Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2020 - IX ZB 68/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6468
BGH, 12.03.2020 - IX ZB 68/18 (https://dejure.org/2020,6468)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2020 - IX ZB 68/18 (https://dejure.org/2020,6468)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2020 - IX ZB 68/18 (https://dejure.org/2020,6468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    §§ 567, 572 Abs. 2 ZPO, § 198 Abs. 4 GVG, § 198 Abs. 1 GVG, § 201 Abs. 1 GVG

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung seines Vergütungsantrags als unzulässig durch Richten des Beschwerdeantrags ausschließlich auf die Feststellung einer rechtswidrigen Verfahrensverzögerung

  • rewis.io

    Antrag auf Feststellung einer rechtswidrigen Verfahrensverzögerung als sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen Ablehnung seines Vergütungsantrags

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit einer auf eine Verfahrensverzögerung gestützten sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Vergütungsantrags

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4 ; ZPO § 567 ; ZPO § 572 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 567 ; ZPO § 572 Abs. 2
    Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung seines Vergütungsantrags als unzulässig durch Richten des Beschwerdeantrags ausschließlich auf die Feststellung einer rechtswidrigen Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässige sofortige Beschwerde eines Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung seines Vergütungsantrags wegen ausschließlicher Geltendmachung eines neuen Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verzögerte Ablehnung der Insolvenzverwaltervergütung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde eines Insolvenzverwalters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 778
  • MDR 2020, 622
  • NZI 2020, 445
  • WM 2020, 751
  • Rpfleger 2020, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13

    Prozesskostenhilfe für Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - IX ZB 68/18
    Allerdings handelte es sich bei der sofortigen Beschwerde des Beteiligten nicht, wie das Beschwerdegericht angenommen hat, um eine Untätigkeitsbeschwerde, die jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2013 - IX ZA 17/13, juris Rn. 3 mwN; vom 30. April 2014 - XII ZB 136/14, FamRZ 2014, 1285 Rn. 2).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 136/14

    Betreuungssache: Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - IX ZB 68/18
    Allerdings handelte es sich bei der sofortigen Beschwerde des Beteiligten nicht, wie das Beschwerdegericht angenommen hat, um eine Untätigkeitsbeschwerde, die jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2013 - IX ZA 17/13, juris Rn. 3 mwN; vom 30. April 2014 - XII ZB 136/14, FamRZ 2014, 1285 Rn. 2).
  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss des Umgangsrechts in Sachen

    Auszug aus BGH, 12.03.2020 - IX ZB 68/18
    Von einer Untätigkeitsbeschwerde wird gesprochen, wenn keine Entscheidung des Gerichts vorliegt und sich die Beschwerde gegen die gerichtliche Untätigkeit als solche richtet (vgl. Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 23. Aufl., § 567 Rn. 22, 24; vgl. auch BVerfG, NJW 2005, 2685, 2687).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2022 - 17 U 108/20

    Cum/ex-Aktiengeschäfte: Haftung der Depotbank des Verkäufers für

    Auch wenn die Klägerinnen ihre ursprünglichen Klageanträge inzwischen unter teilweiser Klagerücknahme insgesamt umgestellt haben, streben sie mit ihrer Berufung weiterhin die Beseitigung ihrer Beschwer durch die erstinstanzliche Klageabweisung an und machen nicht lediglich im Wege der Klageänderung neue, bislang nicht geltend gemachte Ansprüche geltend, sondern verfolgen den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch wenigstens teilweise weiter (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2020 - IX ZB 68/18 -, Rn. 6, juris m.w.N.; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - IX ZB 77/13 -, Rn. 6, juris, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 14.06.2022 - 6 U 65/21

    Bewerbung eines Likörs ohne Angabe eines Grundpreises Formulierung von

    Die Zulässigkeit einer Berufung setzt voraus, dass der Berufungsführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und das Rechtsmittel dazu dient, diese Beschwer zumindest teilweise zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2022 - I ZR 16/21, juris Rn. 13; Beschluss vom 12.03.2020 - IX ZB 68/18, juris Rn. 6; Urteil vom 10.01.2019 - I ZR 267/15, juris Rn. 97; Urteil vom 17.02.2017 - V ZR 147/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 21.07.2005 - I ZR 172/04, juris Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 24.05.2022 - 6 U 65/21
    Die Zulässigkeit einer Berufung setzt voraus, dass der Berufungsführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und das Rechtsmittel dazu dient, diese Beschwer zumindest teilweise zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2022 - I ZR 16/21, juris Rn. 13; Beschluss vom 12.03.2020 - IX ZB 68/18, juris Rn. 6; Urteil vom 10.01.2019 - I ZR 267/15, juris Rn. 97; Urteil vom 17.02.2017 - V ZR 147/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 21.07.2005 - I ZR 172/04, juris Rn. 13).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 14.01.2022 - 503 L 1/21

    Prüfungsumfang des Vollstreckungsgerichts

    Insofern genügt es, dass die sofortige Beschwerde zumindest teilweise auf eine Weiterverfolgung des ursprünglichen Begehrens gerichtet ist (vgl. BGH, BeckRS 2020, 4913 Rn. 6; BeckOK ZPO/ Wulf , 42. Ed. 1.9.2021, ZPO § 567 Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2022 - XI ZR 521/21

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Revision oder einer

    Eine von der Antragstellerin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wäre aber unzulässig, da es an der für die Zulässigkeit sämtlicher Rechtsmittel erforderlichen Beschwer der Antragstellerin durch das vorgenannte Urteil fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2017 - V ZR 147/16, NJW-RR 2017, 1040 Rn. 5 sowie Beschlüsse vom 12. März 2020 - IX ZB 68/18, WM 2020, 751 Rn. 6 und vom 15. Dezember 2020 - VIII ZR 341/19, WuM 2021, 122 Rn. 12, jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht