Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.11.2019

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19   

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https://dejure.org/2020,12450
BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2020,12450)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2020 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2020,12450)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2020,12450)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Gläubiger einer festgestellten Forderung auf Akteneinsicht in einem Insolvenzverfahren

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Grenzen des Akteneinsichtsrechts des Gläubigers bei Missbrauchsgefahr

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ablehnung des Rechts auf Akteneinsicht eines Insolvenzgläubigers mit zur Tabelle festgestellter Forderung nur bei Rechtsmissbrauch

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Akteneinsichtsrecht von Gläubigern festgestellter Forderungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4 ; ZPO § 299 Abs. 1
    Anspruch der Gläubiger einer festgestellten Forderung auf Akteneinsicht in einem Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzverfahren: Grenzen des Akteneinsichtsrechts des Gläubigers bei Missbrauchsgefahr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Versagung der Einsicht in die Insolvenzakte für Insolvenzgläubiger wegen des Verdachts des beabsichtigten Rechtsmissbrauchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Anspruch eines Insolvenzgläubigers auf Gewährung von Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Akteneinsicht durch Gläubiger einer festgestellten Forderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Gläubigers auf Akteneinsicht im Insolvenzverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht in gerichtliche Insolvenzakten: Bestehende Rechtslage bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1138
  • ZIP 2020, 230
  • MDR 2020, 819
  • NZI 2020, 731
  • WM 2020, 1077
  • DB 2020, 1287
  • Rpfleger 2020, 614
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 05.01.2004 - 2 W 113/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts; Maßnahme einer

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    a) Es ist allgemein anerkannt, dass kraft der Verweisung des § 4 InsO auf § 299 Abs. 1 ZPO die Verfahrensbeteiligten eines Insolvenzverfahrens einen Anspruch auf Akteneinsicht haben (OLG Celle, ZVI 2004, 114, 115; MünchKomm-InsO/Ganter/Bruns, 4. Aufl., § 4 Rn. 57; Stein/Jonas/Thole, ZPO, 23. Aufl., § 299 Rn. 18; Thole, ZIP 2012, 1533, 1534; Swierczok/Kontny, NZI 2016, 566, 567).

    b) Der verfahrensbeteiligte Gläubiger braucht - anders als ein Dritter gemäß § 299 Abs. 2 ZPO - ein rechtlich geschütztes Interesse an der Akteneinsicht nicht darzulegen (OLG Celle, ZVI 2004, 114, 115).

  • BGH, 27.06.2019 - IX ZB 5/19

    Aussetzung des Rechtsstreits bei der getrennten Geltendmachung von Teilen einer

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9 mwN; vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; vom 19. Dezember 2018 - VII ZB 45/18, WM 2019, 271 Rn. 7 ff; vom 27. Juni 2019 - IX ZB 5/19, WM 2019, 1461 Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 20.02.2007 - 25 T 85/07

    Voraussetzungen des Akteneinsichtsrechts von Insolvenzgläubigern nach Eröffnung

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    Im eröffneten Verfahren ist jedenfalls ein Gläubiger, dessen Forderung - wie die der Gläubigerin - mangels Bestreitens zur Tabelle festgestellt wurde, als Verfahrensbeteiligter zur Einsicht berechtigt (vgl. LG Karlsruhe, NZI 2003, 327 f; LG Düsseldorf, ZIP 2007, 1388; MünchKomm-InsO/Ganter/Bruns, aaO § 4 Rn. 61; Schmidt/Stephan, InsO, 19. Aufl., § 4 Rn. 31; großzügiger für ein Einsichtsrecht bereits nach Anmeldung der Forderung: Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 3. Aufl., § 4 Rn. 47).
  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    Diese Vorgehensweise kann dazu beitragen, Gläubiger vor Schäden im Zusammenhang mit dem Ausfall von Forderungen zu schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IV AR(VZ) 1/06, WM 2006, 1435 Rn. 19 ff).
  • BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19

    Sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO gegen die Vollstreckung eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthaft und auch sonst zulässig (vgl. die in vorliegender Sache ergangene einstweilige Anordnung, BGH, Beschluss vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 6 ff).
  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 34/17

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung? Einzelrichter ist nicht zuständig!

