Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,715
BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02 (https://dejure.org/2002,715)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 (https://dejure.org/2002,715)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - IX ZB 53/02 (https://dejure.org/2002,715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 210
  • ZIP 2002, 2223
  • MDR 2003, 174
  • NZI 2003, 31
  • WM 2002, 2476
  • BB 2003, 72 (Ls.)
  • Rpfleger 2003, 94
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Sein Vergütungsanspruch (§ 63 InsO) entsteht schon mit der Tätigkeit des Verwalters, nicht erst mit der Festsetzung durch das Gericht (so zu § 85 KO - der den §§ 63 bis 65 InsO entspricht - BGHZ 116, 233, 242).

    Gerade die rechtzeitige Erlangung von Vorschüssen soll sein Ausfallrisiko ausschalten oder wenigstens verringern (BGHZ 116, 233, 241 f).

  • LG Münster, 26.07.2001 - 5 T 614/01

    Statthaftigkeit der Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Versagung der

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Gegen die Verweigerung einer höheren Entnahme hat der Beteiligte zu 2 am 2. Juli 2001 beim Landgericht "Beschwerde" eingelegt, welche dieses durch Beschluß vom 26. Juli 2001 als unzulässig verworfen hat (der Beschluß ist abgedruckt in ZInsO 2001, 903 und NZI 2001, 604).

    Die Verweigerung der vom Insolvenzverwalter beantragten Zustimmung ist zwar diesem gegenüber eine Entscheidung im Sinne von § 11 Abs. 2 RpflG, nicht lediglich eine interne Maßnahme ohne rechtliche Außenwirkung (ebenso MünchKomm-InsO/Nowak, § 9 InsVV Rn. 14; a.M. anscheinend Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht § 9 Rn. 26, 30-32; dem gegenüber verneint AG Göttingen ZInsO 2001, 903 f nur die Anfechtbarkeit der Zustimmung für den Insolvenzschuldner).

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Dieser Begriff umfaßt die verfahrensrechtlichen Vorschriften für das Insolvenzgericht und das Beschwerdeverfahren mit (BGHZ 144, 78, 79).

    § 7 Abs. 1 InsO a.F. knüpfte hinsichtlich der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an § 6 Abs. 1 InsO an; auch die weitere Beschwerde war danach nur in denjenigen Fällen zulässig, in denen die Insolvenzordnung die sofortige Beschwerde vorsieht (BGHZ 144, 78, 79 f; weitere Nachweise bei Heidelberger Kommentar zur InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 7 Rn. 5).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Eine solche Beschränkung der Rechte des Insolvenzverwalters bedarf schon im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG der Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung (vgl. BVerfGE 101, 397, 407 f).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Einen solchen gebietet auch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht (BVerfGE 31, 364, 368; vgl. auch BVerfGE 57, 9, 21).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 338/91

    Verfassungskonforme Auslegung von § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 KO

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Dieser - durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte (BVerfG ZIP 1993, 838, 841; 1993, 1246, 1247) - Anspruch ist auch auf eine unverzügliche Erfüllung gerichtet.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Einen solchen gebietet auch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht (BVerfGE 31, 364, 368; vgl. auch BVerfGE 57, 9, 21).
  • OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Entnahme

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Dieses hat durch Beschluß vom 7. Januar 2002 die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (der Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts ist abgedruckt in ZInsO 2002, 240 und NZI 2002, 153).
  • OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01

    Insolvenzverwalter; Entlassung; Kündigung; Vorschuss; Vergütung; Schlussrechnung

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    Daran sieht es sich durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16. Oktober 2001 (abgedruckt in ZInsO 2002, 67 und NZI 2002, 43) gehindert.
  • LG Stuttgart, 15.08.2000 - 10 T 149/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Sicherung der

    Auszug aus BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02
    b) Auch eine entsprechende Anwendung des § 64 Abs. 3 InsO auf die Entscheidung über die Gewährung eines Vorschusses ist nicht geboten (ebenso - außer dem vorlegenden Oberlandesgericht - Blersch aaO Rn. 27; Frankfurter Kommentar zur InsO/Lorenz, 3. Aufl. § 9 InsVV Rn. 18; MünchKomm-InsO/Nowak, aaO Rn. 14; a.M. - außer dem Oberlandesgericht Zweibrücken, aaO - LG Stuttgart ZInsO 2000, 621, 622; Eickmann, aaO § 9 Rn. 19; Hess, InsVV 2. Aufl. § 9 Rn. 7; Smid, InsO 2. Aufl. Anm. zu § 9 InsVV; Nerlich/Römermann/Delhaes, InsO § 64 Rn. 9; Gottwald/Last, Insolvenzrechts-Handbuch 2. Aufl. § 126 Rn. 50; nur für Insolvenzverwalter auch Haarmeyer ZInsO 2001, 938, 941 f; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren Rn. 173).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04

    Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme

    Dieser durch Art. 12 GG geschützte Anspruch ist auch auf unverzügliche Erfüllung gerichtet (BGHZ 116, 233, 242; BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZIP 2002, 2223).

    Sie bestimmt aber verbindlich die Höhe des zuvor erwachsenen Anspruchs (BGHZ 116, 233, 242; BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 aaO; Kuhn/Uhlenbruck, aaO § 85 Rn. 1; MünchKomm-InsO/Nowak, § 63 Rn. 6).

    Der Senat hat allerdings im Fall der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung darauf hingewiesen, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch besteht, wonach auf diesem Weg zuviel erlangte Zahlungen zurückzuerstatten sind (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZIP 2002, 2223, 2224).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Versagt der Rechtspfleger dem Insolvenzverwalter lediglich die Entnahme eines Vorschusses aus der Masse, so findet dagegen allerdings nicht die sofortige Beschwerde, sondern allein die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG statt (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, NJW 2003, 210).
  • BGH, 16.10.2014 - IX ZR 190/13

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung des Insolvenzgerichts bei Verweigerung der

    Der Vergütungsanspruch entsteht jedoch schon mit der Tätigkeit des Verwalters, nicht erst mit der Festsetzung durch das Insolvenzgericht (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1991 - IX ZR 275/90, BGHZ 116, 233, 242; Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, WM 2002, 2476, 2477; Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 179/04, BGHZ 165, 96, 101).

    Dadurch soll das Ausfallrisiko des Verwalters ausgeschaltet oder jedenfalls verringert werden (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002, aaO).

    Sie bedeutet nicht, dass dem Verwalter kein Vergütungsanspruch zusteht (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002, aaO S. 2478), und hindert ihn auch nicht, nach Ablauf weiterer sechs Monate oder mit neuer Begründung erneut einen Vorschuss auf die Vergütung und den Anspruch auf Auslagenerstattung zu beantragen.

    Die zu erwartende Berechnungsgrundlage ist deshalb grundsätzlich § 1 InsVV zu entnehmen (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, WM 2002, 2476, 2478), also nach dem Wert der Masse zu ermitteln, auf die sich voraussichtlich die Schlussrechnung beziehen wird (HK-InsO/Keller, 7. Aufl., § 9 InsVV Rn. 7; Nicht/Schildt, NZI 2010, 466, 467).

    Die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses ist Teil der Aufsicht, welche das Insolvenzgericht gemäß § 58 InsO über den Verwalter auszuüben hat (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, WM 2002, 2476, 2477 unter III.1).

  • BFH, 07.11.2018 - IV R 20/16

    Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für

    Die Norm will lediglich verhindern, dass der Insolvenzverwalter, der mit seiner Tätigkeit zunächst auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorleistungspflichtig ist (vgl. BGH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 IX ZB 53/02), allzu hohe Vorleistungen erbringt, und will ihn zudem vor einem Ausfall wegen Masseunzulänglichkeit schützen (z.B. BGH-Urteil vom 16. Oktober 2014 IX ZR 190/13, Rz 30).

    Ergibt sich bei Festsetzung der (endgültigen) Vergütung, dass diese geringer ist als darauf bereits geleistete Vorschüsse, hat der Insolvenzverwalter die Differenz zu erstatten (vgl. BGH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 IX ZB 53/02).

    (3) Auch aus dem Umstand, dass das Insolvenzgericht regelmäßig verpflichtet ist, nach halbjähriger Verwaltungsdauer einen Vorschuss zu bewilligen, der der Höhe nach etwa dem Anteil entspricht, der von der voraussichtlichen Vergütung auf die bisher geleistete Tätigkeit entfällt (vgl. BGH-Beschluss vom 1. Oktober 2002 IX ZB 53/02), führt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (z.B. Schreiben der OFD Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2017 S 2133-2016/0008-St 143; Schreiben des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 23. Mai 2011 VI 304-S 2134-067) nicht dazu, dass es sich bei dem Vorschuss um eine Teilvergütung für eine selbständig abrechenbare Teilleistung handelt.

  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 47/19

    Anordnung eines Vorschusses auf die Vergütung des Mitglieds des

    Im Wege des Vorschusses zuviel erlangte Zahlungen sind - trotz der Teil-Erfüllungswirkung der Entnahme des Vorschusses aus der Insolvenzmasse - gemäß materiellem Recht zurückzuerstatten (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZIP 2002, 2223, 2224 zum Insolvenzverwalter).

    (b) Als Folge ihrer vorläufigen Wirkung kann die Bewilligung oder Ablehnung eines Vorschusses, anders als die endgültige Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen, nicht mit der sofortigen Beschwerde nach § 73 Abs. 2, § 64 Abs. 3 InsO angegriffen werden (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZIP 2002, 2223; vom 24. März 2011 - IX ZB 67/10, ZInsO 2011, 777 Rn. 5; vom 14. Juli 2016 - IX ZB 23/14, ZIP 2016, 1599 Rn. 11, jeweils zum Insolvenzverwalter).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Bewilligung des Vorschusses zugunsten des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV im Rahmen der Aufsicht des Insolvenzgerichts gemäß § 58 InsO getroffen wird (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZIP 2002, 2223; Urteil vom 16. Oktober 2014 - IX ZR 190/13, ZIP 2014, 2299 Rn. 29).

    Die Entscheidung über die Bewilligung eines Vorschusses steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Insolvenzgerichts (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZIP 2002, 2223, 2224).

    Neben den in § 9 Satz 2 InsVV genannten Gründen, die in der Regel die Bewilligung eines Vorschusses erfordern, kann das Insolvenzgericht auch berücksichtigen, ob und inwieweit eine gegebenenfalls während des Insolvenzverfahrens angezeigte Masseunzulänglichkeit oder Massearmut der Bewilligung eines Vorschusses entgegensteht (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002, aaO S. 2224 f).

  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Daher ist namentlich die Entscheidung des Amtsgerichts, durch welche dem Verwalter die Entnahme eines Gebührenvorschusses nach § 9 InsVV aus der Masse versagt wird, nicht im Wege entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO beschwerdefähig (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, WM 2002, 2476, 2477 f).
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung

    Im Allgemeinen wird der Anspruch des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu vergütenden Tätigkeit fällig (MünchKomm-InsO/Nowak, § 63 Rn. 7; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 63 Rn. 20; HmbKomm-InsO/Büttner/Henningsmeier, § 63 Rn. 9; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Insolvenzrechtliche Vergütung 4. Aufl. vor § 1 InsVV Rn. 50; Kübler/Prütting/Eickmann/Prasser, InsO vor § 1 InsVV Rn. 5; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren 2. Aufl. Rn. 49; Blersch in Breutigam/Blersch/Goetsch, InsO vor § 1 InsVV Rn. 48; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, NZI 2003, 31).
  • OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11

    Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen schuldhafter Verzögerung der

    a) Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf seine endgültige Vergütung wird erst mit der Beendigung des gesamten Insolvenzverfahrens fällig (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 10).

