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   BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18   

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https://dejure.org/2019,32449
BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18 (https://dejure.org/2019,32449)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2019 - IX ZB 65/18 (https://dejure.org/2019,32449)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18 (https://dejure.org/2019,32449)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 63 Abs. 3 Satz 1 InsO, § ... 9 Abs. 3 InsO, § 19 Abs. 4 InsVV, § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO, § 21 Abs. 2 Nr. 1, § 63 InsO, § 3 Abs. 1 Buchst. d InsVV, § 3 Abs. 1 InsVV, § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Anspruch auf einen Zuschlag bei Tätigwerden des Insolvenzverwalters in erheblichem Umfang zur Vorbereitung einer Sanierung; Berücksichtigung eines Mehraufwands für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben und ...

  • rewis.io

    Zuschlag für Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei arbeitsrechtlichen Sonderaufgaben

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 3 Abs. 1 ; InsVV § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    InsVV § 3 Abs. 1 ; InsVV § 11 Abs. 3
    Bestimmung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Anspruch auf einen Zuschlag bei Tätigwerden des Insolvenzverwalters in erheblichem Umfang zur Vorbereitung einer Sanierung; Berücksichtigung eines Mehraufwands für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben und ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann erhält der Insolvenzverwalter einen Zuschlag zu seiner Vergütung?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuschlag auf Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Vorbereitung einer Sanierung in erheblichem Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sanierungstätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters - und ihre Vergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerde in Insolvenzsachen - und der Beginn der Beschwerdefrist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährung eines Zuschlags für einen vorläufigen Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1385
  • ZIP 2019, 2018
  • MDR 2019, 1408
  • NZI 2019, 913
  • WM 2019, 1979
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    (a) Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 11; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 7; vom 5. Juli 2018 - IX ZB 63/17, ZIP 2018, 1553 Rn. 6; st. Rspr.).

    Eine solche Vorgehensweise wird in vielen Fällen schon deshalb unzweckmäßig sein, weil sich einzelne Zu- und Abschlagstatbestände in ihren Voraussetzungen häufig überschneiden (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 mwN; vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 57).

    Maßgebend ist eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung, welche das Gericht stets nachvollziehbar anhand des Einzelfalls zu begründen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO mwN).

    Dieser vorausgehen muss in jedem Fall eine genaue Überprüfung und Beurteilung aller in Frage kommenden Zu- und Abschlagstatbestände, insbesondere der vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter beantragten Zuschläge (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO; vom 21. Juli 2016, aaO zur Vergütung des Sachwalters).

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    Soweit bereits die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen betraf, ist sie bereits bei dessen Vergütung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; in der Sache ebenso BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZIP 2008, 618 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 72 ff für die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des vorläufigen Sachwalters bei Sanierungsplänen).

    Eine solche Vorgehensweise wird in vielen Fällen schon deshalb unzweckmäßig sein, weil sich einzelne Zu- und Abschlagstatbestände in ihren Voraussetzungen häufig überschneiden (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 mwN; vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 57).

    Dieser vorausgehen muss in jedem Fall eine genaue Überprüfung und Beurteilung aller in Frage kommenden Zu- und Abschlagstatbestände, insbesondere der vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter beantragten Zuschläge (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO; vom 21. Juli 2016, aaO zur Vergütung des Sachwalters).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    (aa) Berücksichtigt der Tatrichter einen Mehraufwand durch arbeitsrechtliche Aufgaben und die Insolvenzgeldvorfinanzierung bei der Höhe des fiktiven Zuschlags für die Betriebsfortführung, muss er beachten, dass ein Zuschlag nach § 3 Abs. 1 Buchst. d InsVV für einen Mehraufwand durch arbeitsrechtliche Fragen, die den Verwalter erheblich in Anspruch genommen haben, anders als ein Zuschlag nach § 3 Abs. 1 Buchst. b InsVV nicht davon abhängt, inwieweit die Masse durch eine Betriebsfortführung größer geworden ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520 zur mittelbaren Masseerhöhung durch Sozialplanverhandlungen).

    Unterhalb der Schwelle von 20 Arbeitnehmern ist die zusätzliche Belastung des vorläufigen Insolvenzverwalters unerheblich und mit der Regelvergütung abgegolten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520 zu Sozialplanverhandlungen; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826 Rn. 9 zur Insolvenzgeldvorfinanzierung).

