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   BGH, 07.02.2013 - IX ZB 48/12   

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https://dejure.org/2013,2746
BGH, 07.02.2013 - IX ZB 48/12 (https://dejure.org/2013,2746)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2013 - IX ZB 48/12 (https://dejure.org/2013,2746)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - IX ZB 48/12 (https://dejure.org/2013,2746)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 207 Abs 1 InsO, § 114 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter: Durchsetzung von Ansprüchen bei Massekostenarmut

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter: Durchsetzung von Ansprüchen bei Massekostenarmut

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4a; InsO § 207 Abs. 1
    Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit einem Streit über eine Insolvenzanfechtung bei Eintritt einer Massekostenarmut; Folgen des Ausreichens des aus der Prozessführung zu erwartenden Erlöses zur Beseitigung der Massekostenarmut für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter trotz Masseunzulänglichkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eintritt von Massekostenarmut steht der Gewährung von PKH nicht per se entgegen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 62/12

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZB 48/12
    Dies hat der Senat nach Erlass der angefochtenen Beschlüsse entschieden und näher begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12, ZIP 2012, 2526 Rn. 9 ff).

    Falls die Leistungsfähigkeit des Beklagten mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und die Höhe der Klageforderung nicht außer Zweifel steht, ist nach Maßgabe der voraussichtlichen Beitreibbarkeit ein prozentualer Abschlag vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 22. November 2012, aaO Rn. 13).

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZB 48/12
    Prozesskostenhilfe für ein Klage- oder Rechtsmittelverfahren kommt bei dieser Sachlage nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08, NZI 2009, 602 Rn. 4 ff, 8).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2018 - 5 U 65/18

    Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter

    Selbst nach Eintritt der Massekostenarmut, die hier nicht vorliegt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Prozessführungsbefugnis des Verwalters fort (BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - IX ZB 82/14 -, juris Rz. 4; BGH, Beschluss vom 07. Februar 2013 - IX ZB 48/12 -, juris, Rz. 6; BGH, Beschluss vom 22. November 2012 - IX ZB 62/12 -, juris, Rz. 5 ff (10) m. w. N., im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 221/08 -, a. a. O., Rz. 4, 8), um zu ermöglichen, dass ein Insolvenzverfahren mangels einer Einstellungspflicht fortgesetzt werden kann, wenn die Aktiva der Masse vornehmlich durchsetzbare Forderungen gegen Dritte wie Gesellschafter, Geschäftsführer und Anfechtungsgegner bilden.
  • OLG Köln, 12.06.2018 - 16 W 27/18

    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei beabsichtigter Erhebung einer Klage des

    Steht die Leistungsfähigkeit des Beklagten mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und die Höhe der Klageforderung nicht außer Zweifel, so ist nach Maßgabe der voraussichtlichen Beitreibbarkeit ein prozentualer Abschlag vorzunehmen (BGH a.a.O. Rn. 13; BGH Beschl. v. 7.2.2013 - IX ZB 48/12, BeckRS 2013, 03743 = ZInsO 2013, 496).
  • BGH, 04.07.2013 - IX ZB 66/12

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe zwecks Einziehung einer

    Die Sache ist mangels Endentscheidungsreife gemäß § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, das zu prüfen haben wird, ob die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorliegen und die zwischenzeitlich titulierten Ansprüche wirtschaftlich durchsetzbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2012, aaO Rn. 13; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 48/12, ZInsO 2013, 496 Rn. 6 f).
  • OLG Köln, 05.06.2013 - 18 W 32/13

    Undurchführbarkeit einer Schiedsvereinbarung wegen Masseunzulänglichkeit

    Zwar steht Massekostenarmut der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter dem Gesichtspunkt der Mutwilligkeit nur dann nicht entgegen, wenn der aus der Prozessführung zu erwartende Erlös voraussichtlich dazu ausreicht, die Massekostenarmut zu beseitigen (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Februar 2013 - IX ZB 48/12 -, juris Rn. 6 sowie Beschl. v. 22. November 2012 - IX ZB 62/12 -, juris Rn. 10).
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