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   BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07   

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BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07 (https://dejure.org/2008,1126)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - IX ZB 41/07 (https://dejure.org/2008,1126)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - IX ZB 41/07 (https://dejure.org/2008,1126)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Mitbewohners zur Duldung einer Wohnungsdurchsuchung durch einen Gerichtsvollzieher bei einer richterlichen Anordnung der Durchsuchung der Wohnung eines Schuldners; Verfolgung eigener Rechte als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume nach für die schuldnerischen Vermögensverhältnisse relevanten Unterlagen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht von Dritten für Wohnungsdurchsuchung

  • rabüro.de

    Zur Duldungspflicht der Mitbewohner des Schuldners für die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen im Rahmen durch einen beauftragten Gerichtsvollzieher

  • Judicialis

    GG Art. 13; ; ZPO § 114; ; ZPO § 758 Abs. 1; ; ZPO § 758a Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 883 Abs. 1; ; InsO § 4; ; InsO § 21; ; InsO § 22; ; InsO § 22 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang einer Durchsuchungsanordnung im Insolvenzeröffnungsverfahren; Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für förmlich hinzugezogene weitere Beteiligte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Durchsuchung der Wohn-/Geschäftsräume durch Gerichtsvollzieher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1271
  • ZIP 2008, 476
  • MDR 2008, 468
  • NZI 2008, 179
  • WM 2008, 307
  • Rpfleger 2008, 329
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07
    Die nach §§ 6, 7, 21 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde der Schuldnerin ist unzulässig, weil es ihr an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens fehlt (vgl. BGHZ 158, 212, 216 f; HmbKomm-InsO/Schröder, 2. Aufl. § 21 Rn. 82).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleibt in diesen Fällen die sofortige Beschwerde des Schuldners statthaft, wenn sein Begehren nunmehr im Sinne eines auf Feststellung der Rechtswidrigkeit gerichteten Begehrens zu verstehen ist (BGHZ 158, 212, 217).

    Hierbei hat sie sich auf die Leitentscheidung des Senats vom 4. März 2004 (BGHZ 158, 212 ff) bezogen.

    Entgegen der in der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung findet die vom Senat in BGHZ 158, 212, 215 ff entwickelte Ausnahme keine Anwendung, wenn es sich - wie hier - nicht um eine vorbereitende Maßnahme des Insolvenzgerichts gemäß § 5 InsO, sondern um eine Sicherungsanordnung durch das Insolvenzgericht handelt, durch welche die Sicherungsaufgabe des nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 22 InsO bestellten vorläufigen Insolvenzverwalters unterstützt werden soll.

  • BGH, 26.10.2006 - IX ZB 163/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des vorläufigen Verwalters gegen die

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07
    Ein eigenes Beschwerderecht räumt ihm die Insolvenzordnung weder gegen die Ablehnung angeregter noch gegen die Aufhebung einmal angeordneter Sicherungsmaßnahmen ein (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 2006 - IX ZB 163/05, ZInsO 2007, 34, 35; MünchKomm-InsO/Haarmeyer, aaO § 21 Rn. 41).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine aufgehobene Maßnahme

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07
    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04

    Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07
    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07
    Mangels einer statthaften insolvenzrechtlichen sofortigen ersten Beschwerde (§ 6 InsO) war auch die Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO unstatthaft (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05

    Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07
    Mangels einer statthaften insolvenzrechtlichen sofortigen ersten Beschwerde (§ 6 InsO) war auch die Rechtsbeschwerde nach § 7 InsO unstatthaft (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284).
  • AG Baden-Baden, 24.08.2020 - 14 OWi 308 Js 3503/20

    Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Zulässigkeit des Einspruchs

    Eine weitere Ansicht bejaht die Zulässigkeit des Einspruchs durch einfache E-Mail nur dann, wenn ein Ausdruck eines per E-Mail eingelegten Einspruchs innerhalb der Einspruchsfrist zur Bußgeldakte genommen wird (OLG Jena, Beschluss vom 10.11.2017, 1 OLG 145 SsBs 49/16; OLG Thüringen, Beschluss vom 10.11.2017, 1 OLG 145 SsBs 49/16; LG Wiesbaden, Beschluss vom 22.01.2019, 6 Qs 8/19; so auch BGH zur Frage der Berufungseinlegung nach ZPO, Beschluss vom 15.07.2008, X ZB 8/08; vom 04.12.2008 , IX ZB 41/07 und 04.02.2020, X ZB 11/18).
  • AG Köln, 07.06.2018 - 75 IN 197/17

    § 802l ZPO; § 4 InsO; Voraussetzungen; Auskunftsrechte, Auskunftsersuchen;

    So etwa kann ein Gerichtsvollzieher über § 4 InsO i.V.m. §§ 758 Abs. 1, 883 Abs. 1 ZPO angewiesen werden, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, um damit die Sicherungsaufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO zu fördern (BGH, Beschl. v. 17.01.2008 - IX ZB 41/07, NZI 2008, 179).
  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 38/08

    § 21 Abs. 1 und 2 Insolvenzordnung ( InsO ) als ausreichende gesetzliche

    Soweit in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (AG Gelsenkirchen ZIP 1997, 2092; AG Duisburg NZI 2000, 38; LG Mainz NZI 2001, 384; AG Korbach ZInsO 2005, 1060, 1061 ; dagegen wohl nur LG Göttingen ZInsO 2005, 1280, 1281) sowie in der Literatur (Frind EWiR 2008, 351, 352; Graf-Schlicker/Voß, InsO § 21 Rn. 30; Hess, Insolvenzrecht § 21 Rn. 106; HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 20 Rn. 23; Irmen/Werres NZI 2001, 579, 583 f; Pape; in Kübler/Prütting/Borg, InsO; HambKomm-InsO/Schröder, 3. Aufl. § 21 Rn. 13; § 21 Rn. 44; MünchKomm-InsO/Haarmeyer, 2. Aufl. § 22 Rn. 180; Thiemann DZWiR 2008, 251, 252; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 21 Rn. 10; Vallender EWiR 1997, 1097 f) dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Verdunkelungshandlungen des Dritten im Zusammenwirken mit dem Schuldner vorliegen, Durchsuchungen (und andere Zwangsmaßnahmen, vgl. AG München ZVI 2007, 22, 23 zur Anordnung einer Kontensperre) gegen am Verfahren nicht beteiligte Dritte für zulässig erachtet werden, wird dies vor allem mit den Bedürfnissen der Praxis begründet.

    Der Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 (IX ZB 41/07, NZI 2008, 179 betrifft den Fall des Mitgewahrsams eines Dritten an Räumlichkeiten des Schuldners. Dass Mitgewahrsamsinhaber die Durchsuchung zu dulden haben, ist gesetzlich geregelt (§ 758a Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 4 InsO).

  • BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20

    Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung

    Diese Verfügungsbefugnis erlosch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZInsO 2007, 267 Rn. 9; vom 17. Januar 2008 - IX ZB 20/07, ZInsO 2008, 203 Rn. 3; vom 17. Januar 2008 - IX ZB 41/07, ZInsO 2008, 268 Rn. 3; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 15. Aufl., § 21 Rn. 51; Prager/Thiemann, NZI 2001, 634, 635 f).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZB 224/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Anordnung von

    Insoweit wird auf den Senatsbeschluss vom 17. Januar 2008 (IX ZB 41/07, WM 2008, 307, 308 Rn. 13) verwiesen.
  • LG Hamburg, 28.02.2017 - 326 T 83/16

    Insolvenzgerichtliche Sicherungsmaßnahme: Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde des

    Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO steht gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nur dem Schuldner die sofortige Beschwerde zu (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - IX ZB 41/07 -, Rn. 9, juris).
  • LG Kleve, 04.04.2013 - 4 T 32/13

    Insolvenz; Insolvenzeröffnungsverfahren; vorläufiger Gläubigerausschuss;

    Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 InsO steht nur dem Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen die sofortige Beschwerde zu (vgl. BGH ZInsO 2008, 268 f.).
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