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   BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16   

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https://dejure.org/2017,50306
BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16 (https://dejure.org/2017,50306)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2017 - IX ZB 65/16 (https://dejure.org/2017,50306)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - IX ZB 65/16 (https://dejure.org/2017,50306)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 InsO, § 9 Abs 3 InsO, § 64 Abs 2 S 1 InsO, § 64 Abs 2 S 2 Halbs 1 InsO, § 242 BGB
    Vergütung des Insolvenzverwalters: Öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses; Umfang der Veröffentlichung; Mindestvoraussetzungen für eine wirksame auszugsweise öffentliche Bekanntmachung; Verwirkung des Beschwerderechts

  • IWW

    §§ 63, ... 64 InsO, §§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO, § 177 Abs. 1 InsO, § 11 Abs. 2 RPflG, § 64 InsO, § 6 Abs. 2 InsO, § 9 Abs. 3 InsO, § 64 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 64 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 InsO, § 9 InsO, § 9 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 4 InsO, § 232 Satz 1 ZPO, § 166 Abs. 1 ZPO, § 9 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 InsO, § 9 Abs. 1 InsO, § 8 InsO, § 186 ZPO, §§ 9, § 8 Abs. 1 Satz 1 InsVV, § 64 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 InsO, § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 InsO, § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO, § 1 InsVV, § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV, § 64 Abs. 2 InsO, § 9 Abs. 1 Satz 1, Art. 19 Abs. 4 GG, § 569 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 200 InsO, § 577 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Beschwerderechts bei einem Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Getrennte öffentliche Bekanntmachung der vom Insolvenzgericht festgesetzten Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters von anderen ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses; Umfang der Veröffentlichung; Mindestvoraussetzungen für eine wirksame auszugsweise öffentliche Bekanntmachung; Verwirkung des Beschwerderechts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Öffentliche Bekanntmachung eines Beschlusses über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Beschwerderechts bei einem Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Getrennte öffentliche Bekanntmachung der vom Insolvenzgericht festgesetzten Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters von anderen ...

  • rechtsportal.de

    Verwirkung des Beschwerderechts bei einem Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters; Getrennte öffentliche Bekanntmachung der vom Insolvenzgericht festgesetzten Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters von anderen ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses; Umfang der Veröffentlichung; Mindestvoraussetzungen für eine wirksame auszugsweise öffentliche Bekanntmachung; Verwirkung des Beschwerderechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses über die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Öffentliche Bekanntmachung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentliche Bekanntgabe des Beschlusses über Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 86
  • MDR 2018, 366
  • NZI 2018, 235
  • WM 2018, 99
  • Rpfleger 2018, 287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16
    Unabdingbare Voraussetzung für den Ersatz der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO ist daher, dass die getroffene Entscheidung in der öffentlichen Bekanntmachung zutreffend bezeichnet wird (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZB 165/10, WM 2011, 2374 Rn. 10).

    Eine unwirksame öffentliche Bekanntmachung löst keine Zustellungswirkung nach § 9 Abs. 3 InsO aus (BGH, Beschluss vom 10. November 2011, aaO Rn. 9 mwN).

    Insbesondere bedarf hier keiner Entscheidung, ob auch eine öffentliche Bekanntmachung trotz unbedeutender Fehler im Einzelfall wirksam sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZB 165/10, WM 2011, 2374 Rn. 10).

    Sie können dann weder einschätzen, wann mit der Bekanntmachung einer Vergütungsfestsetzung im Internet zu rechnen ist, noch in welcher Größenordnung eine Festsetzung erfolgt (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZB 165/10, WM 2011, 2374 Rn. 19).

    a) Bei nicht verkündeten öffentlich bekannt zu machenden Beschlüssen im Insolvenzverfahren beginnt die Beschwerdefrist nicht entsprechend § 569 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO mit Ablauf von fünf Monaten nach dem Erlass der Entscheidung zum Nachteil solcher Beteiligter, welchen die Entscheidung nicht individuell mitgeteilt worden ist, wenn die öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft ist und daher keine Zustellungswirkung gemäß § 9 Abs. 3 InsO besitzt (BGH, Beschluss vom 10. November 2011 - IX ZB 165/10, WM 2011, 2374 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16
    aa) Eine Verwirkung kommt in Betracht, wenn seit dem Erlass der Entscheidung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist und die Beteiligten den durch die angefochtene Entscheidung geschaffenen Zustand infolge Ausbleibens eines Rechtsmittels als endgültig angesehen haben und ansehen durften (BGH, Beschluss vom 25. März 1965 - V BLw 25/64, BGHZ 43, 289, 292).
  • BGH, 17.11.2011 - IX ZB 83/11

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Ordnungsgemäße Veröffentlichung von

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16
    Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht die nachrichtliche Mitteilung der Festsetzung der Vergütung in der Bekanntmachung eines anderen Beschlusses hierfür nicht aus (BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - IX ZB 83/11, ZInsO 2012, 51 Rn. 9; vom 17. November 2011 - IX ZB 85/11, NZI 2011, 978 Rn. 9).
  • BGH, 17.11.2011 - IX ZB 85/11

    Fristbeginn für die sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung einer

