Rechtsprechung
BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 292 Abs 1 S 1 InsO, § 292 Abs 1 S 2 InsO, § 295 Abs 1 Nr 3 InsO
Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener Vorlage der Abtretungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Der Treuhänder muss unter bestimmten Umständen die vom Schuldner abzuführenden Beträge eigenverantwortlich berechnen und monatlich einziehen; Pflichten des Treuhänders im Fall des Absehens von der gesetzlich gebotenen Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber dem ...
- zvi-online.de
InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 292 Abs. 1 Satz 1, 2
Verpflichtung des Treuhänders, vom Schuldner abzuführende Beträge selbst zu berechnen und einzuziehen, bei Absehen von der Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber Arbeitgeber - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Verpflichtung des Treuhänders, der die Abtretungsanzeige des Schuldners gegenüber dessen Arbeitgeber nicht offenlegt, die vom Schuldner abzuführenden Beträge selbst zu berechnen und einzuziehen
- rewis.io
Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener Vorlage der Abtretungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners
- ra.de
- rewis.io
Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener Vorlage der Abtretungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Treuhänders bei dessen Absehen von der gesetzlich gebotenen Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüberdem Arbeitgeber des Schuldners
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Absehen von Offenlegung der Abtretungsanzeige an Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Gehalt des Insolvenzschuldners in der Wohlverhaltensphase
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Abweichen des Treuhänders von der Pflicht zur Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 15.12.2009 - 68c IK 314/04
- LG Hamburg, 21.01.2010 - 326 T 2/10
- BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 694
- NZI 2011, 451
- WM 2011, 948
- DB 2011, 1861
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur …
b) Der Senat hat bislang offen gelassen, zu welchem Zeitpunkt der selbständig tätige Schuldner die ihm obliegenden Zahlungen zu leisten hat (BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZB 40/10, WM 2011, 948 Rn. 6). - BGH, 20.02.2014 - IX ZA 32/13
Versagung der Restschuldbefreiung: Verheimlichung von der Abtretung erfasster …
Die Rechtsfrage, die das Beschwerdegericht im Hinblick auf eine vermeintlich abweichende Entscheidung des Landgerichts Göttingen (NZI 2010, 579) zur Zulassung der Rechtsbeschwerde veranlasst hat, ist durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. April 2011 (IX ZB 40/10, NZI 2011, 451) bereits geklärt. - AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13
Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan
Eine Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter liegt vorliegend nicht vor und wäre für die Gläubigerschaft auch nicht bindend (kritisch zur Vereinbarung Harder, NZI 2013, 521, 525; zum evt. entfallenden Verschulden des Schuldners bei einer Vereinbarung BGH v. 7.4.2011, ZInsO 2011, 929; Frind, ZInsO 2012, 966; Harder, NJW-Spezial 2013, 377). - LG Göttingen, 03.08.2011 - 10 T 63/11
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung durch Gläubiger gegenüber einem …
Eine analoge Anwendung der Vorschriften scheidet aus, denn die Versagungsgründe sind in der Insolvenzordnung abschließend geregelt (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 27.05.2010 - 10 T 48/10 -, NZI 2010, 579; ZInsO 2010, 1247 ; BGH NZI 2011, 451 = ZInsO 2011, 929 ).