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   BGH, 23.11.2006 - IX ZB 291/05   

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https://dejure.org/2006,9306
BGH, 23.11.2006 - IX ZB 291/05 (https://dejure.org/2006,9306)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2006 - IX ZB 291/05 (https://dejure.org/2006,9306)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2006 - IX ZB 291/05 (https://dejure.org/2006,9306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Überwachungsanforderungen an einen Rechtsanwalt hinsichtlich der Einlegung der Berufung durch einen Kollegen in eigener Sache; Verfristung einer Berufung mangels pünktlichem Eingang der Berufungsschrift

  • Judicialis

    ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Pflichten eines Rechtsanwalts bei der Beauftragung mit der Einlegung eines Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mandatsannahme durch Rechtsmittelanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mandatsannahme durch Rechtsmittelanwalt

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Mandatsannahme durch Rechtsmittelanwalt

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 26 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Mandatsannahme durch Rechtsmittelanwalt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2001 - IX ZB 120/00

    Sorgfaltspflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - IX ZB 291/05
    In einem solchen Fall besteht eine Pflicht des erstinstanzlichen Anwalts zu Nachforschungen allenfalls dann, wenn sich ihm nach den konkreten Umständen die Befürchtung aufdrängen muss, dass mit dem Auftrag etwas nicht in Ordnung ist (BGHZ 105, 116, 119 f; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00, NJW 2001, 1576).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BGH, 23.11.2006 - IX ZB 291/05
    In einem solchen Fall besteht eine Pflicht des erstinstanzlichen Anwalts zu Nachforschungen allenfalls dann, wenn sich ihm nach den konkreten Umständen die Befürchtung aufdrängen muss, dass mit dem Auftrag etwas nicht in Ordnung ist (BGHZ 105, 116, 119 f; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2001 - IX ZB 120/00, NJW 2001, 1576).
  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 239/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten der Rechtsanwälte der

    Der Absender muss sich vielmehr grundsätzlich innerhalb der Rechtsmittelfrist, gegebenenfalls durch Rückfrage, rechtzeitig vergewissern, ob der beauftragte Rechtsanwalt den Auftrag übernimmt; eine Ausnahme gilt nur dann, wenn - was hier nicht geltend gemacht wird - zwischen dem Absender und dem Rechtsmittelanwalt im Einzelfall oder allgemein eine Absprache dahin besteht, dass dieser Rechtsmittelaufträge annehmen, prüfen und ausführen wird (BGH, Beschluss vom 11. Juli 1988 - II ZB 5/88, BGHZ 105, 116, 117 ff; vom 7. November 1995 - XI ZB 21/95, NJW-RR 1996, 378; vom 23. November 2006 - IX ZB 291/05, nv, Rn. 5; vom 4. März 2008 - VI ZR 66/07, NJW-RR 2008, 1452 Rn. 5).
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