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9 mwN; vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; vom 19. Dezember 2018 - VII ZB 45/18, WM 2019, 271 Rn. 7 ff; vom 27. Juni 2019 - IX ZB 5/19, WM 2019, 1461 Rn. 5).
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 81/11

    Prozesskostenhilfeverfahren: Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts bei

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9 mwN; vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; vom 19. Dezember 2018 - VII ZB 45/18, WM 2019, 271 Rn. 7 ff; vom 27. Juni 2019 - IX ZB 5/19, WM 2019, 1461 Rn. 5).
  • LG Karlsruhe, 04.03.2003 - 11 T 42/03

    Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht im Insolvenzverfahren; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    Im eröffneten Verfahren ist jedenfalls ein Gläubiger, dessen Forderung - wie die der Gläubigerin - mangels Bestreitens zur Tabelle festgestellt wurde, als Verfahrensbeteiligter zur Einsicht berechtigt (vgl. LG Karlsruhe, NZI 2003, 327 f; LG Düsseldorf, ZIP 2007, 1388; MünchKomm-InsO/Ganter/Bruns, aaO § 4 Rn. 61; Schmidt/Stephan, InsO, 19. Aufl., § 4 Rn. 31; großzügiger für ein Einsichtsrecht bereits nach Anmeldung der Forderung: Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 3. Aufl., § 4 Rn. 47).
  • BGH, 19.12.2018 - VII ZB 45/18

    Gesetzlicher Richter: Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Auszug aus BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19
    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9 mwN; vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; vom 19. Dezember 2018 - VII ZB 45/18, WM 2019, 271 Rn. 7 ff; vom 27. Juni 2019 - IX ZB 5/19, WM 2019, 1461 Rn. 5).
  • OLG Braunschweig, 06.10.2020 - 3 Kap 1/16

    Voraussetzungen der Stellung einer Partei als Musterbeklagte im

    Deshalb bleibt es bei der vom Gesetzgeber in § 299 Abs. 1 ZPO vorgenommenen Entscheidung, dass diese Abwägung grundsätzlich zugunsten des rechtlichen Gehörs ausgeht; eine - gegenüber Verfahrensbeteiligten nur ausnahmsweise zulässige (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19 -, NZI 2020, S. 731 [Rn. 7] m.w.N.) - Beschränkung des Akteneinsichtsrechts findet nicht statt.

    Dass ein Missbrauch der aus der Akteneinsicht gewonnen Erkenntnisse im konkreten Einzelfall drohte (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19 -, NZI 2020, S. 731 [Rn. 7 ff.]), ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 18.11.2021 - IX ZB 1/21

    Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen

    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19, WM 2020, 1077 Rn. 3 mwN).
  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 1274/23

    Gläubigerdaten aus Insolvenzakte für Anwaltswerbung genutzt: Kein Schadensersatz

    Dem demgegenüber weniger hohem Schutzniveau des zivilprozessualen Akteneinsichtsrechts entspricht es, dass die Einsichtnahme in die Insolvenztabelle durch Insolvenzgläubiger - vorbehaltlich eines den Verfahrenszweck gefährdenden Missbrauchsverdachts - auch zu dem Zweck zulässig ist, Erkenntnisse über andere Gläubiger zu gewinnen, um ihnen die angemeldete Forderung abzukaufen, da damit keine verfahrensfremden Ziele verfolgt werden und diese Vorgehensweise dazu beitragen kann, Gläubiger vor Schäden im Zusammenhang mit dem Ausfall von Forderungen zu schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.05.2020, Az IX ZB 56/19-, Rn. 6-8, - juris).
  • BGH, 15.07.2020 - IV ZB 11/20

    Rechtsstreit nach Rücktritt der Reisenden von einem Pauschalreisevertrag;

    Diesen Verstoß gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters hat der Senat von Amts wegen zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19, WM 2020, 1077 Rn. 3; vom 19. August 2014 aaO Rn. 5; vom 13. Juli 2004 aaO Rn. 6; vgl. auch Zöller/Heßler aaO § 574 Rn. 9).
  • BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21

    Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die

    Denn als lediglich "potenzielle" Insolvenzgläubigerin gehört die Antragstellerin nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020, IX ZB 56/19, NZI 2020, 731 Rn. 6; Madaus in BeckOK InsO, 23. Ed. Stand: 15. April 2021, § 4 Rn. 11.3).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 14 VA 15/20

    Akteneinsicht für einen nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten

    Verfahrensbeteiligte haben zwar unstreitig einen Anspruch auf Akteneinsicht aus § 4 InsO iVm § 299 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19, juris Rn. 5 mwN).

    Über die Ablehnung des Einsichtsgesuchs eines Verfahrensbeteiligten im Sinne des § 299 Abs. 1 ZPO ist nämlich im Wege der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff. ZPO und nicht im Antragsverfahren nach den §§ 23 EGGVG zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, juris Rn. 9;OLG Celle, Beschluss vom 5. Januar 2004 - 2 W 113/03, juris Rn. 4 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 3 VA 14/19

    Akteneinsicht des früheren GmbH-Geschäftsführers in Insolvenzakten

    Sie befinden sich nicht in der Gerichtsakte (Lürken/Parzinger, Anm. zu BGH, NZI 2020, 731).
  • BGH, 17.12.2020 - IX ZA 16/20

    Zugänglichmachen der Erklärung der Partei über ihre persönlichen und

    Soweit der Beklagte geltend macht, er habe als Insolvenzgläubiger Einsichtsrechte, steht ein Recht eines Insolvenzgläubigers auf Einsicht in die Insolvenzakten gemäß § 4 InsO, § 299 ZPO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 56/19, ZIP 2020, 1138) dem von § 117 Abs. 2 Satz 2 ZPO verlangten materiellrechtlichen Auskunftsanspruch nicht gleich.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42825
BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2019,42825)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2019 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2019,42825)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19 (https://dejure.org/2019,42825)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO gegen die Vollstreckung eines Anspruchs auf Akteneinsicht

  • zvi-online.de

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei Ablehnung des Antrags eines Insolvenzgläubigers auf Akteneinsicht

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Akteneinsicht gegenüber Verfahrensbeteiligten; Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter als Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 567 ; ZPO § 299 Abs. 1
    Sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO gegen die Vollstreckung eines Anspruchs auf Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f; vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 31; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 14.02.2012 - VIII ZB 3/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f; vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 31; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3 mwN).
  • OLG Celle, 05.01.2004 - 2 W 113/03

    Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts; Maßnahme einer

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Handelt es sich um den Antrag eines Verfahrensbeteiligten, ist über eine Ablehnung des Einsichtsgesuchs im Wege der sofortigen Beschwerde nach den §§ 567 ff ZPO und nicht im Antragsverfahren nach den §§ 23 ff GVG zu entscheiden (OLG Celle, ZVI 2004, 114, 115).
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 48/02

    Aussetzung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 48/02, NJW 2002, 1658 f; vom 27. Juli 2006 - IX ZB 204/04, BGHZ 169, 17 Rn. 31; vom 14. Februar 2012 - VIII ZB 3/12, WuM 2012, 158 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 54/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Gegen die Ablehnung der Akteneinsicht gegenüber Verfahrensbeteiligten findet die sofortige Beschwerde (§§ 567 ff ZPO) statt (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - IX ZB 54/06, Rn. 3; OLG Celle, aaO; Pape, ZIP 1997, 1367, 1368; Graf/Wunsch, ZIP 2001, 1800, 1804; Thole, ZIP 2012, 1533, 1537; Jaeger/Gerhardt, aaO; MünchKomm-InsO/Ganter/Bruns, 4. Aufl., § 6 Rn. 68; HK-InsO/Sternal, 9. Aufl., § 6 Rn. 11; HmbKomm-InsO/Rüther, 7. Aufl., § 4 Rn. 47; FK-InsO/Schmerbach, 9. Aufl., § 4 Rn. 99; aA Uhlenbruck/Pape, InsO, 15. Aufl., § 4 Rn. 36).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Der Wortlaut des § 6 Abs. 1 InsO, der eine Anordnung der Beschwerdemöglichkeit in "diesem" Gesetz verlangt, schließt gleichwohl gegenüber Entscheidungen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens auf der Grundlage allgemeiner, nicht zum eigentlichen Insolvenzrecht gehöriger Vorschriften getroffen werden, die dafür außerhalb der Insolvenzordnung vorgesehenen Rechtsmittel nicht aus (BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/00, ZIP 2000, 755).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Hat das Beschwerdegericht fälschlich eine unanfechtbare Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin geändert, ist die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde selbst dann unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 27.06.2019 - IX ZB 5/19