    Jedenfalls unter dieser Voraussetzung ist die Ermessensausübung durch das Insolvenzgericht dahin gebunden, dass die Entnahme eines Vorschusses auf die nach den Maßstäben der §§ 1 bis 3 InsVV verdiente Vergütung nur unter besonderen Voraussetzungen abgelehnt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 10).

    § 1 InsVV zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 01.10.2002, - IX ZB 53/02 - Rn. 19 zitiert nach juris).

    und 12.08.2008 die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG einlegte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 6), ist von dem grundsätzlichen Bestehen eines Amtshaftungsanspruchs des Klägers auszugehen, soweit er durch die verzögerte Bearbeitung seiner Anträge oder deren Zurückweisung einen Nachteil im schadensrechtlichen Sinn erleiden sollte.

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZB 123/03

    Anspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Vergütung und Auslagen bei

    Er hat (insofern BGHZ 116, 233, 241 folgend) lediglich ausgesprochen, daß der Insolvenzverwalter hinsichtlich seiner Vergütung bei einer vermögensarmen Insolvenzmasse leer ausgehen könne (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, WM 2002, 2476, 2477).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren

    Eine Verpflichtung, über die richterliche Kontrolle von Entscheidungen des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 2 RPflG hinaus in jedem Falle einen Rechtsmittelzug zu eröffnen, lässt sich indessen aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht herleiten und ist auch sonst von Verfassungs wegen nicht geboten (BGH Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02 - NJW 2003, 210, 211; vgl. auch BVerfGE 31, 364, 367 f.).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

  • BGH, 29.06.2023 - IX ZR 152/22

    Rückgewähr eines der Masse entnommenen, letztlich aber nicht verdienten

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03

    Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des

  • BGH, 06.11.2014 - IX ZB 90/12

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung eines zugunsten der Masse

  • BGH, 29.06.2023 - IX ZR 153/22

    Rückzahlung eines Vergütungsvorschusses durch den vormaligem Insolvenzverwalter;

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 23/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

  • BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10

    Insolvenzverfahren: Prüfungsumfang bei sofortiger Beschwerde des

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 67/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Anfechtbarkeit einer Vorschussanordnung und

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 128/05

    Einflussnahme des Schuldners auf den Gang des Insolvenzverfahrens

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03

    Verzinsung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • OLG Schleswig, 29.06.2022 - 9 U 1/22

    Rückzahlung eines aus Masse entnommenen Vorschusses auf

  • BGH, 20.04.2011 - IX ZA 52/10

    Insolvenzverfahren: Rechtsbehelf gegen die Ablehnung eines

  • LAG Hamburg, 07.04.2014 - 7 Sa 52/11

    Anwendung der Regelungen des Auftragsrechts auf Arbeitsverhältnisse -

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.09.2023 - 5 K 1800/19

    Rückstellung für Insolvenzverwaltervergütung

  • AG Chemnitz, 28.03.2006 - 1113 IN 2190/99
  • OLG Naumburg, 05.06.2013 - 3 WF 132/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZB 213/08

    Grundgesetzlich geschützter Justizgewährungsanspruch im Falle des vom

  • LG Magdeburg, 10.01.2013 - 11 T 507/11

    Herabsetzung der Vergütungsansprüche des Gesamtvollstreckungsverwalters auf Null

  • LG Braunschweig, 08.02.2010 - 6 T 666/09

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters nach der Übernahme des

  • LG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

  • OLG Naumburg, 31.05.2013 - 3 WF 132/13

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Zulässiges

  • AG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

  • AG Duisburg, 27.04.2003 - 62 IN 241/02
  • ArbG Hamburg, 05.05.2011 - 29 Ca 22/10

    Insolvenzverwalter - Herausgabe von Tätigkeitsvergütungen und Schadensersatz -

  • LG Neuruppin, 09.07.2004 - 5 T 133/04

    Antrag auf Festsetzung des Auslagenvorschusses; Berechnung und Festsetzung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht