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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17   

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https://dejure.org/2018,34106
BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17 (https://dejure.org/2018,34106)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2018 - IX ZB 67/17 (https://dejure.org/2018,34106)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17 (https://dejure.org/2018,34106)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 S 1 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 1 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung bei Einsatz eines Telefaxgeräts; Übermittlung eines fünfseitigen Schriftsatzes kurz vor 23.58 Uhr; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 234 Abs. 1 ZPO, § 520 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 233 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung zur vollen Überzeugung des Gerichts durch den Rechtsmittelführer bei Einsatz eines Telefaxgerätes; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist durch den fernmündlichen oder schriftlichen Hinweis des Gerichts auf die ...

  • Betriebs-Berater

    Rechtzeitiger Eingang der Berufungsbegründung per Telefax

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Mitternachtsfaxen - zwei Minuten vor Fristablauf für fünf Seiten sind zu kurz

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung bei Einsatz eines Telefaxgeräts; Übermittlung eines fünfseitigen Schriftsatzes kurz vor 23.58 Uhr; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • der-rechtsberater.de

    Nutzung eines Faxgeräts kurz vor Mitternacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung zur vollen Überzeugung des Gerichts durch den Rechtsmittelführer bei Einsatz eines Telefaxgerätes; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist durch den fernmündlichen oder schriftlichen Hinweis des Gerichts auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz zwei Minuten vor Mitternacht gefaxt: Frist versäumt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fristwahrung per Fax: Rechtsanwälte auf den letzten Drücker

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Mitternachtsfaxen - zwei Minuten vor Fristablauf für fünf Seiten sind zu kurz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einhaltung der Berufungsfrist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Frist versäumt, weil Unterschrift auf gefaxter Berufungsbegründung zu blass war

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wiedereinsetzung und Sorgfaltspflichten des Rechtsanwaltes

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 520 ZPO
    Mitternachtsfaxen - zwei Minuten vor Fristablauf für fünf Seiten sind zu kurz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftsatz zwei Minuten vor Mitternacht gefaxt: Berufungsbegründungsfrist versäumt! (IBR 2019, 51)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftsatz zwei Minuten vor Mitternacht gefaxt: Berufungsbegründungsfrist versäumt! (IMR 2019, 38)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1398
  • MDR 2018, 1456
  • MDR 2019, 82
  • FamRZ 2019, 132
  • BB 2018, 2625
  • AnwBl 2018, 681
  • AnwBl Online 2018, 1057
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 07.08.2019 - 5 AZB 16/19

    Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA

    Die Frist läuft daher mit Kenntnisnahme einer gerichtlichen Mitteilung, aus der das Eingangsdatum der verspäteten Berufung zu erkennen ist (BGH 27. September 2018 - IX ZB 67/17 - Rn. 23) .
  • BGH, 28.04.2020 - X ZR 60/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche

    Das ist in der Regel der Fall, wenn eine Übermittlungszeit von dreißig Sekunden pro Seite angesetzt wird (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 21) und der sich daraus ergebende Wert im Hinblick auf die Möglichkeit einer anderweitigen Belegung des Empfangsgeräts sowie schwankende Übertragungsgeschwindigkeiten um einen Sicherheitszuschlag von etwa zwanzig Minuten erhöht wird (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, MMR 2004, 667; Beschluss vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 14/17, FamRZ 2018, 610 Rn. 10).

    Hat der Versender diese Vorgaben eingehalten, trifft ihn kein Verschulden, wenn die Übermittlung wegen technischer Störungen am Empfangsgerät oder auf dem Übermittlungsweg einen längeren Zeitraum beansprucht (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 20).

  • BGH, 17.11.2022 - V ZB 38/21
    Erst nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten des Rechtsmittelführers, der zu beweisen hat, dass er die Berufung rechtzeitig begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 31; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14 jeweils mwN).

    Es müssen die gesamten Signale aufgenommen und nach Verarbeitung als abrufbare digitale Datei auf den internen Datenspeicher des Geräts geschrieben worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14; Beschluss vom 19. Januar 2016 - XI ZB 14/15, BeckRS 2016, 4976 Rn. 11).

  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 96/20

    Einlegung der begründeten Berufung per Telefax i.R.d. Frist

    Hiernach etwa verbleibende Zweifel gehen auch bei Einsatz eines Telefaxgeräts zu Lasten des Rechtsmittelführers, der zu beweisen hat, dass er die Berufung rechtzeitig begründet hat (BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14; vom 19. Januar 2016 - XI ZB 14/15, juris Rn. 10 mwN).

