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   BGH, 11.11.2021 - IX ZB 38/20   

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https://dejure.org/2021,51239
BGH, 11.11.2021 - IX ZB 38/20 (https://dejure.org/2021,51239)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2021 - IX ZB 38/20 (https://dejure.org/2021,51239)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2021 - IX ZB 38/20 (https://dejure.org/2021,51239)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 4 InsO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 1 Abs. 2 Nr. 5 Fall 1 InsVV, § 26 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 InsO, § 207 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 InsO, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 1 Abs. 1 InsVV, § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 26 InsO, § 207 InsO, § 1 InsVV, § 10 InsVV, § 1 Abs. 2 InsVV, § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV, §§ 35, 36 InsO, § 26 Abs. 1, § 207 Abs. 1 InsO, § 53 InsO, § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 286 ZPO, § 4b InsO, § 2 Abs. 2 Satz 1, §§ 10, 13 InsVV

  • Wolters Kluwer

    Vom Inoslvenzschuldner aus eigenem unpfändbaren Vermögen geleistete Beträge; Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 1
    Vom Inoslvenzschuldner aus eigenem unpfändbaren Vermögen geleistete Beträge; Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage, wenn der Schuldner, dem die Verfahrenskosten gestundet worden sind, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus seinem insolvenzfreien Vermögen Zahlungen leistet, um damit Vorschüsse auf die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 269
  • ZIP 2022, 40
  • MDR 2022, 268
  • NZI 2022, 92
  • WM 2022, 44
  • Rpfleger 2022, 278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 84/19

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Insolvenzeröffnungsantrag bei lediglicher

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - IX ZB 38/20
    Es obliegt dem Tatrichter, die maßgeblichen Tatsachen gemäß § 4 InsO, § 286 ZPO festzustellen und zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 84/19, ZIP 2020, 1250 Rn. 16).

    Das Ergebnis dieser Würdigung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob sich der Tatrichter umfassend und widerspruchsfrei mit dem Verfahrensstoff auseinandergesetzt hat, ob die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020, aaO).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - IX ZB 38/20
    (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO, der auch für das Vergütungsverfahren gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 128; vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 247/06, NZI 2009, 57 Rn. 15), hat das Insolvenzgericht von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind.
  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 10/19

    Eingehen einer durch den Schuldner vor Beendigung des Insolvenzverfahrens auf

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - IX ZB 38/20
    Für welche Zwecke die vorhandene Insolvenzmasse einzusetzen ist, ist für die Berechnungsgrundlage regelmäßig unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - IX ZB 10/19, NZI 2021, 190 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 247/11

    Insolvenzbeschlag für Sparguthaben aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - IX ZB 38/20
    Denn ein entsprechendes Guthaben ist selbst bei einem Pfändungsschutzkonto nur nach Maßgabe des § 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO unpfändbar und im Übrigen massezugehörig (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11, ZIP 2013, 2112 Rn. 7 f).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZB 247/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Einstellung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - IX ZB 38/20
    (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO, der auch für das Vergütungsverfahren gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 349/02, BGHZ 159, 122, 128; vom 16. Oktober 2008 - IX ZB 247/06, NZI 2009, 57 Rn. 15), hat das Insolvenzgericht von Amts wegen alle Umstände zu ermitteln, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sind.
  • BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21

    Berechnung des Regelsatzes der Vergütung eines Insolvenzverwalters nach dem Wert

    Daraus ergibt sich, dass ein Vorschuss zur Durchführung des Verfahrens, der von einem Dritten oder aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - IX ZB 38/20, zVb) geleistet wird, nicht zur Berechnungsgrundlage zählt.
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