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   BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83   

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BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,1161)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1983 - IX ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,1161)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1983 - IX ZB 4/83 (https://dejure.org/1983,1161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 418
    Widerlegung des durch Anbringung des gerichtlichen Eingangsstempels begründeten Beweises für den Zeitpunkt des Zugangs

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 749
  • VersR 1983, 491
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 229/71

    Eingangsstempel - Beweiskraft - Beweiskraft eines Eingangsstempels - Widerlegung

    Auszug aus BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83
    Der durch den gerichtlichen Eingangsstempel auf einem Schriftstück begründete Beweis, daß es zu dem bescheinigten Zeitpunkt bei Gericht eingegangen ist, kann in dem Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Glaubhaftmachung der Unrichtigkeit widerlegt werden (Fortführung von BGH VersR 1973, 186 Nr. 159).

    Im Gegensatz zu dem vom Bundesgerichtshof in VersR 1973, 186 Nr. 159 entschiedenen Falle, in dem es darauf ankam, ob die Berufungsschrift rechtzeitig bei Gericht eingegangen war, also eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht kam, ist die Frage hier zu bejahen.

    Sie ersetzt den Beweis und kann hier zur Widerlegung der Beweiskraft des Eingangsstempels genügen (vgl. BGH VersR 1973, 186 Nr. 159).

  • BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80

    Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten

    Auszug aus BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83
    Diese Voraussetzung ist erfüllt: Hatte Rechtsanwalt H. den Schriftsatz vom 13. Juli 1982 mit dem Antrage auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist am 14. Juli 1982 in den Briefkasten der Briefannahmestelle der Justizbehörden eingeworfen, war der Antrag vor Ablauf der Frist gestellt (vgl. BGHZ 80, 62; BVerfG NJW 1981, 1951).
  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83
    Dann hätte sie noch nach ihrem Ablauf verlängert werden können (BGHZ 83, 217).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZB 23/81

    Pflichten der der Entscheidung eines geführten Rechtsstreits entgegensehenden

    Auszug aus BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83
    Der Stempel ist eine öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO und bescheinigt den Tag, an dem das Schriftstück bei Gericht eingegangen ist (BGH VersR 1982, 652 Nr. 621 m.w. Nachw.).
  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83
    Diese Voraussetzung ist erfüllt: Hatte Rechtsanwalt H. den Schriftsatz vom 13. Juli 1982 mit dem Antrage auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist am 14. Juli 1982 in den Briefkasten der Briefannahmestelle der Justizbehörden eingeworfen, war der Antrag vor Ablauf der Frist gestellt (vgl. BGHZ 80, 62; BVerfG NJW 1981, 1951).
  • BGH, 24.03.1982 - IVa ZB 6/82

    Ende einer Frist zur Begründung einer innerhalb der Gerichtsferien eingelegten

    Auszug aus BGH, 03.03.1983 - IX ZB 4/83
    Die vom Berufungsgericht unter Hinweis auf BGH VersR 1982, 651 Nr. 620 aufgeworfene und offengelassene Frage, ob der Prozeßbevollmächtigte der Antragstellerin habe überwachen müssen, ob dem Antrage auf Fristverlängerung entsprochen worden sei, stellt sich hier nicht.
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

    Auch sind keine Angaben dazu erfolgt, welche Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Post aus dem Nachtbriefkasten mit anderweitiger Eingangspost (etwa durch ein Verrutschen von Stapeln) vermengt wird oder dass ein eingehendes Schriftstück zunächst unbemerkt bleibt und infolgedessen zu einem späteren Zeitpunkt einen unzutreffenden Stempel erhält (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, juris Rn. 5 mwN).

    Falls das Berufungsgericht nach Durchführung der erforderlichen Ermittlungen nach wie vor nicht die volle richterliche Überzeugung zu gewinnen vermag, dass die Berufungsbegründung entgegen dem Eingangsstempel rechtzeitig beim Berufungsgericht eingegangen ist, wird es ergänzend zu prüfen haben, ob nicht wenigstens eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, VersR 1983, 491 mwN) dafür spricht, dass die Prozessbevollmächtigte der Beklagten die Berufungsbegründung noch am 5. April 2016 in den Nachtbriefkasten eingeworfen hat und damit ein fehlendes Verschulden an der Fristversäumnis glaubhaft gemacht worden wäre (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 6. März 2007 - VIII ZB 102/06, juris Rn. 3; vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 13 - 20; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 15 [jeweils für eine Übermittlung per Telefax]), so dass den Beklagten gemäß § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ZPO von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren wäre.

