Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5078
BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10 (https://dejure.org/2011,5078)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - IX ZB 74/10 (https://dejure.org/2011,5078)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - IX ZB 74/10 (https://dejure.org/2011,5078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 InsO, § 317 Abs 1 InsO
    Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist; Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Nachlassgläubigers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Im Falle einer vorherigen Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist ist eine Erbe nicht zum Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens berechtigt; Berechtigung eines Erben zum Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens im Falle einer vorherigen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachlassinsolvenzverfahren und Erbausschlagungsfrist

  • zvi-online.de

    InsO § 317 Abs. 1, § 14 Abs. 1
    Kein Antrag eines Erben auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nach Anfechtung der Versäumung der Ausschlagsfrist

  • rewis.io

    Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist; Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Nachlassgläubigers

  • rewis.io

    Nachlassinsolvenzverfahren: Antragsberechtigung des Erben bei Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist; Anforderungen an den Eröffnungsantrag des Nachlassgläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 317 Abs. 1; InsO § 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    InsO § 317 Abs. 1 ; InsO § 14 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antragsbefugnis bei der Nachlassinsolvenz

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbe, der die Versäumung der sechswöchigen Ausschlagungsfrist angefochten hat, kann kein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1073
  • NZI 2011, 653
  • FamRZ 2011, 1292
  • WM 2011, 1340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 199/03

    Rechtsfolgen verspäteter Stellung eines Nachlaß-Insolvenzantrages

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    Unterlässt der Nachlasspfleger pflichtwidrig die Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens, ist er gegenüber dem Erben zum Schadensersatz verpflichtet (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2004 - IV ZR 199/03, BGHZ 161, 281, 287).

    Demgegenüber sind solche Maßnahmen zur Klärung der Erbenstellung nicht Aufgabe des Insolvenzgerichts (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2004 - IV ZR 199/03, BGHZ 161, 281, 288).

    Die Regelung des § 1980 Abs. 1 Satz 2 BGB zwingt jedenfalls nicht dazu, dem Erben, welcher behauptet, die Versäumung der Ausschlagungsfrist wirksam angefochten zu haben, die Berechtigung zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens zuzuerkennen, weil bei fehlender Antragsberechtigung auch keine Schadensersatzpflicht aus § 1980 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2004 - IV ZR 199/03, BGHZ 161, 281, 289).

  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/04

    Anforderungen an die Darlegung der Überschuldung in einem Antrag auf Eröffnung

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    Ebenso wie im Falle des Eigenantrags des Schuldners ist der Eröffnungsantrag des Nachlasspflegers bereits zulässig, wenn ein Eröffnungsgrund substantiiert dargelegt ist, während es dessen Glaubhaftmachung nicht bedarf (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - IX ZB 82/04, WM 2007, 1754 Rn. 8 ff, 14).

    Für die Einzelheiten der Antragstellung gelten die allgemeinen insolvenzrechtlichen Vorschriften der § 13, 14 InsO (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2007 - IX ZB 82/04, WM 2007, 1754 Rn. 10).

  • OLG Koblenz, 21.09.1989 - 4 W 644/89

    Folgen der Ausschlagung

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    Mit der Ausschlagung der Erbschaft verliert der Erbe auch das Recht zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens (OLG Koblenz, RPfleger 1989, 510 [zu § 217 Abs. 1 KO]; MünchKomm-InsO/Siegmann, 2. Aufl., § 317 Rn. 2; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 317 Rn. 4; Uhlenbruck/Lüer, InsO, 13. Aufl., § 317 Rn. 2).
  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 180/90

    Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei Übername einer Verpflichtung im Wege

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    Zwar kann ein solcher Vorbehalt unabhängig davon erfolgen, ob bereits die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder auch nur beantragt worden ist, weil mit dem Vorbehalt noch keine Sachentscheidung über die Haftungsbeschränkung ergeht (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1955 - III ZR 115/53, BGHZ 17, 69, 73; vom 13. Juli 1989 - IX ZR 227/87, WM 1989, 1736, 1738; vom 11. Juli 1991 - IX ZR 180/90, WM 1991, 1812, 1813).
  • BGH, 21.03.1955 - III ZR 115/53

    Sorgfaltspflicht des Notars

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    Zwar kann ein solcher Vorbehalt unabhängig davon erfolgen, ob bereits die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder auch nur beantragt worden ist, weil mit dem Vorbehalt noch keine Sachentscheidung über die Haftungsbeschränkung ergeht (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1955 - III ZR 115/53, BGHZ 17, 69, 73; vom 13. Juli 1989 - IX ZR 227/87, WM 1989, 1736, 1738; vom 11. Juli 1991 - IX ZR 180/90, WM 1991, 1812, 1813).
  • BGH, 13.07.1989 - IX ZR 227/87

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen der

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    Zwar kann ein solcher Vorbehalt unabhängig davon erfolgen, ob bereits die Nachlassverwaltung angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder auch nur beantragt worden ist, weil mit dem Vorbehalt noch keine Sachentscheidung über die Haftungsbeschränkung ergeht (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1955 - III ZR 115/53, BGHZ 17, 69, 73; vom 13. Juli 1989 - IX ZR 227/87, WM 1989, 1736, 1738; vom 11. Juli 1991 - IX ZR 180/90, WM 1991, 1812, 1813).
  • LG Köln, 24.06.2003 - 19 T 84/03

    Zulässigkeit des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    In Instanzrechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend verlangt, der Antragsteller habe seine Erbenstellung durch Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen (LG Köln, NZI 2003, 501, 502; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 317 Rn. 4; Nerlich/Römermann/Riering, InsO, 2004, § 317 Rn. 2; Uhlenbruck/Lüer, InsO, 13. Aufl., § 317 Rn. 2; Graf-Schlicker/Busch, InsO, 2. Aufl., § 317 Rn. 2), während andere Stimmen eine Glaubhaftmachung der Erbenstellung genügen lassen (MünchKomm-InsO/Siegmann, 2. Aufl., § 317 Rn. 2, HK-InsO/Marotzke, 5. Aufl., § 317 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    Lehnt das Nachlassgericht den Antrag ab, steht dem Antragsteller hiergegen nach §§ 58, 59 Abs. 1 FamFG die Beschwerde zu (Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59 Rn. 83; MünchKomm-BGB/Leipold, aaO, § 1960 Rn. 100; vgl. auch BayObLG, FamRZ 1998, 839, 840; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 222, 223 [zu §§ 75, 57 Nr. 3 FGG]).
  • BayObLG, 23.01.1998 - 1Z BR 177/97

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Verfahren zur Feststellung der

    Auszug aus BGH, 19.05.2011 - IX ZB 74/10
    Lehnt das Nachlassgericht den Antrag ab, steht dem Antragsteller hiergegen nach §§ 58, 59 Abs. 1 FamFG die Beschwerde zu (Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 59 Rn. 83; MünchKomm-BGB/Leipold, aaO, § 1960 Rn. 100; vgl. auch BayObLG, FamRZ 1998, 839, 840; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 222, 223 [zu §§ 75, 57 Nr. 3 FGG]).
  • LG Hamburg, 20.09.2021 - 304 O 407/20

    Schadensersatz wegen Entnahme von Nachlasspflegervergütung aus überschuldetem

    Liegt jedoch ein Eröffnungsgrund gemäß § 320 InsO vor (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) und ist die Antragstellung geboten, um eine Verkürzung des Nachlasses abzuwenden, wandelt sich dieses Antragsrecht in eine Antragspflicht (BGH NJW 2005, 756, 758; ZEV 2011, 544, 546).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2014 - 4 K 1961/12

    Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung

    Im Falle der Unwirksamkeit der Anfechtung hätte die Klägerin für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich auch mit ihrem außerhalb des Nachlasses bestehenden Vermögen gehaftet (vgl. BGH-Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 74/10 -, juris).
  • KG, 02.09.2021 - 19 W 120/21

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über Annahme der Erbschaft

    Damit ist derzeit ungewiss, ob diese Erbin die Erbschaft angenommen hat (vgl. auch BGH, Beschluss v. 19.5.2011, IX ZB 74/10).
  • AG Ludwigshafen, 30.09.2014 - 3a IN 354/14

    Nachlassinsolvenzverfahren: Nachweis der Erbenstellung durch den Antragsteller

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2011, Az. IX ZB 74/10, ZInsO 2011, 1352, die Frage, ob es der Vorlage eines Erbscheins bedarf, oder ob die Glaubhaftmachung der Erbenstellung ausreicht, offen gelassen, da im dort entschiedenen Fall der Antragsteller geltend machte, er habe die Erbschaft wirksam ausgeschlagen und damit, dass er bereits nicht Erbe geworden sei.
  • OLG Saarbrücken, 29.09.2014 - 5 W 64/14

    Anordnung einer Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Geltendmachung von Ansprüchen

    Das ist auch dann der Fall, wenn ein Erbe die Annahme der Erbschaft angefochten hat und offen ist, ob diese Anfechtung wirksam ist (BGH, Beschl. v. 1905.2011 - IX ZB 74/10 - FamRZ 2011, 1292 ).
  • OLG Rostock, 08.07.2020 - 3 W 110/19

    Nachlasspflegerbestellung bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des gesetzlichen

    Gleiches gilt, wenn die Wirksamkeit der Anfechtung einer Erbschaftsannahme oder Ausschlagung ungeklärt sind oder die Annahme nach § 1949 möglicherweise unwirksam war (BGH, Beschl. v. 19.05.2011, IX ZB 74/10, ZEV 2011, 544; BeckOGK/Heinemann, BGB, Stand 15.04.2020, § 1960 Rn. 30; MünchKomm-BGB/Leipold, a.a.O., § 1960, Rn. 17; Palandt/Weidlich, a.a.O., § 1960, Rn. 7).
  • LG Frankenthal, 24.11.2014 - 1 T 288/14

    Nachlassinsolvenzverfahren: Nachweis der Erbenstellung durch den Antragsteller

    Die ungewisse Annahme der Erbschaft ergibt sich hier schon daraus, dass der Lauf der Ausschlagungsfrist oder die Wirksamkeit der Ausschlagung zweifelhaft sind (Münch-Komm. zum BGB/Leipold, § 1960 Rn 9; BGH ZEV 2011, S. 544; Palandt/Weidlich, Komm. zum BGB, 72. Aufl., § 1960 Rn 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht