Rechtsprechung
BGH, 03.07.2008 - IX ZB 65/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
InsO § 4c Nr. 5
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Verfahrenskostenstundung wegen einer zum Nachteil der Gläubiger erfolgten Steuerklassenwahl des Insolvenzschuldners
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Aufhebung der Verfahrenskostenstundung bei Steuerklassenwahl zum Nachteil der Gläubiger
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Widerruf der Verfahrenskostenstundung
- zvi-online.de
InsO § 4c Nr. 5
Wahl der Lohnsteuerklasse und Stundung der Verfahrenskosten - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Wahl der Steuerklasse als Widerrufsgrund für die Verfahrenskostenstundung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 4c Nr. 5
Widerruf der Stundung der Verfahrenskosten wegen unterbliebener Änderung der Steuerklasse - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wahl der Steuerklasse als Widerrufsgrund für Kostenstundung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ungünstige Steuerklasse im Privatinsolvenzverfahren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der praktische Fall - Folgen nicht gerechtfertigter Steuerklassenwahl
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 13.10.2006 - 5 IN 24/05
- LG Stuttgart, 13.03.2007 - 2 T 460/06
- BGH, 03.07.2008 - IX ZB 65/07
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 2132
- MDR 2008, 1305
- NZI 2008, 624
- FamRZ 2008, 1845
- WM 2008, 1791
- Rpfleger 2008, 662
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 22.11
Aufklärungspflicht; kostenbeitragsrechtliche -; Durchschnittseinkommen; …
Hingegen hat die Beklagte mit Recht darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof (Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 26/05 - WM 2005, 2324 und vom 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07 - WM 2008, 1791) und das Bundesarbeitsgericht (Urteile vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - BB 1992, 353 und vom 23. April 2008 - 10 AZR 168/07 - NJW 2008, 2606) auch in anderen Fällen einen Steuerklassenwechsel mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung als missbräuchlich ansehen oder aus dem nahekommenden Erwägungen unberücksichtigt lassen.Dies gilt auch, wenn es um die Benachteiligung der Staatskasse geht (BGH vom 3. Juli 2008 a.a.O.).
- BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07
Missbräuchliche Steuerklassenwahl i.R.d. Erwerbsobliegenheit eines verheirateten …
Danach ist dem Schuldner in Hinblick auf die Verfahrenskostenstundung zuzumuten, in die Steuerklasse IV zu wechseln, um sein liquides Einkommen zu erhöhen, wenn er ohne einen sachlichen Grund die Steuerklasse V gewählt hat, um seinem nicht insolventen Ehegatten die Vorteile der Steuerklasse III zukommen zu lassen (BGH, Beschl. v. 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07, NZI 2008, 624, 625 Rn. 5). - BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R
Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel - …
Die Urteile des BGH vom 4.10.2005 (VII ZB 26/05) sowie vom 3.7.2008 (IX ZB 65/07) und das Urteil des BAG vom 23.4.2008 (10 AZR 168/07) betreffen Sachverhalte, in denen der Steuerklassenwechsel zur Benachteiligung zivilrechtlicher Gläubiger vorgenommen worden war.
- BFH, 27.07.2011 - VI R 9/11
Einkommensteuernachzahlung für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens …
Es verbleibt auch während eines Insolvenzverfahrens bei den Insolvenzschuldnern (vgl. BGH-Beschluss vom 3. Juli 2008 IX ZB 65/07, ZInsO 2008, 976; a.A. Roth, Insolvenz Steuerrecht, Kapitel 4, A. Einkommensteuer, X. Rz 4.100). - LG Dortmund, 23.03.2010 - 9 T 106/10
Wahl der Steuerklasse im Insolvenzverfahren
Die zu der Fragestellung ergangenen Entscheidungen, ob dem Schuldner eine Stundung der Verfahrenskosten versagt werden kann, wenn er durch einen Wechsel der Lohnsteuerklasse ausreichend pfändungsfreies Einkommen erlangen kann, um diese selbst zu bestreiten (vgl. AG Kaiserslautern, Beschluss vom 12.09.2002, Az. IK 48/02; BGH, Beschluss vom 03.07.2008, Az. IX ZB 65/07), sind auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, da ihnen andere Maßstäbe zugrunde liegen. - BGH, 25.06.2009 - IX ZA 10/09
Erneute Stundung der Verfahrenskosten nach Aufhebung der Stundung
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflicht im eröffneten Verfahren auch ohne die vorherige Versagung der Restschuldbefreiung die Aufhebung der Verfahrenskostenstundung gemäß § 4c Nr. 5 InsO rechtfertigt (…BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111, 112 Rn. 18; v. 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07, ZInsO 2008, 976 Rn. 3). - BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 4/08 R
Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel
Die Urteile des BGH vom 4.10.2005 (VII ZB 26/05) sowie vom 3.7.2008 (IX ZB 65/07) und das Urteil des BAG vom 23.4.2008 (10 AZR 168/07) betreffen Sachverhalte, in denen der Steuerklassenwechsel zur Benachteiligung zivilrechtlicher Gläubiger vorgenommen worden war. - BGH, 07.10.2010 - IX ZB 259/09
Insolvenzverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens der …
Die bewilligte Verfahrenskostenstundung hätte aber nach Bekanntwerden der Versagungsgründe gemäß § 4c Abs. 1 Nr. 1 und 5 InsO auch ohne vorhergehende Versagung der Restschuldbefreiung wieder aufgehoben werden können (…BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 74/07, ZInsO 2008, 111 Rn. 18; v. 3. Juli 2008 - IX ZB 65/07, ZInsO 2008, 976 Rn. 3). - FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 2 K 1231/08
Einkommensteuerfestsetzung im Insolvenzverfahren
Dem hält der Kläger entgegen, nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 3. Juli 2008, IX ZB 65/07, obliege die Steuerklassenwahl nicht dem Insolvenzverwalter oder Treuhänder, sondern nach wie vor dem Schuldner. - LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 5 Ta 49/16
Prozesskostenhilfe - Berechnung des Nettoeinkommens
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Steuerklassenwechsel rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn für die Ausübung des dem Bürger generell zustehenden Steuerklassenwahlrechts keine wirtschaftlich nachvollziehbaren und schützenswerten Gründe vorliegen (…vgl. BVerwG 11.10.2012 - 5 C 22/11 - Rn. 26 mwN;… BAG 13.06.2006 - 9 AZR 423/05 - Rn. 14 mwN; BGH 03.07.2008 - IX ZB 65/07 - Rn. 5).