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   BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18 - BeckRS 2019   

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https://dejure.org/2019,9767
BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18 - BeckRS 2019 (https://dejure.org/2019,9767)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2019 - IX ZB 54/18 - BeckRS 2019 (https://dejure.org/2019,9767)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2019 - IX ZB 54/18 - BeckRS 2019 (https://dejure.org/2019,9767)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    §§ 143, 133 InsO, § 276 ZPO, § 93 ZPO, §§ 93, 91 ZPO, § 272 Abs. 2 Fall 2, § 331 ZPO, § 272 Abs. 2 Fall 1, § 275 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sofortiges Anerkenntnis nach Verteidigungsanzeige oder nach Einspruch gegen Versäumnisurteil???; §§ 93, 276, 307 S. 2 ZPO

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93 ; ZPO § 276 ; ZPO § 307 S. 2
    Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens; Erklärung eines sofortigen Anerkenntnisses innerhalb der Klageerwiderungsfrist

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93 ; ZPO § 276 ; ZPO § 307 S. 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren nur innerhalb der Klageerwiderungsfrist und wenn Beklagter in Verteidigungsanzeige weder Klageabweisungsantrag ankündigt oder Anspruch entge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Sofortiges" Anerkenntnis nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZPO § 99 Abs 2 S 1; ZPO § 93
    Zur Frage, ob ein im schriftlichen Verfahren innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegebenes Anerkenntinis als "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anzusehen ist, wenn zuvor ein Klageabweisungsantrag angekündigt worden ist, ohne deutlich zu machen, dass der Klageanspruch noch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1525
  • MDR 2019, 701
  • WM 2019, 1089
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    Es kann vielmehr, jedenfalls wenn die Verteidigungsanzeige weder einen Sachantrag ankündigt noch das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung erklärt werden (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 22; vom 22. Oktober 2015, aaO Rn. 21).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Leitsatz und Rn. 22; vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 21).

    cc) Ebenso kann dahinstehen, ob der Beklagte dann, wenn das Gericht gemäß § 272 Abs. 2 Fall 1, § 275 ZPO einen frühen ersten Termin anordnet, in diesem im Sinne von § 93 ZPO anerkennen kann, auch wenn er zuvor in den vorbereitenden Schriftsätzen Klageabweisung beantragt hat (in diesem Sinn wohl Stein/Jonas/Muthorst, aaO Rn. 7; aA Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 10. Aufl., § 93 Rn. 3; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006, aaO Rn. 20 mwN).

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüft werden kann (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 17).

    Es kann vielmehr, jedenfalls wenn die Verteidigungsanzeige weder einen Sachantrag ankündigt noch das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung erklärt werden (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 22; vom 22. Oktober 2015, aaO Rn. 21).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Leitsatz und Rn. 22; vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 21).

  • OLG Köln, 16.01.2007 - 6 W 1/07

    Kein sofortiges Anerkenntnis nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist oder

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    Denn ob ein Beklagter, der gegen sich nach § 331 ZPO ein Versäumnisurteil ergehen lässt und nach Einspruch anerkennt, in den Genuss der Kostenvergünstigung des § 93 ZPO gelangt, ist streitig (dafür: OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1668; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 39. Aufl., § 93 Rn. 11; Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 12; dagegen: OLGR Köln 2007, 424; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 6 unter dem Stichwort "Versäumnisurteil"; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 93 Rn. 32; Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 8; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 60).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2005 - 6 W 41/05

    Sofortige Beschwerde eines Beklagten gegen Kostenfestsetzung; Folgen einer nur

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    So wird vertreten, dass ein Beklagter in diesem Fall das Kostenprivileg des § 93 ZPO verliert (OLGR Karlsruhe 2003, 198; OLGR Karlsruhe 2004, 513, 514; OLGR Brandenburg 2005, 523, 524; KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 20 SCH 14/06, juris Rn. 13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 5 W 51/07, juris Rn. 5; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1643; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 W 10/16, juris, Rn. 28 f; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 4; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 10. Aufl., § 93 Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 14; Deichfuß, MDR 2004, 190, 192).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2007 - 5 W 51/07

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    So wird vertreten, dass ein Beklagter in diesem Fall das Kostenprivileg des § 93 ZPO verliert (OLGR Karlsruhe 2003, 198; OLGR Karlsruhe 2004, 513, 514; OLGR Brandenburg 2005, 523, 524; KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 20 SCH 14/06, juris Rn. 13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 5 W 51/07, juris Rn. 5; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1643; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 W 10/16, juris, Rn. 28 f; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 4; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 10. Aufl., § 93 Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 14; Deichfuß, MDR 2004, 190, 192).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2008 - 19 W 10/08