    Wird die Berufungsbegründung per Telefax übersandt, kommt es für die Rechtzeitigkeit ihres Eingangs allein darauf an, ob sie bei Ablauf des letzten Tages der Frist - hier also am 14. Mai 2018 bis 24.00 Uhr - vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen worden ist (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - IV ZB 20/05, BGHZ 167, 214 Rn. 18; vom 19. Januar 2016 - XI ZB 14/15, aaO Rn. 11; vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, aaO; vom 12. Januar 2021 - XI ZB 25/19, juris Rn. 9).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde dürfte der Hinweis des Berufungsgerichts vom 24. September 2018, die Berufungsbegründung sei erst am 15. Mai 2018 und damit nach Ablauf der bis zum 14. Mai 2018 laufenden Frist bei Gericht eingegangen, eindeutig gewesen sein und dessen Zustellung am 16. Oktober 2018 deshalb nach Maßgabe der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Lauf gesetzt haben (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. September 2011 - VI ZB 5/11, NJW-RR 2012, 252 Rn. 11; vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 23; jeweils mwN).

  • BGH, 17.11.2022 - V ZB 39/21

    Verwerfung der Rechtsbeschwerden als unzulässig; Hilfsweiser

    Erst nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten des Rechtsmittelführers, der zu beweisen hat, dass er die Berufung rechtzeitig begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 31; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14 jeweils mwN).

    Es müssen die gesamten Signale aufgenommen und nach Verarbeitung als abrufbare digitale Datei auf den internen Datenspeicher des Geräts geschrieben worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14; Beschluss vom 19. Januar 2016 - XI ZB 14/15, BeckRS 2016, 4976 Rn. 11).

  • BGH, 01.11.2022 - V ZB 38/21
    Erst nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten des Rechtsmittelführers, der zu beweisen hat, dass er die Berufung rechtzeitig begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 31; Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14 jeweils mwN).

    Es müssen die gesamten Signale aufgenommen und nach Verarbeitung als abrufbare digitale Datei auf den internen Datenspeicher des Geräts geschrieben worden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14; Beschluss vom 19. Januar 2016 - XI ZB 14/15, BeckRS 2016, 4976 Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2021 - 21 W 151/20

    Antragsberechtigung des Nachlassinsolvenzverwalters für ein Europäisches

    Die in der EuErbVO verwendeten Begriffe, hier der Begriff des "Nachlassverwalters", sind verordnungsautonom auszulegen (vgl. EuGH, FamRZ 2019, 132, zit. nach juris Rn. 46; BGH, Beschluss vom 28.10.2020 - XII ZB 187/20, juris Rn. 25).
  • OVG Thüringen, 06.03.2019 - 2 EO 768/18

    Fristversäumnis; Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax

    Im Beschluss vom 27. September 2018 hatte der Bundesgerichtshof bemängelt, dass es bereits an jeder Darlegung und Glaubhaftmachung fehle, ob der Prozessbevollmächtigte nach seiner Erfahrung mit einem rechtzeitigen Eingang habe rechnen können; selbst wenn der Rechtsanwalt grundsätzlich (meint: mindestens) einen Zeitbedarf von 30 Sekunden je Seite anzusetzen habe (wie im Fall, der dem Urteil vom 25. November 2004 zugrunde lag), sei der Eingang erst am Folgetag zu erwarten gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17 - Juris, Rn. 21).

    Ist demnach schon nicht glaubhaft gemacht, dass der Bevollmächtigte zumal im Hinblick auf schwankende Übertragungsgeschwindigkeiten bei der Telefaxübermittlung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17 - Juris, Rn. 21) mit einer Übertragungsdauer von unter einer Minute je Seite rechnen durfte, fehlt es darüber hinaus auch an der Einhaltung der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten Zeitreserve.

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 B 14.19

    Beweiskraft des Empfangsbekenntnisses einer Behörde bei ungewöhnlich später

    Der Senat hat die Zulässigkeit der Beschwerde - auch ohne Rüge - von Amts wegen zu prüfen und ggf. im Wege des Freibeweises aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1993 - 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14 S. 3 f. und vom 15. Februar 2001 - 6 BN 1.01 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 19 S. 2; BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17 - NJW-RR 2018, 1398 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 17 U 423/19

    Zur Frage der wirksamen Einlegung einer Berufung per elektronischer

    Die Frist läuft daher mit Kenntnisnahme einer gerichtlichen Mitteilung, aus der das Eingangsdatum der verspäteten Berufung zu erkennen ist (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17 -, Rn. 23 mwN, juris).
  • BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • OLG München, 20.02.2020 - 8 U 83/20

    Anforderungen an die Authentifizierung bei elektronischen Dokumenten

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   BGH, 15.11.2018 - IX ZB 67/17   

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