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   BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03   

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BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - IX ZB 43/03 (https://dejure.org/2004,1306)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer Urkunde im Wege der Ersatzzustellung; Begründung des Beweises, dass die Person, der die Sendung übergeben wurde, Bediensteter des Adressaten ist; Entkräftung von Beweisanzeichen durch den Adressaten; Belegung der Rüge, das Urteil sei durch vorsätzlich ...

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 27 Nr. 1; ; EuGVÜ Art. 27 Nr. 2; ; HZÜ Art. 5; ; HZÜ Art. 6; ; ZPO a.F. § 184 Abs. 1; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung von Einwendungen im Verfahren der Anerkennung ausländischer Titel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Übergabe an Bediensteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2386
  • MDR 2004, 1196
  • WM 2004, 1391
  • Rpfleger 2004, 638
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    Diese Beweiskraft reicht jedoch nur so weit, wie gewährleistet ist, daß die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (BVerfG NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963; Urt. v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564).

    Daher vermag beispielsweise die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach §§ 181, 182 ZPO a.F. nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, daß der Adressat unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG aaO; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO; Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

    Diese Wirkung kann der Adressat nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung von Tatsachen entkräften, aus denen folgt, daß die Person, der das Schriftstück übergeben wurde, nicht zu seinen Bediensteten gehört (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO; Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    a) Der Beklagte, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren rügen, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag erwirkt; denn ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGHZ 141, 286, 304; BGH, Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).

    Läßt der Beklagte sich aber im Ausland nicht ein, steht ihm der Betrugseinwand im Verfahren nach Art. 27 Nr. 1 EuGVÜ oder nach § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO uneingeschränkt zur Verfügung (BGHZ 141, 286, 306).

    Anschließend wird der Beschwerderichter unter Einbeziehung aller Umstände zu würdigen haben, ob - und gegebenenfalls in welchem Umfang - der Antragsgegnerin der von ihr zu führende Beweis (vgl. BGHZ 141, 286), daß das Urteil erschlichen wurde, gelungen ist.

  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    Diese Beweiskraft reicht jedoch nur so weit, wie gewährleistet ist, daß die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (BVerfG NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963; Urt. v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564).

    Daher vermag beispielsweise die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach §§ 181, 182 ZPO a.F. nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, daß der Adressat unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG aaO; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO; Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

    Diese Wirkung kann der Adressat nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung von Tatsachen entkräften, aus denen folgt, daß die Person, der das Schriftstück übergeben wurde, nicht zu seinen Bediensteten gehört (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO; Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

  • BGH, 10.07.1986 - IX ZB 27/86

    Vollstreckung von Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, in

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    a) Der Beklagte, der sich im Ausland nicht eingelassen hat, kann im Anerkennungsverfahren rügen, der Gegner habe das Urteil durch vorsätzlich falschen Prozeßvortrag erwirkt; denn ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (BGHZ 141, 286, 304; BGH, Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).
  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 884/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zustellungsnachweises in einem Mahnverfahren

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    Diese Beweiskraft reicht jedoch nur so weit, wie gewährleistet ist, daß die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (BVerfG NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963; Urt. v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564).
  • BFH, 04.10.1983 - VII R 16/82

    Zustellungsempfänger - AG - Geschäftslokal - Mahnung

    Auszug aus BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
    Ein in der Posteingangsstelle tätiger Arbeitnehmer eines Dritten kann daher Bediensteter des Zustellungsempfängers sein, wenn es zu seinen Aufgaben gehört, auch die für diesen bestimmte Post entgegenzunehmen (BFH BB 1984, 459, 460; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 2. Aufl. § 184 Rn. 3; Musielak/Wolst, ZPO 2. Aufl. § 184 Rn. 2).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Bei der Feststellung, ob die Beklagte am 7. September 2007 im Hause B.    Straße 8 noch Geschäftsräume unterhielt, wird das Berufungsgericht insbesondere einerseits der behaupteten Anmeldung der Sitzverlegung gegenüber dem Handelsregister nachzugehen und andererseits zu berücksichtigen haben, dass die Zustellungsurkunde, deren Inhalt durch den Aktenausdruck des Mahnverfahrens nachgewiesen ist (§ 696 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO), zwar keinen Beweis gemäß § 418 Abs. 1 ZPO für die Existenz von Geschäftsräumen an dem Zustellungsort erbringt, jedoch ein Indiz hierfür darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2005 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386, 2387; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, 224, 225 f).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Zwar erstreckt sich die Beweiskraft des § 418 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nur auf die eigene Wahrnehmung des Bezeugten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386 unter II 2 b mwN).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Daher vermag die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach § 180 ZPO nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, dass die Adressatin unter der Zustellungsanschrift wohnt (vgl. BVerfG, NJW-RR 1992, 1084, 1085 [juris Rn. 11]; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386, 2387 [juris Rn. 10] mwN).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

