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   BGH, 14.05.2009 - IX ZB 40/08   

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https://dejure.org/2009,9623
BGH, 14.05.2009 - IX ZB 40/08 (https://dejure.org/2009,9623)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2009 - IX ZB 40/08 (https://dejure.org/2009,9623)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - IX ZB 40/08 (https://dejure.org/2009,9623)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung eines mündlich ergänzten Sachverständigengutachtens gem. § 411 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) als einem bei der Anhörung teilnehmenden Richter vorbehalten

  • Judicialis

    ZPO § 411 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 3
    Erforderlichkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme nach einem Richterwechsel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - IX ZB 40/08
    Die sachliche Würdigung des Gutachtens und seiner Erläuterung durch das Berufungsgericht stand trotz des Wechsels der Richterbank mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Einklang (vgl. BGHZ 53, 245, 256 ff) .
  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 222/89

    Berücksichtigung weiterer Leiden nach vorangegangenem Vergleich

    Auszug aus BGH, 14.05.2009 - IX ZB 40/08
    Daran ändert nichts, dass die Beschwerde mit Recht geltend macht, das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1990 (IX ZR 222/89, LM BEG § 206 Nr. 50) betreffe ein Erstverfahren; nach dortiger Verfahrenslage sei der Grundsatz jener Entscheidung nicht ohne weiteres auf Vergleiche über Verschlimmerungsanträge zu übertragen.
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Entsprechendes gilt für den Beweis durch Augenschein (BGH, VersR 1992, 883 ff., juris Tz. 25) und die Würdigung eines bei einer Anhörung gemäß § 411 Abs. 3 ZPO ergänzten Sachverständigengutachtens (BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZB 40/08, Tz. 2, juris; BGH, NJW 1970, 946 ff, juris Tz. 138 ff.).

    Welche nicht protokollierten Äußerungen des Sachverständigen für die Überzeugungsbildung des Landgerichts daneben noch ursächlich geworden sein können, führt die Berufung zur Begründung ihrer Rüge, die auf solche Möglichkeiten anspielt, nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.2009 - IX ZB 40/08, Tz. 2, juris).

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZB 178/09

    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei der Feststellung der

    Ein solches Ansinnen widerspricht gefestigter Auslegung des § 412 ZPO, an welcher der Senat auch für die Sachaufklärung entschädigungsrechtlicher Hinterbliebenenansprüche festhält (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 40/08, bei juris Rn. 3; BGHZ 53, 245, 259 ff).
  • BGH, 18.11.2010 - IX ZB 117/08

    Pflicht eines Tatrichters zur Einholung eines das psychosomatische Fachgebiet

    Ein solches Ansinnen widerspricht gefestigter Auslegung des § 412 ZPO , an welcher der Senat auch für die Sachaufklärung entschädigungsrechtlicher Hinterbliebenenansprüche festhält (BGH, Beschl. v. 14. Mai 2009 - IX ZB 40/08, bei [...] Rn. 3; BGHZ 53, 245, 259 ff).
  • BGH, 13.12.2012 - IX ZB 305/11

    Erforderlichkeit von Ausführung zur Auswirkung eines Rechtsfehlers bei der

    An diesen Grundsätzen hält der Senat auch für die Sachaufklärung entschädigungsrechtlicher Hinterbliebenenansprüche fest (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2009 - IX ZB 40/08, Rn. 3; vom 18. November 2010 - IX ZB 178/09, Rn. 3; vgl. auch Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 258 ff).
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