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   BGH, 07.07.2008 - IX ZB 76/08   

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BGH, 07.07.2008 - IX ZB 76/08 (https://dejure.org/2008,9602)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2008 - IX ZB 76/08 (https://dejure.org/2008,9602)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2008 - IX ZB 76/08 (https://dejure.org/2008,9602)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus BGH, 07.07.2008 - IX ZB 76/08
    Das setzt voraus, dass die Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht nur den Antrag stellt, sondern auch alle für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen beibringt (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; v. 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06, FamRZ 2006, 1522, st. Rspr.).
  • BGH, 06.07.2006 - IX ZA 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist und

    Auszug aus BGH, 07.07.2008 - IX ZB 76/08
    Das setzt voraus, dass die Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht nur den Antrag stellt, sondern auch alle für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen beibringt (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; v. 6. Juli 2006 - IX ZA 10/06, FamRZ 2006, 1522, st. Rspr.).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

    Dies setzt allerdings voraus, dass dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen beigefügt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10; vom 7. Juli 2008 - IX ZB 76/08, juris Rn. 2; jeweils mwN).

    Die letztgenannte Voraussetzung ist allerdings regelmäßig nur dann erfüllt, wenn dem fristgerecht gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eine ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den erforderlichen Belegen beigefügt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO, und vom 7. Juli 2008 - IX ZB 76/08, aaO, jeweils mwN).

  • BGH, 09.01.2012 - AnwZ (Brfg) 14/11

    Möglichkeit eines Gerichts zur Entscheidung über Verwerfung eines Antrags auf

    Dies setzt voraus, dass dem Antrag innerhalb der Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist eine ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst entsprechenden Belegen beigefügt wird (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10, vom 7. Juli 2008 - IX ZB 76/08, juris Rn. 2 und vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, juris Rn. 7; siehe auch Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 166 Rn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 10.12.2012 - AnwZ (Brfg) 57/12

    Form und Frist eines Antrags auf Zulassung der Berufung und Bewilligung von

    Dies setzt voraus, dass dem Antrag innerhalb der Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsfrist eine ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst entsprechenden Belegen beigefügt wird (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, NJW-RR 2008, 942 Rn. 10; vom 7. Juli 2008 - IX ZB 76/08, juris Rn. 2 und vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, juris Rn. 7; siehe auch Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 166 Rn. 2 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - IX ZB 76/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15513
BGH, 17.09.2008 - IX ZB 76/08 (1) (https://dejure.org/2008,15513)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - IX ZB 76/08 (1) (https://dejure.org/2008,15513)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - IX ZB 76/08 (1) (https://dejure.org/2008,15513)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Qualifizierung einer Gegenvorstellung im Rahmen des Instanzenzuges zur Gewährung von Beratungshilfe; Anforderungen an die Durchsetzbarkeit einer Anhörungsrüge; Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsantrags bei Fristversäumung

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