    Kostenentscheidung: "Sofortiges" Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    Andere meinen, auch nach der Ankündigung des Antrags auf Klageabweisung in der Verteidigungsanzeige könne der Beklagte in der Klageerwiderung sofort im Sinne von § 93 ZPO anerkennen (OLG Celle, FamRZ 2011, 1748, 1749; wohl auch Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 6 f), zumindest, wenn er mit der Ankündigung des Klageabweisungsantrags gleichzeitig zum Ausdruck bringe, er habe den Klageanspruch noch nicht abschließend prüfen können (OLGR Frankfurt 2008, 813, 814; BeckOK-ZPO/Jaspersen, 2018, § 93 Rn. 98), oder - umgekehrt - wenn er nicht in der Verteidigungsanzeige eine erkennbar abschließend gemeinte ablehnende Stellungnahme zur Klage vorbringe (OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1075, 1076).
  • KG, 10.05.2007 - 20 Sch 14/06

    Kostenentscheidung: sofortiges Anerkenntnis im Verfahren über die

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    So wird vertreten, dass ein Beklagter in diesem Fall das Kostenprivileg des § 93 ZPO verliert (OLGR Karlsruhe 2003, 198; OLGR Karlsruhe 2004, 513, 514; OLGR Brandenburg 2005, 523, 524; KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 20 SCH 14/06, juris Rn. 13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 5 W 51/07, juris Rn. 5; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1643; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 W 10/16, juris, Rn. 28 f; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 4; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 10. Aufl., § 93 Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 14; Deichfuß, MDR 2004, 190, 192).
  • OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98

    Sofortige Beschwerde bei streitigem Kostenurteil nach Einspruch gegen ein

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    Denn ob ein Beklagter, der gegen sich nach § 331 ZPO ein Versäumnisurteil ergehen lässt und nach Einspruch anerkennt, in den Genuss der Kostenvergünstigung des § 93 ZPO gelangt, ist streitig (dafür: OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1668; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 39. Aufl., § 93 Rn. 11; Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 12; dagegen: OLGR Köln 2007, 424; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 6 unter dem Stichwort "Versäumnisurteil"; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 93 Rn. 32; Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 8; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 60).
  • OLG Bamberg, 15.03.1995 - 2 WF 12/95

    Sofortiges Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsabsicht

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    Andere meinen, auch nach der Ankündigung des Antrags auf Klageabweisung in der Verteidigungsanzeige könne der Beklagte in der Klageerwiderung sofort im Sinne von § 93 ZPO anerkennen (OLG Celle, FamRZ 2011, 1748, 1749; wohl auch Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 6 f), zumindest, wenn er mit der Ankündigung des Klageabweisungsantrags gleichzeitig zum Ausdruck bringe, er habe den Klageanspruch noch nicht abschließend prüfen können (OLGR Frankfurt 2008, 813, 814; BeckOK-ZPO/Jaspersen, 2018, § 93 Rn. 98), oder - umgekehrt - wenn er nicht in der Verteidigungsanzeige eine erkennbar abschließend gemeinte ablehnende Stellungnahme zur Klage vorbringe (OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1075, 1076).
  • OLG Celle, 24.03.2011 - 6 U 138/10

    Begriff des sofortigen Anerkenntnisses i.S.v. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO);

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18
    Andere meinen, auch nach der Ankündigung des Antrags auf Klageabweisung in der Verteidigungsanzeige könne der Beklagte in der Klageerwiderung sofort im Sinne von § 93 ZPO anerkennen (OLG Celle, FamRZ 2011, 1748, 1749; wohl auch Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 6 f), zumindest, wenn er mit der Ankündigung des Klageabweisungsantrags gleichzeitig zum Ausdruck bringe, er habe den Klageanspruch noch nicht abschließend prüfen können (OLGR Frankfurt 2008, 813, 814; BeckOK-ZPO/Jaspersen, 2018, § 93 Rn. 98), oder - umgekehrt - wenn er nicht in der Verteidigungsanzeige eine erkennbar abschließend gemeinte ablehnende Stellungnahme zur Klage vorbringe (OLG Bamberg, FamRZ 1995, 1075, 1076).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 1 W 10/16

    Zwangsvollstreckung: Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage

  • BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach

    Hat das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet, kann die beklagte Partei, sofern die Verteidigungserklärung keinen Sachantrag ankündigt oder das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung anerkennen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 93/13, NJW 2016, 572 Rn. 21; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, BGHZ 168, 57 Rn. 22; Beschluss vom 21. März 2019 - IX ZB 54/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.06.2023 - XII ZB 537/22

