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   BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09   

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https://dejure.org/2009,2401
BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09 (https://dejure.org/2009,2401)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2009 - IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09 (https://dejure.org/2009,2401)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09 (https://dejure.org/2009,2401)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts - Voraussetzungen einer Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 575 Abs. 1; ; InsO § 4; ; InsO § 7; ; InsO § 6; ; InsO § 34 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsbeschwerde mangels rechtzeitiger Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war ( BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09
    Die Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet ( BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 75/03

    Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war ( BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09
    Die Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet ( BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09
    IX ZB 77/09 IX ZA 4/09 IX ZA 5/09.
  • BGH, 28.09.2009 - IX ZA 34/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde eines Gläubigers gegen die Eröffnung des

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gemäß § 34 Abs. 2 InsO nur durch den Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, während den Gläubigern insoweit kein Rechtsmittel zusteht (BGH, Beschl. v. 30. März 2006 - IX ZB 36/05, Rn. 5; v. 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221 Rn. 5; MünchKomm-InsO/Schmahl, 2. Aufl. § 34 Rn. 59).

    War damit die von der Antragstellerin eingelegte sofortige Beschwerde bereits unzulässig, steht ihr auch keine Befugnis zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO zu (vgl. BGH, Beschl. v. 31. März 2009, aaO).

  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 45/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO setzt voraus, dass bereits die mit ihr angegriffene sofortige Beschwerde statthaft war (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221, Rn. 5).
  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 46/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO setzt voraus, dass bereits die mit ihr angegriffene sofortige Beschwerde statthaft war (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221, Rn. 5).
  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 47/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO setzt voraus, dass bereits die mit ihr angegriffene sofortige Beschwerde statthaft war (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221, Rn. 5).
  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 48/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO setzt voraus, dass bereits die mit ihr angegriffene sofortige Beschwerde statthaft war (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221, Rn. 5).
  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 49/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO setzt voraus, dass bereits die mit ihr angegriffene sofortige Beschwerde statthaft war (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221, Rn. 5).
  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 50/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO setzt voraus, dass bereits die mit ihr angegriffene sofortige Beschwerde statthaft war (ständige Rechtsprechung, u.a. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, ZInsO 2009, 1221, Rn. 5).
  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 51/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 53/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 43/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 26.01.2012 - IX ZA 96/11

    Statthaftigkeit einer beim BGH eingelegten Rechtsbeschwerde gegen den

  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 52/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 44/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 05.07.2011 - IX ZA 54/11

    Erforderlichkeit einer Sachverhaltswiedergabe in der Rechtsbeschwerde

  • LG Gera, 05.05.2009 - 5 T 79/09

    Sofortige Beschwerde als zulässiges Rechtsmittel im Fall einer Rüge der

  • BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09
  • BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutz bei überlangen

  • BGH, 11.02.2011 - IX ZB 48/11

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gem. § 577 Abs. 1 S.

  • BGH, 18.01.2011 - IX ZB 253/10

    Geltendmachung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der

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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09   

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https://dejure.org/2009,24876
BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09 (https://dejure.org/2009,24876)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2009 - IX ZA 5/09 (https://dejure.org/2009,24876)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2009 - IX ZA 5/09 (https://dejure.org/2009,24876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 75/03

    Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war ( BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
    IX ZB 77/09 IX ZA 4/09 IX ZA 5/09.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
    Die Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet ( BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
    Die Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet ( BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war ( BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; ständige Rechtsprechung).
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   BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09   

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https://dejure.org/2009,24748
BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09 (https://dejure.org/2009,24748)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2009 - IX ZA 4/09 (https://dejure.org/2009,24748)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2009 - IX ZA 4/09 (https://dejure.org/2009,24748)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09
    Die Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet ( BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09
    Die Möglichkeit einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet ( BGH, Beschl. v. 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war ( BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 75/03

    Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war ( BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; v. 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZA 5/09
    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09
    IX ZB 77/09 IX ZA 4/09 IX ZA 5/09.
  • BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BGH, 31.03.2009 - IX ZA 4/09
    IX ZB 77/09 IX ZA 4/09 IX ZA 5/09.
  • BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutz bei überlangen

    Eine Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist käme nach etwaiger Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, weil der Prozesskostenhilfeantrag erst mehr als ein Jahr später und damit gleichfalls weit verspätet gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09, nv Rn. 2).
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