  • BGH, 16.08.2016 - VI ZB 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Richterliche Hinweispflicht auf unklare

    Das Berufungsgericht wird zu prüfen haben, ob es das im Rechtsbeschwerdeverfahren ergänzte Parteivorbringen für glaubhaft, den vorgetragenen Geschehensablauf also für überwiegend wahrscheinlich (BGH, Beschluss vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97, NJW 1998, 1870; Beschluss vom 20. März 1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682 Rn. 15; Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, VersR 1983, 491) hält.
  • BGH, 20.02.2018 - VI ZB 47/17

    Entsprechen eines ersten Antrags eines Rechtsanwalts auf Verlängerung der

    Das Berufungsgericht wird zu prüfen haben, ob es das Parteivorbringen für glaubhaft, den vorgetragenen Geschehensablauf also für überwiegend wahrscheinlich (Senatsbeschluss vom 16. August 2016 - VI ZB 19/16, VersR 2016, 1463 Rn. 12; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1998 - II ZB 15/97, NJW 1998, 1870; vom 20. März 1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682; vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, VersR 1983, 491) hält.
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 109/04

    Anforderungen an die Organisation eines Anwaltsbüros hinsichtlich der Notierung

    Dies kann in dem Verfahren über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Glaubhaftmachung der Unrichtigkeit erfolgen (BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83 - VersR 1983, 491, 492).
  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92

    Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Eingangsstempel des Kammergerichts vom 23. Juni 1992 als öffentliche Urkunde nach § 418 ZPO den Tag bescheinigt, an dem die Berufungsbegründungsschrift bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - I ZB 1/82 - VersR 1982, 652; BGH, Beschluß vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83 - VersR 1983, 491; vgl. Senat, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89 - VersR 1990, 1026).

    Geht es um die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels, muß die Beweiskraft des Eingangsstempels widerlegt werden, wozu (anders als in dem Verfahren auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 1983 aaO) eine bloße Glaubhaftmachung nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 29. November 1972 - VIII ZR 229/71 - VersR 1973, 186, 187; BGH, Beschluß vom 25. März 1982 aaO; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1984 - IX ZB 172/83 - VersR 1984, 442; ebenso Senatsurteil vom 7. Juni 1990 aaO für das Empfangsbekenntnis).

  • VerfGH Thüringen, 16.08.2007 - VerfGH 25/05

    Besetzung des Verfassungsgerichtshofs

    Auch in der vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidung geht der Bundesgerichtshof ausdrücklich davon aus, dass zwischen der Entscheidung über die Verfristung und der über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu unterscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - 9 ZB 4/83 -, VersR 1983, 491; Beschluss vom 6. November 1984 - 6 ZR 2/83 -, VersR 1985, 142).
  • BGH, 11.03.1987 - VIII ZR 160/86

    Fehlen des Zustellungsdatums im Empfangsbekenntnis

    Durch den gerichtlichen Eingangsstempel ist indessen nach § 418 Abs. 1 ZPO der Beweis dafür begründet worden, daß der Schriftsatz erst am 3. Dezember 1985 bei Gericht eingegangen ist (s. BGH, Beschluß vom 25. März 1982 - I ZB 1/82, VersR 1982, 652; vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, VersR 1983, 491).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2019 - 4 W 24/19

    Keine Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt bei verzögerter Postlaufzeit

    Der durch den Eingangsstempel begründete Beweis kann nach § 418 Abs. 2 ZPO durch Gegenbeweis entkräftet werden (BGH, Beschluss vom 03. März 1983 - IX ZB 4/83 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 100/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist und

    Gründe dafür, weshalb ein in den Nachtbriefkasten eines Gerichts vor 24.00 Uhr eingeworfenes Kuvert nicht den "Nachtstempel", sondern erst den Stempel des folgenden Tages erhalten kann, gibt es mehrere (vgl. BGH, Beschluß vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83 - VersR 1983, 491 r.Sp.).
  • BGH, 12.01.2023 - IX ZB 5/22

    Entkräftung der Beweiskraft einer Zustellungsurkunde nur durch die substantiierte

    Im Wiedereinsetzungsverfahren reicht allerdings für die Entkräftung der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Glaubhaftmachung aus (BGH, Beschluss vom 3. März 1983 - IX ZB 4/83, MDR 1983, 749; vom 5. Oktober 2000 - X ZB 13/00, NJW-RR 2001, 571; vom 28. Januar 2020 - VIII ZB 39/19, MDR 2020, 431 Rn. 24).
  • LSG Hamburg, 02.03.2006 - L 5 AL 8/02

    Aufhebung einer Beschäftigungshilfe; Prozessrechtliche Voraussetzungen für die

  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 44/90

    Fristgerechte Begründung bei anderen Anschein erweckendem Eingangsstempel -

  • BGH, 29.10.1987 - III ZB 33/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist zur Einlegung der

  • BGH, 14.07.1987 - III ZB 20/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

  • OLG Braunschweig, 24.09.1997 - 3 U 40/97

    Wahrung der Frist einer Berufungsbegründung; Glaubhaftmachung im Verfahren über

  • BGH, 07.03.1996 - V ZB 4/96

    Verschulden bei der Versäumung einer Berufungsfrist durch einen

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