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   BGH, 17.04.2013 - IX ZB 300/11   

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https://dejure.org/2013,9424
BGH, 17.04.2013 - IX ZB 300/11 (https://dejure.org/2013,9424)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2013 - IX ZB 300/11 (https://dejure.org/2013,9424)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2013 - IX ZB 300/11 (https://dejure.org/2013,9424)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89 InsO, § 900 Abs 4 S 1 ZPO vom 05.12.2005
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Schuldnerwiderspruch gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in Ansehung einer Insolvenzverfahrenseröffnung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Widerspruchs des Schuldners gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Zurückweisung eines vor Insolvenzeröffnung eingelegten Widerspruchs des Schuldners gegen Anordnung der eidesstattlichen Versicherung

  • zvi-online.de

    InsO § 89; ZPO a.F. § 900 Abs. 4 Satz 1
    Keine Zurückweisung eines vor Insolvenzeröffnung eingelegten Widerspruchs des Schuldners gegen Anordnung der eidesstattlichen Versicherung

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Schuldnerwiderspruch gegen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in Ansehung einer Insolvenzverfahrenseröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 89 Abs. 1; ZPO a.F. § 900 Abs. 4 S. 1
    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung des Widerspruchs des Schuldners gegen die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruch gegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schuldnerwiderspruch gegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei (bevorstehender) Insolvenzverfahrenseröffnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verbot von Zwangsvollstreckungen während des Insolvenzverfahrens gilt auch für das Verfahren der eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Insolvenzverfahren nicht zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen nach Insolvenzeröffnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1045
  • MDR 2013, 1001
  • NZI 2013, 539
  • WM 2013, 939
  • Rpfleger 2013, 556
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZB 275/10

    Insolvenzrecht: Verbot der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung während der

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - IX ZB 300/11
    a) Das Verfahren war durch die Insolvenzeröffnung nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16 Rn. 8 ff; vom 24. Mai 2012 - IX ZB 275/10, WM 2012, 1307 Rn. 5 ff).

    Denn seit der nach Erhebung des Widerspruchs erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin ist gemäß § 89 Abs. 1 InsO die Zwangsvollstreckung für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens unzulässig, weil das vorgenannte Verbot von Zwangsvollstreckungen auch für das Verfahren der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012, aaO Rn. 10 ff).

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - IX ZB 300/11
    b) Zutreffend hat das Beschwerdegericht die Begründetheit des Widerspruchs der Schuldnerin gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bezogen auf den Zeitpunkt seiner neu zu treffenden Entscheidung geprüft, denn die Beschwerdeinstanz ist eine vollwertige zweite Tatsacheninstanz (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 19; vom 10. Dezember 2009 - I ZB 36/09, NJW 2010, 1002 Rn. 9).
  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 25/05

    Unterbrechung des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - IX ZB 300/11
    a) Das Verfahren war durch die Insolvenzeröffnung nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, BGHZ 172, 16 Rn. 8 ff; vom 24. Mai 2012 - IX ZB 275/10, WM 2012, 1307 Rn. 5 ff).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZB 36/09

    Sittenwidrige Härte i.S.v. § 765a Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO ) durch

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - IX ZB 300/11
    b) Zutreffend hat das Beschwerdegericht die Begründetheit des Widerspruchs der Schuldnerin gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bezogen auf den Zeitpunkt seiner neu zu treffenden Entscheidung geprüft, denn die Beschwerdeinstanz ist eine vollwertige zweite Tatsacheninstanz (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 19; vom 10. Dezember 2009 - I ZB 36/09, NJW 2010, 1002 Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 217/08

    Insolvenzverfahren: Rechtswirkungen der Pfändung fortlaufender Bezüge des

    Auszug aus BGH, 17.04.2013 - IX ZB 300/11
    Bei dem Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO handelt es sich um ein erst nach dem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung entstandenes Vollstreckungshindernis (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 217/08, WM 2011, 841 Rn. 9; Jaeger/Eckardt, InsO, § 89 Rn. 70; Musielak/Voit, ZPO, 9. Aufl., § 900 Rn. 7), das als solches im Vollstreckungsverfahren von Amts wegen zu beachten ist (vgl. Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 900 Rn. 7).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZB 57/12

    Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Einzelzwangsvollstreckung

    Um eine solche handelt es sich bei der beantragten Abnahme der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung nach §§ 807, 899 ff ZPO aber nicht (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - IX ZB 275/10, WM 2012, 1307 Rn. 10 ff; vom 17. April 2013 - IX ZB 300/11, WM 2013, 939 Rn. 7).
  • BGH, 25.09.2014 - IX ZB 117/12

    Insolvenz des Versicherungsnehmers: Einzelzwangsvollstreckung wegen einer

    Der von der Gläubigerin betriebenen Zwangsvollstreckung steht das als Vollstreckungshindernis von Amts wegen zu beachtende (BGH, Beschluss vom 17. April 2013 - IX ZB 300/11, WM 2013, 939 Rn. 8 mwN) Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO entgegen.
  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 84/19

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Insolvenzeröffnungsantrag bei lediglicher

    Dieser Grundsatz gilt auch im Beschwerdeverfahren (HK-InsO/Sternal, 9. Aufl., § 5 Rn. 4), welches, wie sich aus § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO ergibt, eine vollwertige zweite Tatsacheninstanz darstellt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. April 2013 - IX ZB 300/11, WM 2013, 939 Rn. 7 mwN).
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