    Zur Frage, ob ein gewerblicher Mieter gehalten ist, auf Verlangen des Vermieters

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist eine Frage tatrichterlicher Würdigung, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkter Überprüfung unterliegt (BGH Beschluss vom 21. März 2019 - IX ZB 54/18 - NJW 2019, 1525 Rn. 5 mwN).
  • KG, 30.11.2020 - 5 W 1120/20

    fehlender Vollmachtsnachweis - Klageveranlassung im Zusammenhang mit der

    Bei einem Anerkenntnis im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens ist anerkannt, dass eine Verteidigungsanzeige noch unschädlich ist und ein Anerkenntnis des Beklagten noch innerhalb der Klageerwiderungsfrist als sofortiges anzusehen ist, wenn mit der Verteidigungsanzeige nicht bereits ein uneingeschränkter Klageabweisungsantrag angekündigt wird oder dem Anspruch in sonstiger Weise entgegengetreten wird (BGH, Urteil vom 31.03.2019 - IX ZB 54/18 - NJW 2019, 1525, Ls. und Rdnr. 7 nach juris; Herget in Zöller, a. a. O., § 93 Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2021 - 2 W 26/20

    Kosten eines in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärten

    Ein Anerkenntnis ist jedenfalls dann grundsätzlich nicht mehr sofort erfolgt, wenn es nicht innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt wurde (BGH, NJW 2019, 1525 m.w.N.; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 93 Rn. 4).
  • OLG Rostock, 25.08.2020 - 4 U 26/19

    Berufung gegen ein Schlussurteil: Übergang von durch Teilanerkenntnisurteil

    Zwar hat der Beklagte das Teilanerkenntnis nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens innerhalb der verlängerten Klageerwiderungsfrist abgegeben, nachdem er in seiner vorangegangenen Verteidigungsanzeige weder einen klageabweisenden Antrag angekündigt hat noch dem Klageanspruch auf sonstige Weise entgegengetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2019, Az.: IX ZB 54/18, - zitiert nach juris -, Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.2020 - 6 W 54/20

    Entstehung der vollen Verfahrensgebühr bei schriftsätzlich angekündigten

    Denn ein sofortiges Anerkenntnis eines Beklagten kann regelmäßig allenfalls dann angenommen werden, wenn sich dieser zum Klageanspruch noch nicht geäußert hat (BGH, Beschl. v. 21.3.2019 - IX ZB 54/18 Juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 14.12.2021 - 7 U 86/20

    Streitgegenstände bei Sachschäden; Beweismaß konkrete Ersatzmiete;

    Ein späteres sofortiges Anerkenntnis nach Umstellung auf eine Leistungsklage ist indes ausgeschlossen, wenn der Schädiger / Halter / Versicherer sich gegen die Feststellungsklage nicht nur unter Verweis auf die bereits eingetretene Hemmung der Verjährung verteidigt hat, sondern dem geltend gemachten Anspruch in sonstiger Weise entgegen getreten ist - hier die Aktivlegitimation bestritten hat (in Fortführung zu BGH Beschl. v. 21.3.2019 - IX ZB 54/18, MDR 2019, 701 Rn. 7 ff.).

    Die Beklagten sind damit dem Anspruch in sonstiger Weise entgegen getreten, was ein späteres sofortiges Anerkenntnis ausschließt (vgl. dazu BGH Beschl. v. 21.3.2019 - IX ZB 54/18, MDR 2019, 701 Rn. 7 ff.) .

  • LAG Hamm, 01.12.2021 - 4 Sa 628/21

    Sofortige Beschwerde; Kostenmischentscheidung; sofortiges Anerkenntnis

    Dies setzt allerdings voraus, dass nicht innerhalb der nach § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erstattenden Verteidigungsanzeige ein klageabweisender Antrag angekündigt, noch in sonstiger Weise dem Klageanspruch entgegengetreten wird (BGH, Beschluss vom 21.03.2019 - IX ZB 54/18 = NJW 2019, 1525 f.; MüKoZPO/Schulz a.a.O. Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2022 - 12 W 15/22

    1. Ein 'sofortiges' Anerkenntnis i.S. des § 93 ZPO erfordert bei einer

    Es kann vielmehr, jedenfalls wenn die Verteidigungsanzeige weder einen Sachantrag ankündigt noch das Klagevorbringen bestreitet, noch in der fristgerecht eingereichten Klageerwiderung erklärt werden (BGH, Beschl. v. 21.03.2019 - IX ZB 54/18, NJW 2019, 1525, 1526 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 22 W 4/20

    Fiktive Schadensabrechnung - Hinweis auf fehlende Unterlagen

    Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens regelmäßig nur vor, wenn der Beklagte dieses innerhalb der Klageerwiderungsfrist erklärt und er in seiner Verteidigungsanzeige weder einen klageabweisenden Antrag angekündigt hat noch dem Klageanspruch auf sonstige Weise entgegengetreten ist (BGH 21. März 2019 - IX ZB 54/18 -, juris).
  • LG Göttingen, 08.08.2023 - 1 T 11/23

    Prüffrist Versicherung; Anlass zur Klageerhebung; sofortiges Anerkenntnis;

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19

    Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz

  • LG Köln, 10.11.2020 - 8 O 215/17
  • AG Köln, 22.11.2022 - 150 C 232/22
  • AG Köln, 18.12.2020 - 153 C 305/19
  • AG Schwarzenbek, 17.11.2020 - 2 C 942/18
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