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   BGH, 28.05.2020 - IX ZB 50/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18449
BGH, 28.05.2020 - IX ZB 50/18 (https://dejure.org/2020,18449)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - IX ZB 50/18 (https://dejure.org/2020,18449)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - IX ZB 50/18 (https://dejure.org/2020,18449)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erreichen der vorgesehenen Mindestbefriedigungsquote innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung als Voraussetzung für die Entscheidung über die vorzeitige Restschuldbefreiung; Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung durch Wahrung der Frist

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorzeitige Erteilung der RSB nur bei tatsächlichem Zufluss eines zur Erreichung der 35 %igen Quote erforderlichen Betrages innerhalb von drei Jahren

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Voraussetzung für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; ZPO § 233 S. 1
    Erreichen der vorgesehenen Mindestbefriedigungsquote innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung als Voraussetzung für die Entscheidung über die vorzeitige Restschuldbefreiung; Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung durch Wahrung der Frist

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverfahren: Voraussetzung für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verbraucherinsolvenz - und die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzung für die Entscheidung über die vorzeitige Restschuldbefreiung

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nach § 300 InsO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 798
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.2019 - IX ZB 23/19

    Vorzeitige Restschuldbefreiung bei rechtzeitiger Zahlung der

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - IX ZB 50/18
    a) Mit Beschluss vom 19. September 2019 (IX ZB 23/19, WM 2019, 2070 Rn. 14 ff) hat der Bundesgerichtshof entschieden, die Entscheidung über die vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO setze voraus, dass die vorgesehene Mindestbefriedigungsquote innerhalb von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung erreicht werde.

    Dieses sowohl aufgrund des Wortlauts (BGH, Beschluss vom 19. September 2019, aaO Rn. 16 f) als auch nach Sinn und Zweck der Regelung (BGH, Beschluss vom 19. September 2019, aaO Rn. 18 ff) gebotene Verständnis führt dazu, dass die vorzeitige Restschuldbefreiung nicht mehr erteilt werden kann, wenn die vorgesehene Mindestbefriedigungsquote erst nach Ablauf von drei Jahren erreicht wird.

    b) Der Bundesgerichtshof hat bisher offengelassen, ob die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend auf die Ausschlussfrist des § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO anzuwenden sind (BGH, Beschluss vom 19. September 2019, aaO Rn. 39).

  • LG Darmstadt, 17.06.2021 - 5 T 146/21

    Für § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO gilt keine Frist zur Berichtigung der

    a) Den vorstehenden Rechtsausführungen stehen insbesondere nicht die Erwägungen in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2019 (Az. IX ZB 23/19, juris) sowie vom 28.05.2020 (Az. IX ZB 50/18, juris) entgegen.
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