    Die zur Beurkundung berufene Amtsperson muss die bekundete Tatsache entweder selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmung zuverlässig festgestellt haben (BVerfG, NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, WM 2004, 1391, 1392; vom 15. September 2009 - XI ZB 29/08 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05

    Prüfung der Angemessenheit eines nach Stunden berechneten Anwaltshonorars

    Ob das veranlasst gewesen wäre, wenn dem Kläger Abrechnungsbetrug zum Nachteil des Beklagten hätte nachgewiesen werden können (vgl. BGH AnwBl. 2006, 214; MDR 2004, 1196; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 299), kann offen bleiben.
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 138/18

    Ersatzzustellung in einer Gemeinschaftseinrichtung: Beweiskraft der

    Diese muss der Zustellungsadressat, der die Zustellung nicht gegen sich wirken lassen will, durch eine plausible und schlüssige Darstellung von abweichenden Tatsachen erschüttern (Fortführung von BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004, IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386 und vom 17. Februar 1992, AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963).

    Sie begründet insoweit jedoch ein erhebliches Beweisanzeichen (vgl. BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03 - NJW 2004, 2386, 2387 und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963).

    Wenn ein Klinikmitarbeiter ausweislich der Urkunde bereit war, ein Schriftstück zum Zwecke der Zustellung entgegenzunehmen, hat dies aber eine starke Indizwirkung für das Bestehen einer solchen Vollmacht, die der Zustellungsadressat, der die Zustellung nicht gegen sich wirken lassen will, durch eine plausible und schlüssige Darstellung von abweichenden Tatsachen erschüttern muss (vgl. BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03 - NJW 2004, 2386, 2387 und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963; vgl. auch MünchKommZPO/Häublein 5. Aufl. § 182 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 346/12

    Erhöhung der Wohnraummiete: Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel

    Die Beweiskraftwirkung des § 418 Abs. 1 ZPO reicht aber nur so weit, wie gewährleistet ist, dass die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zuverlässig festgestellt hat (BVerfG, NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386 unter II 2 b).
  • BGH, 15.12.2005 - IX ZB 276/04

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Säumnisentscheidung; Bindungswirkung

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 6. Mai 2004 (IX ZB 43/03, WM 2004, 1391) die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

    Das Beschwerdegericht hat die dem Senatsbeschluss vom 6. Mai 2004 (aaO) zukommende Bindungswirkung missachtet (§ 577 Abs. 4 Satz 4 ZPO).

    a) Der Senat hat seine Entscheidung auf die Rechtsansicht gestützt, dass der (bloße) Nachweis eines krassen Missverhältnisses zwischen dem für die anwaltliche Tätigkeit objektiv erforderlichen und dem vom Gläubiger in Rechnung gestellten Aufwand geeignet sein kann, ein ausreichendes Beweisanzeichen für die beim Gegner erforderlichen subjektiven Merkmale des Prozessbetrugs zu begründen (Beschluss vom 6. Mai 2004, aaO S. 1393).

    Der Antragsgegner, der sich auf einen Prozessbetrug beruft, muss deshalb einen Sachverhalt konkret und im einzelnen nachvollziehbar beschreiben, der geeignet ist, den erhobenen Betrugsvorwurf zu belegen (BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 W 7/06

    Anerkennung eines dänischen Versäumnisurteils hinsichtlich einer Honorarforderung

    Weisen Honorarrechnungen eines ausländischen (hier: dänischen) Rechtsanwalts, die zum Erlass eines dänischen Versäumnisurteils geführt haben, zahlreiche Fehler, Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten auf und stehen einzelne Honorare in einem krassen Missverhältnis zu dem anwaltlichen Aufwand, so kann dies den Schluss auf objektiv und subjektiv betrügerisches Handeln zulassen (abschließende Entscheidung zu BGH AnwBl 2006, 214 und WM 2004, 1391).

    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof (IX ZB 43/03 - WM 2004, 1391) diese Entscheidung mit Beschluss vom 06.05.2004 aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss des Oberlandesgerichts - 3. Zivilsenat - vom 14.02.2003 und den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2004 (WM 2004, 1391) verwiesen.

    Nachdem die Antragsgegnerin sich im Ausland nicht eingelassen hat, steht ihr der Betrugseinwand im Anerkennungsverfahren uneingeschränkt zur Verfügung (BGH WM 2004, 1391).

    Ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (vgl. BGH WM 1986, 1370; BGHZ 141, 286; WM 2004, 1391; AnwBl 2006, 214).

  • OLG Nürnberg, 25.03.2014 - 15 W 381/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsmacht eines director oder associate

    (1) Nach § 418 Abs. 1 ZPO begründen öffentliche Urkunden, die über einen anderen Inhalt als eine vor der Urkundsperson abgegebene Erklärung errichtet sind, vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen; die Beweiswirkung reicht aber nur so weit, wie die zur Beurkundung befugte Person die Tatsachen selbst verwirklicht oder auf Grund eigener Wahrnehmung zuverlässig festgestellt hat (Geimer, aaO, § 418 Rn. 3; BGH NJW 2004, 2386).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 2 U 303/08

    Gewerberaummiete: Sonderkündigungsrecht des Erstehers in der Zwangsversteigerung

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10

    Zulässigkeit der Abänderung einer Wertfestsetzung nach Zurückverweisung durch das

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 103/06

    Erhebung des Vorwurfs eines in einem ausländischen Rechtsstreit begangenen

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 144/10

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union: Versagung der

  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 5 W 13/13

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils: Beweislast bei

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 239/05

    Nachprüfung eines angeblich erschlichenen Titels im Anerkennungsverfahren

  • BGH, 15.05.2014 - IX ZB 26/13

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils: Einwand fehlender

  • OLG Celle, 22.04.2008 - 32 Ss 32/08

    Umfang der Überprüfung der behördlichen Entscheidung durch das Strafgericht

  • VG Freiburg, 28.11.2016 - 7 K 2044/15

    Zur verbindlichen Feststellung der Meldebehörde zu einem alleinigen Wohnsitz der

  • OLG München, 25.07.2019 - 23 U 2916/17

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach Eintritt der Insolvenzreife

  • BGH, 15.09.2009 - XI ZB 29/08

    Nachweis eines rechtzeitigen Zugangs einer Berufungsbegründungsschrift per Fax;

  • OLG Köln, 24.07.2019 - 13 U 261/12

    Wirkungen eines britischen Insolvenzverfahrens im Inland

  • LG Köln, 06.12.2012 - 15 O 35/12

    Anerkennung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem

  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 1 U 56/11

    Vollstreckungsbescheid wirksam zugestellt? Kläger trifft Beweislast!

  • BGH, 06.02.2006 - AnwZ (B) 77/04

    Begriff des Beschäftigten i.S. des § 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZB 84/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Konkretisierung eines nach deutschem Recht

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2005 - 3 W 132/05

    Vollstreckung: Vollstreckbarerklärung eines in Italien ergangenen

  • BGH, 24.04.2020 - AnwZ (Brfg) 5/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Einlegung des Antrags auf

  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 3 Ws 419/10

    Wirksamkeit einer Zustellung; Unvollständigkeit bezüglich der Geschäftszeichen

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2020 - 27 U 18/19

    Entgeltforderung für die Lieferung von Strom; Fehlerhafte Einordnung als

  • BGH, 17.05.2018 - V ZB 258/17

    Anordnung einer Abschiebungshaft gegenüber eines abgelehnten Asylbewerbers

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 25-IV-16
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZB 56/10

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Zulässigkeit des Beitritts nur bei dem Gericht

  • OLG Köln, 17.11.2008 - 16 W 27/08

    Zulässigkeit und Präklusion von Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung aus

  • OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 10 U 143/13

    Umfang der Beweiskraft des gerichtlichen Eingangsstempels auf einem Telefax

  • OLG Köln, 23.08.2013 - 13 U 261/12

    Verstoß des Insolvenzverwalters gegen die deutsche öffentliche Ordnung (Ordre

  • LG Magdeburg, 09.08.2022 - 26 Qs 33/22

    Bußgeldverfahren - Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Erkrankung

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZB 38/07

    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung der Verurteilung eines Geschäftsführers einer

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 77/16

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig

  • LG Düsseldorf, 25.10.2017 - 2a O 359/15

    Unterlassungsverpflichtung zur Nutzung eines Zeichens für Bekleidungsstücke im

  • LG Saarbrücken, 08.12.2008 - 5 T 410/08
  • KG, 13.06.2006 - 14 U 78/05
  • LG Essen, 23.04.2020 - 2 O 407/19

    Zustellung

  • LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4b O 5/18

    Süßware

  • OLG Jena, 08.11.2004 - 4 Sch 4/03
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