 1601 Rn. 11).

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 268/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    Erreicht eine solche Befassung einen erheblichen Umfang, kann sich der vorläufige Verwalter eine Vergütung verdienen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005, aaO S. 268 ff, allerdings für die Gewährung eines Zuschlags; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 173 ff für die Einbeziehung in die Berechnungsgrundlage).

    Dies ist nicht zu beanstanden, zumal der weitere Beteiligte bereits als Sachverständiger mögliche Anfechtungsansprüche geprüft hat und hierfür gesondert entschädigt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - IX ZB 225/03, WM 2004, 1390, 1391; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, WM 2006, 534, 536).

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZB 25/17

    Insolvenzverwaltervergütung bei vorzeitiger Beendigung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu prüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, WM 2019, 548 Rn. 14; st. Rspr.).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 286/11

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Einbeziehung von wertausschöpfend

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    (1) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war dies bei der inhaltsgleichen Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV aF insoweit nicht der Fall, als auch Gegenstände, an denen nach Verfahrenseröffnung Aussonderungsrechte bestehen, der Berechnungsgrundlage hinzuzurechnen waren (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322), und insoweit, als Gegenstände, die mit einem Absonderungsrecht belastet sind, mit ihrem vollen und nicht nur mit dem freien Wert zu berücksichtigen waren (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, WM 2013, 472 Rn. 10).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    Erreicht eine solche Befassung einen erheblichen Umfang, kann sich der vorläufige Verwalter eine Vergütung verdienen (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005, aaO S. 268 ff, allerdings für die Gewährung eines Zuschlags; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 173 ff für die Einbeziehung in die Berechnungsgrundlage).
  • BGH, 29.04.2004 - IX ZB 225/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    Dies ist nicht zu beanstanden, zumal der weitere Beteiligte bereits als Sachverständiger mögliche Anfechtungsansprüche geprüft hat und hierfür gesondert entschädigt worden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - IX ZB 225/03, WM 2004, 1390, 1391; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 268/04, WM 2006, 534, 536).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    Das entspricht im Grundsatz der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18
    (3) Dem steht nicht entgegen, dass der Senat in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat, der vorläufige Insolvenzverwalter brauche, wenn jemand im Eröffnungsverfahren die Aus- oder Absonderung begehre, regelmäßig nur darauf hinzuweisen, dass die Klärung dieser Frage nach Verfahrenseröffnung dem Insolvenzverwalter vorbehalten bleiben müsse (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 256/04, BGHZ 165, 266, 269).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

  • BGH, 17.10.2019 - IX ZB 5/18

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters i.R.d. Änderung der

    aa) Der Senat hat § 3 InsVV stets entsprechend auf den vorläufigen Insolvenzverwalter angewandt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585, 587; vom 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008 Rn. 7; vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 7; vom 12. September 2019 - IX ZB 28/18, WM 2019, 1890 Rn. 22; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 18 ff).

    Mit dieser Neuregelung wollte der Gesetzgeber eine Frage klären, welche die Berechnungsgrundlage betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 28/18, aaO Rn. 10 ff).

    bb) Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 6; vom 12. September 2019 - IX ZB 1/17, zVb Rn. 6; vom 12. September 2019 - IX ZB 28/18, WM 2019, 1890 Rn. 17).

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Diese Bestimmung ist wirksam (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 28/18, ZIP 2019, 1969 Rn. 9 ff).
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