Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2619
BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17 (https://dejure.org/2018,2619)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2018 - IX ZB 4/17 (https://dejure.org/2018,2619)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17 (https://dejure.org/2018,2619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Übermittlung des ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an eine Kanzleianweisung beim Versenden fristgebundener Schriftsätze per Fax

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten; Übermittlung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.2016 - II ZB 9/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17
    Hierzu gehört grundsätzlich auch die Erledigung der ausgehenden Post, insbesondere durch Versenden eines Telefax; damit darf jedenfalls eine voll ausgebildete, erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte beauftragt werden (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 8; vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10; jeweils mwN).

    Soll ein fristgebundener Schriftsatz per Telefax versandt werden, muss die Weisung auch darauf gerichtet sein, die erfolgreiche Übermittlung des Telefaxes mittels des Sendeprotokolls zu kontrollieren (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016, aaO mwN).

  • BGH, 27.04.2010 - VIII ZB 84/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17
    Hierzu gehört grundsätzlich auch die Erledigung der ausgehenden Post, insbesondere durch Versenden eines Telefax; damit darf jedenfalls eine voll ausgebildete, erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte beauftragt werden (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 8; vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10; jeweils mwN).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 37/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung nach Erledigungsvermerk in

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17
    Die Übertragung anfallender Arbeiten auf Büropersonal setzt voraus, dass es sich um geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 37/10, NJW 2011, 1597 Rn. 10).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17
    b) Unabhängig von der Unvollständigkeit der Dienstanweisung ist ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten auch deshalb nicht ausgeräumt, weil die Klägerin nicht vorgetragen hat, dass diese die Einhaltung der allgemeinen Anweisungen in ihrer Kanzlei wenigstens stichprobenartig in regelmäßigen Abständen kontrolliert haben (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815, 1816; MünchKomm-ZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 177).
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2020 - 12 Sa 554/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Hingegen ist dieser Gegenbeweis nicht schon dann geführt, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit besteht, die Richtigkeit der Angaben also nur erschüttert ist (BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11, juris Rn. 6; BGH 11.09.2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5; s.a. BVerfG 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97, juris Rn. 20).
  • BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 85/22

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an

    Zwar ist der bloße Versand der (qualifiziert signierten, § 130a Abs. 3 ZPO) beA-Nachricht durch eine Kanzleiangestellte nicht vom Rechtsanwalt zu kontrollieren und stellt ein diesbezüglicher Fehler der Angestellten ein schlichtes, der Partei nicht zuzurechnendes und bei fehlendem eigenen Verschulden des Rechtsanwalts - etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens - ein der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht entgegenstehendes Büroversehen dar (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1996, 309; BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5; vom 29. Oktober 2019 - VIII ZR 103/18 und VIII ZR 104/18, NJW-RR 2020, 52 Rn. 15 [zum Postversand]; vom 6. September 2023 - IV ZB 4/23, NJW 2023, 3432 Rn. 11; vom 10. Oktober 2023 - VIII ZB 60/22, NJW 2024, 83 Rn. 25).
  • BGH, 17.03.2020 - VI ZB 99/19

    Wiedereinsetzungsantrag: Wirksame Ausgangskontrolle bei Übesendung ber Post oder

    Damit darf jedenfalls eine voll ausgebildete, erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte beauftragt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 9; vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 8; vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZB 70/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zusätzliche Fristensicherung des

    Deren Verschulden wird der Klägerin aber nicht nach § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5).
  • OLG Dresden, 01.06.2021 - 4 U 351/21

    Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherungen; Antrag auf Verlängerung einer

    Hierzu gehört grundsätzlich auch die Erledigung der ausgehenden Post auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach, mit der jedenfalls eine voll ausgebildete, erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte beauftragt werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 9; vom 27. April 2010 - VIII ZB 84/09, NJW-RR 2010, 1076 Rn. 8; vom 23. Februar 2016 - II ZB 9/15, NJW 2016, 1664 Rn. 10).
  • BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bezüglich der

    Unabhängig von der Art und Weise der vorgegebenen Überprüfung muss die Anweisung klar und unmissverständlich formuliert sein, weil nur so die Wichtigkeit der einzuhaltenden Schritte in der gebotenen Deutlichkeit hervorgehoben wird (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017, aaO Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 9).

    cc) Unabhängig vom Inhalt der Anweisung ist ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers zudem deshalb nicht ausgeräumt, weil der Kläger nicht vorgetragen hat, dass dieser die Einhaltung der Anweisung zur Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze wenigstens stichprobenartig in regelmäßigen Abständen kontrolliert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 10).

  • BGH, 24.01.2019 - I ZB 47/18

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist;

    Die Partei muss im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen vortragen und glaubhaft machen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 108/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Die Partei muss im Rahmen ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist gemäß § 236 Abs. 2 ZPO die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen vortragen und glaubhaft machen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, juris Rn. 5).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18

    Eine Möglichkeit der Einlegung der Berufung nach Ablauf der

    Unabhängig vom Inhalt der Anweisung ist ein Verschulden der Prozessbevollmächtigten des Beklagten daher zudem deshalb nicht ausgeräumt, weil der Beklagte nicht vorgetragen hat, dass diese die Einhaltung einer Anweisung zur Ausgangskontrolle, deren Inhalt zudem nicht mitgeteilt ist, bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze wenigstens stichprobenartig in regelmäßigen Abständen kontrolliert haben (vgl. dazu BGH 18. Januar 2018 - IX ZB 4/17, Rn. 10; 14. November 2019 - IX ZB 18/19, Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht