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   BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00   

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https://dejure.org/2000,1494
BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00 (https://dejure.org/2000,1494)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - IX ZB 67/00 (https://dejure.org/2000,1494)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00 (https://dejure.org/2000,1494)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Überwachung einer neu eingestellten ausgebildeten Fachangestellten

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3649
  • MDR 2001, 106
  • VersR 2001, 1398
  • BB 2000, 2332
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1975 - III ZB 5/75

    Prozeßbevollmächtigter - Sorgfalt - Bürovorsteherin - Fristen

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00
    Eine noch unerfahrene und in ihrer Zuverlässigkeit noch nicht erprobte Bürokraft darf nur unter besonderen Überwachungsmaßnahmen mit der Fristenkontrolle betraut werden (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1975 - III ZB 5/75, VersR 1976, 494 f; Urt. v. 23. September 1977 - V ZR 39/77, VersR 1978, 139; Beschl. v. 9. Juli 1987 - V ZB 1/87, VersR 1988, 157; v. 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319).
  • BGH, 22.09.1971 - V ZB 7/71

    Rechtsanwalt - Rechtsmittel - Handakte - Erledigungsvermerk - Kontrolle

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00
    Das entspricht in etwa den Anforderungen, die zur Überwachung einer schon bewährten, mit der Führung des Fristenbuchs beauftragten Hilfskraft verlangt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 22. September 1971 - V ZB 7/71, NJW 1971, 2269 f).
  • BGH, 23.09.1977 - V ZR 39/77

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00
    Eine noch unerfahrene und in ihrer Zuverlässigkeit noch nicht erprobte Bürokraft darf nur unter besonderen Überwachungsmaßnahmen mit der Fristenkontrolle betraut werden (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1975 - III ZB 5/75, VersR 1976, 494 f; Urt. v. 23. September 1977 - V ZR 39/77, VersR 1978, 139; Beschl. v. 9. Juli 1987 - V ZB 1/87, VersR 1988, 157; v. 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens;

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00
    Eine noch unerfahrene und in ihrer Zuverlässigkeit noch nicht erprobte Bürokraft darf nur unter besonderen Überwachungsmaßnahmen mit der Fristenkontrolle betraut werden (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1975 - III ZB 5/75, VersR 1976, 494 f; Urt. v. 23. September 1977 - V ZR 39/77, VersR 1978, 139; Beschl. v. 9. Juli 1987 - V ZB 1/87, VersR 1988, 157; v. 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319).
  • BGH, 09.07.1987 - V ZB 1/87

    Rechtsanwalt - Überwachungspflicht - Angestellte - Fristenkalender -

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZB 67/00
    Eine noch unerfahrene und in ihrer Zuverlässigkeit noch nicht erprobte Bürokraft darf nur unter besonderen Überwachungsmaßnahmen mit der Fristenkontrolle betraut werden (BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1975 - III ZB 5/75, VersR 1976, 494 f; Urt. v. 23. September 1977 - V ZR 39/77, VersR 1978, 139; Beschl. v. 9. Juli 1987 - V ZB 1/87, VersR 1988, 157; v. 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19

    Unterzeichnen des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung durch einen

    d) Liegen - wie im Streitfall - mehrere Pflichtverletzungen vor, kann Wiedereinsetzung nur dann gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sie sich nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben können (BGH, Beschluss vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00, NJW 2000, 3649, 3650).
  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift (vgl dazu auch § 106 Abs. 1 SGG: Hinweispflicht des Vorsitzenden bei Formfehlern), die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumnis zu vermeiden (BSGE GrS 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21; BGH NJW 1987, 440 und 2000, 3649; Rechtsprechungsübersicht bei Greger in Zöller aaO § 233 RdNr 22a und 22b).
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 94/21

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten hinsichtlich des nicht

    Besteht hingegen die Möglichkeit, dass die Versäumung der Frist auf dem festgestellten Verschulden beruht, scheidet eine Wiedereinsetzung aus (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2019 - IX ZB 6/18 Rn. 16, WM 2019, 2181; Beschluss vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00, NJW 2000, 3649, juris Rn. 6).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zB die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um ein drohendes Fristversäumnis zu vermeiden (BSG GrS 10.12.1997 - GS 2/73, BSGE 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21; BGH NJW 1987, 440 und NJW 2000, 3649; BSG 28.5.2003 - B 3 P 2/03 B, SozR 4-1500 § 166 Nr. 1) .
  • BGH, 09.05.2019 - IX ZB 6/18

    Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten; Beauftragung eines anderen

    Nur wenn dies auszuschließen wäre, könnte trotz des Verschuldens Wiedereinsetzung gewährt werden (BGH, Beschluss vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00, NJW 2000, 3649, 3650).
  • BGH, 15.11.2000 - XII ZB 53/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Beschwerdefrist in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, darf ein Rechtsanwalt jedoch mit der Notierung und Überwachung der Fristen grundsätzlich nur voll ausgebildetes und sorgfältig überwachtes Personal betrauen, keinesfalls hingegen noch auszubildende Kräfte (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1992 - XII ZB 55/92 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 27; BGH Beschlüsse vom 20. Juni 1978 - VI ZB 7/78 = VersR 1978, 959, 960; vom 22. Dezember 1970 - VI ZB 15/70 = VersR 1971, 372; auch Beschluß vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00; sowie Büttner, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 7 Rdn. 62 a.E.).