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16
    Wie der Senat bereits entschieden hat, reicht die nachrichtliche Mitteilung der Festsetzung der Vergütung in der Bekanntmachung eines anderen Beschlusses hierfür nicht aus (BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - IX ZB 83/11, ZInsO 2012, 51 Rn. 9; vom 17. November 2011 - IX ZB 85/11, NZI 2011, 978 Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16
    Die Zustellungswirkung einer öffentlichen Bekanntmachung in Insolvenzverfahren (§ 9 Abs. 3 InsO) hängt jedoch nicht davon ab, ob überhaupt eine Rechtsbehelfsbelehrung mit veröffentlicht wurde oder ob die mitveröffentlichte Belehrung fehlerfrei war (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - IX ZB 67/14, WM 2016, 803 Rn. 11 f).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 229/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Wiedereinsetzung des Gläubigers in die Frist zur

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16
    Stets muss sich der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung daran ausrichten, dass die Adressaten in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen, derentwegen die Bekanntmachung erfolgt (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 229/11, ZIP 2014, 86 Rn. 12; HK-InsO/Sternal, 8. Aufl., § 9 Rn. 6; HmbKomm-InsO/Rüther, 6. Aufl., § 9 Rn. 7; Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 3. Aufl., § 9 Rn. 9).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16
    In der öffentlich bekannt gemachten Fassung müssen aus den - um die festgesetzten Beträge anonymisierten - Beschlussgründen zumindest enthalten sein die vom Insolvenzgericht angenommene Berechnungsgrundlage (vgl. insbesondere § 1 InsVV), die zugrunde gelegten Zuschläge und Abschläge einschließlich einer schlagwortartigen Bezeichnung und der im Rahmen der Gesamtschau (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 mwN) festgesetzte Gesamtzuschlag oder -abschlag, die vom Insolvenzgericht angenommenen Auslagentatbestände und gegebenenfalls die Entscheidung des Insolvenzgerichts, ob vom Insolvenzverwalter an von ihm beauftragte Dritte aus der Masse bezahlte Vergütungen (vgl. insbesondere § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV) zu berücksichtigen sind.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16
    Sie schafft hingegen keine Möglichkeit, die Bekanntmachung eines Beschlusses durch die Bekanntmachung eines anderen Textes über den Beschluss - wie hier die Nachricht, dass eine Entscheidung ergangen sei - zu ersetzen (vgl. BVerfG, ZIP 1988, 379, 382 unter III. 2.).
  • BGH, 25.03.2021 - IX AR (VZ) 1/19

    Insolvenzsache: Erteilung einer anonymisierter Abschrift einer

    (b) Zutreffend stellt das Oberlandesgericht darauf ab, dass eine Veröffentlichung von Entscheidungen aus einem Insolvenzverfahren in besonderem Maß eine Prüfung erfordert, ob berechtigte Belange und Rechte der Beteiligten des Insolvenzverfahrens verletzt sein können und diesen durch eine Schwärzung von Teilen der Entscheidung, die über die übliche Anonymisierung hinausgeht, Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2017, aaO Rn. 18; vom 14. Dezember 2017 - IX ZB 65/16, ZIP 2018, 86 Rn. 29).

    Daher ist es unerheblich, ob die Veröffentlichung im Streitfall den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - IX ZB 65/16, ZIP 2018, 86 Rn. 10 f) genügte oder nicht.

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18

    Zuschlag für Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Zum einen enthielt sie nicht den Beschluss über die Vergütung, sondern lediglich die Mitteilung, dass Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss festgesetzt worden seien (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - IX ZB 65/16, WM 2018, 99 Rn. 21 ff).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2018 - 20 VA 16/17

    Zu den Voraussetzungen der Veröffentlichung von Entscheidungen betreffend die

    Dahinstehen kann vor diesem Hintergrund, ob die hier erfolgte Bekanntmachung der Vergütungsentscheidung, bei der das Insolvenzgericht in einer gesonderten Veröffentlichung lediglich mitgeteilt hat, dass die Vergütung durch Beschluss festgesetzt worden ist und der Festsetzungsbeschluss von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden kann, inhaltlich den Anforderungen genügt, welche an eine wirksame Bekanntmachung eines Vergütungsbeschlusses nach § 64 Abs. 2 InsO zu stellen sind (siehe zu den inhaltlichen Anforderungen auch den angeführten Beschluss des BGH vom 14.12.2017, Az. IX ZB 65/16, zitiert nach juris).
  • LG Essen, 27.11.2019 - 7 T 385/18

    Keine nachträgliche Änderung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Bei nicht verkündeten, öffentlich bekannt zu machenden Beschlüssen im Insolvenzverfahren beginnt die Beschwerdefrist nicht entsprechend § 569 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO mit Ablauf von fünf Monaten nach dem Erlass der Entscheidung zum Nachteil solcher Beteiligter, welchen die Entscheidung nicht individuell mitgeteilt worden ist, wenn die öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft ist und daher keine Zustellungswirkung gemäß § 9 Abs. 3 InsO besitzt (BGH WM 2011, 2374; NZI 2018, 235).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NZI 2018, 235) ist das für die Verwirkung erforderliche Umstandsmoment bei der Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters im Regelfall erfüllt, wenn das Insolvenzgericht einen Hinweis auf die erfolgte Festsetzung der Vergütung öffentlich bekannt gemacht hat, sofern die Schlussverteilung stattgefunden hat und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens öffentlich bekannt gemacht worden ist.

  • AG Münster, 30.07.2020 - 75 IN 58/14

    Vergütungsfestsetzung, vereinnahmte Umsatzsteuern Berechnungsgrundlage, Abschlag

    Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses entspricht den Vorgaben des BGH, Beschluss vom 14.12.2017, Az.: IX ZB 65/16.
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