  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    Soweit bereits die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen betraf, ist sie bereits bei dessen Vergütung zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, ZIP 2004, 1555, 1557; in der Sache ebenso BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - IX ZB 181/04, ZIP 2008, 618 Rn. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 72 ff für die Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des vorläufigen Sachwalters bei Sanierungsplänen).

    Hingegen scheidet die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Vorbereitung der übertragenden Sanierung als Grundlage der Vergütung des (endgültigen) Insolvenzverwalters aus; sie kann nur einmal berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, aaO).

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    Deshalb verbietet sich im Rechtsbeschwerdeverfahren eine vergleichende Betrachtung mit Einzelfallentscheidungen anderer Landgerichte, wie sie die Rechtsbeschwerdebegründung vornimmt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    Unterhalb der Schwelle von 20 Arbeitnehmern ist die zusätzliche Belastung des vorläufigen Insolvenzverwalters unerheblich und mit der Regelvergütung abgegolten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520 zu Sozialplanverhandlungen; vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826 Rn. 9 zur Insolvenzgeldvorfinanzierung).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 277/05

    Bemessung der Verwaltervergütungen nach sog. Faustregeltabellen

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    Ihr Inhalt bedarf vielmehr in jedem Einzelfall der Überprüfung (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - IX ZB 277/05, ZInsO 2010, 1855 Rn. 7).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    Zu prüfen sind die Maßstäbe (Rechtsgrundsätze) und ihre Beachtung, nach denen das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 21 Abs. 2 Nr. 1, § 63 InsO) in Beziehung gesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460 unter III. 2.).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZB 63/17

    Versagung der Entscheidung von Rechtssachen grundsätzlicher Bedeutung gegenüber

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    (a) Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zu- und Abschlägen ist der im Verhältnis zu den in jedem Verfahren zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben des (vorläufigen) Insolvenzverwalters gestiegene oder geminderte Arbeitsaufwand (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 11; vom 26. Februar 2015 - IX ZB 34/13, ZInsO 2015, 765 Rn. 7; vom 5. Juli 2018 - IX ZB 63/17, ZIP 2018, 1553 Rn. 6; st. Rspr.).
  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 122/08

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Kürzung von Zuschlägen wegen

    Auszug aus BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18
    Sowohl die Fortführung des Unternehmens des Schuldners als auch Bemühungen um eine Sanierung des Schuldners gehören nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters und können deshalb einen Zuschlag rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 122/08, ZIP 2010, 1909 Rn. 5 bei einer ausdrücklichen Beauftragung, Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 285/03

    Rechtsfolgen des Verschlechterungverbots im Beschwerdeverfahren betreffend die

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 65/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Öffentliche Bekanntmachung des

  • BGH, 14.02.2008 - IX ZB 181/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die

  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 101/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Beginn der Frist für die

  • BGH, 14.12.2017 - IX ZB 101/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 123/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag wegen überlanger Verfahrensdauer

  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 34/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag im Hinblick auf die lange Dauer des

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Fehlt es an einer solchen Befassung, kann nur der Wert des unbelasteten Teils einbezogen werden (BGH, Beschluss vom 12. September 2019, aaO Rn. 14).

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - IX ZB 25/17, ZIP 2019, 715 Rn. 14; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, ZIP 2019, 2018 Rn. 12; jeweils mwN).

    (1) Rechtlich zutreffend ist der Ausgangspunkt des Beschwerdegerichts, dass Tätigkeiten, welche ein vorläufiger Insolvenzverwalter für die Vorbereitung einer Sanierung entfaltet, einen Zuschlag rechtfertigen können (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, ZIP 2019, 2018 Rn. 15 mwN).

    Bemühungen um eine Sanierung des Schuldners gehören nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Verwalters (BGH, Beschluss vom 12. September 2019, aaO).

    Übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter Tätigkeiten, die ihm vom Gesetz, dem Insolvenzgericht oder den Verfahrensbeteiligten in gesetzlicher Weise wirksam übertragen worden sind, steht ihm hierfür eine Vergütung zu (BGH, Beschluss vom 12. September 2019, aaO Rn. 14).