    Aussetzung des Rechtsstreits bei der getrennten Geltendmachung von Teilen einer

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    - IX ZB 5/19, WM 2019, 1461 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.01.2017 - I ZB 94/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss:

    Auszug aus BGH, 29.11.2019 - IX ZB 56/19
    Der Erfolg des Antrags hängt nicht davon ab, ob bereits im Beschwerderechtszug um Vollstreckungsschutz nachgesucht wurde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - I ZB 94/16, WM 2017, 782 Rn. 6).
  • BGH, 07.05.2020 - IX ZB 56/19

    Insolvenzverfahren: Grenzen des Akteneinsichtsrechts des Gläubigers bei

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthaft und auch sonst zulässig (vgl. die in vorliegender Sache ergangene einstweilige Anordnung, BGH, Beschluss vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 6 ff).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Bei dem auf Akteneinsicht nach § 299 Abs. 1 ZPO gerichteten Antrag handelt es sich um ein das Verfahren betreffendes Gesuch, bei dessen Zurückweisung die Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO eröffnet ist (so die ganz herrschende Meinung, etwa BGH, ZInsO 2020, 85 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2018 - I-2 W 8/18, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 28.01.2022 - VI ZB 13/20

    Beschwerdeverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

    Bejaht das Beschwerdegericht mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die - im Sinne aller in § 574 Abs. 2 ZPO genannter Zulassungsgründe zu verstehende (BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9, mwN) - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet es aber zugleich in der Sache durch den Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 Rn. 6 und vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 12 und vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9; teilw.

    Bejaht er - wie hier - mit seiner Entscheidung, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, die - im Sinne aller in § 574 Abs. 2 ZPO genannter Zulassungsgründe zu verstehende (BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9, mwN) - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, entscheidet er aber zugleich in der Sache als Einzelrichter, so ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters, was vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu beachten ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2018 - VI ZB 2/18, NJW-RR 2019, 381 Rn. 6; vom 18. September 2018 - VI ZB 34/17, NJW-RR 2018, 1460 Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 12; vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11, NJW-RR 2012, 125 Rn. 9; teilw.

  • BGH, 11.03.2020 - IV ZB 8/20

    Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung einer privaten Krankenversicherung;

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3 Halbs. 1, § 575 Abs. 5 ZPO die Vollziehung einer Entscheidung des Beschwerdegerichts aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und das Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2019 - IX ZB 56/19, ZInsO 2020, 85 Rn. 3 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 VA 174/21

    Akteneinsicht in Insolvenzakten

    Hiergegen hat der Antragsteller erfolglos das insoweit statthafte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2019, IX ZB 56/19, juris Rn. 9) ergriffen und damit den Rechtsweg erschöpft.
  • BayObLG, 13.10.2023 - 102 VA 206/23

    Behandlung eines als Beschwerde bezeichneten Rechtsmittels gegen die Versagung

    Gegen eine Entscheidung, mit der ein auf § 299 Abs. 1 ZPO gestützter Antrag auf Akteneinsicht (ganz oder teilweise) abgelehnt worden ist, ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 567 ZPO der gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelf (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2019, IX ZB 56/19, juris Rn. 9).
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