    In diesem Fall muß dann jedenfalls eine um so wirksamere Kontrolle durch den Rechtsanwalt selbst oder andere geeignete Kräfte gewährleistet sein (vgl. BGH Beschlüsse vom 10. Februar 1972 - III ZR 173/71 = VersR 1972, 557; vom 23. September 1977 - V ZR 39/77 = VersR 1978, 139; vom 21. September 2000 aaO), durch die sichergestellt wird, daß alle von dem Auszubildenden eingetragenen Fristen anhand der Akten auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

  • OLG Koblenz, 11.03.2013 - 3 U 248/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldete Berufungsfristversäumung

    Hat der Prozessbevollmächtigte durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung (§ 294 ZPO) glaubhaft gemacht, dass die Berufung rechtzeitig gefertigt und zur Post gegeben wurde, obwohl diese bei Gericht nicht eingegangen ist, so ist der Partei Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist zu gewähren, wenn für den Prozessbevollmächtigten besondere Anforderungen an die Überwachung seiner Büroangestellten hinsichtlich des Postausgangs nicht bestanden (Anschluss BGH, 21. September 2000, IX ZB 67/00, NJW 2000, 3649).(Rn.4).

    Es haben für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten keine besonderen Anforderungen an die Überwachung seiner Büroangestellten bestanden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21.09.2000 - IX ZB 67/00 - NJW 2000, 3649 f. = MDR 2001, 106 = VersR 2001, 1398 f., Beschluss vom 18.10.1995 - I ZB 15/95 - NJW 1996, 319 = VersR 1996, 256 f.; Zöller/Greger, ZPO, 29. Auflage 2012, § 233 Stichwort Ausgangskontrolle).

  • BGH, 09.01.2001 - VIII ZB 26/00

    Notierung der Berufungsbegründungsfrist

    Trifft die Partei oder ihren Anwalt ein Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, so kann Wiedereinsetzung nur dann gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, daß es sich nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben kann (BGH, Beschluß vom 21. September 2000 - IX ZB 67/00, NJW 2000, 3649 unter II 2).
  • BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung

    Liegt ein Verschulden im Sinne des § 22 Abs. 2 FGG, § 233 ZPO vor, so kann Wiedereinsetzung gleichwohl gewährt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass sich das Verschulden nicht auf die Fristversäumung ausgewirkt haben kann (BGH NJW 2000, 3649/3650; KG ZMR 2002, 548 ff.; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 233 Rn. 14).
  • LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des

    Ein Prozessbeteiligter kann daher erwarten, dass offenkundige Versehen wie zum Beispiel das Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift (vgl. dazu auch § 106 I SGG: Hinweispflicht des Vorsitzenden bei Formfehlem), die irrtümliche Einreichung eines korrekt adressierten Schriftsatzes bei einem anderen Gericht oder die Einlegung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht in angemessener Zeit bemerkt und innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine drohende Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. Zum Ganzen: BSG, Beschluß vom 7.10.2004 - B 3 KR 14/04 R (LSG München); BSGE [GS] 38, 248 = SozR 1500 § 67 Nr. 1; BSG, SozR 3-1500 § 67 Nr. 21; BGH, NJW 1987, 440; NJW 2000, 3649; Rechtsprechungsübersicht bei Zöller/Greger, § 233 Rdnrn. 22a, 22b).
  • BGH, 10.10.2001 - VIII ZB 25/01

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle nach Erteilung eines Rechtsmittelauftrags

  • BGH, 21.11.2000 - VIII ZB 11/00

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Fristnotierung

  • OLG Frankfurt, 08.07.2003 - 4 U 74/03

    Organisationsverschulden des Berufungsanwalts bei Versäumung der

  • OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 1 U 63/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der Obliegenheiten eines nicht

  • LAG Niedersachsen, 19.04.2002 - 10 Sa 109/02

    Den Parteien zurechenbares Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten

  • OLG Braunschweig, 17.10.2022 - 9 U 9/22

    Elektronischer Rechtsverkehr; Anwaltssoftware; Kanzleisoftware; Software; beA;

  • OLG Hamm, 17.07.2023 - 29 U 58/22
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