    Eine solche Vorgehensweise wird in vielen Fällen schon deshalb unzweckmäßig sein, weil sich einzelne Zu- und Abschlagstatbestände in ihren Voraussetzungen häufig überschneiden (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 mwN; vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 57; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, ZIP 2019, 2018 Rn. 17).

    Eine schematische Festlegung rechnerischer Zu- und Abschläge für bestimmte Sachverhalte birgt die Gefahr, dass der insgesamt gewährte Zuschlag nicht die Gesamtlage berücksichtigt, sondern sich auf die Summe aus den einzelnen Zu- und Abschlägen beschränkt (BGH, Beschluss vom 12. September 2019, aaO).

  • BGH, 17.10.2019 - IX ZB 5/18

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters i.R.d. Änderung der

    aa) Der Senat hat § 3 InsVV stets entsprechend auf den vorläufigen Insolvenzverwalter angewandt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585, 587; vom 13. April 2006 - IX ZB 158/05, ZIP 2006, 1008 Rn. 7; vom 1. März 2007 - IX ZB 278/05, ZInsO 2007, 370 Rn. 7; vom 12. September 2019 - IX ZB 28/18, WM 2019, 1890 Rn. 22; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 18 ff).

    Das Beschwerdegericht hat zwar § 3 InsVV für unanwendbar gehalten, ist aber gleichwohl - mit der Rechtsprechung des Senats - davon ausgegangen, dass die Unternehmensfortführung nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters gehört und deshalb einen Zuschlag rechtfertigen kann (BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 122/08, ZIP 2010, 1909 Rn. 5; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 15).

    Das gilt auch für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, wenn mehr als 20 Arbeitnehmer betroffen sind (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, WM 2007, 953 Rn. 9; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 27).

    Das Beschwerdegericht hat sich rechtsfehlerfrei entschlossen, diese Umstände im Rahmen der Frage zu prüfen, in welcher Höhe ein Zuschlag für die Unternehmensfortführung gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 16, 18).

    Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gilt nichts Anderes (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 17).

    Mit Recht hat das Beschwerdegericht dabei auch berücksichtigt, ob die besondere Tätigkeit schon mittelbar durch den Überschuss abgegolten ist, der aus der Fortführung erzielt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585, 587 f; vom 24. Januar 2008 - IX ZB 120/07, WM 2008, 488 Rn. 7; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, zVb Rn. 20 ff).

  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 27/20

    A) Die Vergütung des Sonderverwalters in einem Gesamtvollstreckungsverfahren

    Eine solche Vorgehensweise wird in vielen Fällen schon deshalb unzweckmäßig sein, weil sich einzelne Zu- und Abschlagstatbestände in ihren Voraussetzungen häufig überschneiden (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 mwN; vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14, BGHZ 211, 225 Rn. 57; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, ZIP 2019, 2018 Rn. 17; vom 17. Oktober 2019 - IX ZB 5/18, WM 2019, 2325 Rn. 13).
  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 27/18

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer

    Sie ist - ähnlich wie die Bemessung von Zu- und Abschlägen - in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr. zu § 3 InsVV, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14; vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8, jeweils mwN; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, NZI 2019, 913 Rn. 12).
  • LG Münster, 27.09.2021 - 5 T 361/21

    Vergütung, Insolvenzverwalter, große Insolvenzmasse,

    Der Insolvenzverwalter hat im Beschwerdeverfahren auch zu Recht darauf hingewiesen, dass der Aufwand für die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Besonderheiten nicht dadurch abgegolten wird, dass sich die Regelvergütung erhöht, denn der Umfang dieser Tätigkeiten hängt maßgeblich von der Personalintensität und der Personalaufwandsquote des jeweiligen schuldnerischen Unternehmens ab, ohne dass sich diese Tätigkeiten in einer Erhöhung der Insolvenzmasse widerspiegeln müssen (vgl. hierzu auch BGH, NZI 2019, 913 Rn 22 ff).
  • LG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

    Dies folgt auch aus Rechtsprechung (LG Münster, 07.11.2018, 5 T 496/18, ZInsO 2019, 1188; BGH, 12.09.2019, IX ZB 65/18, ZInsO 2019, 2236 (2239)).
  • AG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

    Dies folgt auch aus Rechtsprechung (LG Münster, 07.11.2018, 5 T 496/18, ZInsO 2019, 1188; BGH, 12.09.2019, IX ZB 65/18, ZInsO 2019, 2236 (2239)).
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