Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7050
BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09 (https://dejure.org/2009,7050)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - IX ZB 86/09 (https://dejure.org/2009,7050)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - IX ZB 86/09 (https://dejure.org/2009,7050)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7050) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Glaubhaftmachung einer unstreitigen Tatsache durch einen antragstellenden Gläubiger im Insolvenzverfahren - Anforderungen an die Überzeugung des Insolvenzgerichts betreffend das Bestehen einer den Insolvenzgrund bildenden Forderung

  • Judicialis

    InsO § 14; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 294

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 294
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Steuerforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen vom 19. Dezember 1991 (III ZR 9/91, ZIP 1992, 947) und vom 11. November 2004 (IX ZB 258/03, ZIP 2005, 91, 92).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09
    Es hat insbesondere den Grundsatz des Beschlusses vom 13. Juni 2006 (IX ZB 214/05, NZI 2006, 590, 591 Rn. 9) zitiert, dass als Mindestanforderung an die Glaubhaftmachung die Vorlage der Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaiger Steueranmeldungen zu verlangen sei, aber gemeint, im vorliegenden Fall eine Ausnahme machen zu können, weil das Finanzamt die ausstehenden Steuern genau beschrieben und die Schuldnerin sich lediglich auf Erlassanträge und Gegenansprüche berufen habe, über die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung weder die Finanzbehörden noch das Finanzgericht mit Bestandskraft entschieden hätten.
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den von der Rechtsbeschwerde zitierten Entscheidungen vom 19. Dezember 1991 (III ZR 9/91, ZIP 1992, 947) und vom 11. November 2004 (IX ZB 258/03, ZIP 2005, 91, 92).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - IX ZB 86/09
    Die Forderung des antragstellenden Gläubigers muss (nur) dann zur vollen Überzeugung des Insolvenzgerichts feststehen, wenn sie zugleich den Insolvenzgrund bildet (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, ZIP 2006, 247 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 76/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast bei

    Daher muss der Gläubiger wie auch sonst bei § 294 ZPO die tatsächlichen Voraussetzungen nicht glaubhaft machen, wenn sie unstreitig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 Rn. 3; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 256/10, ZInsO 2011, 1614 Rn. 4; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 264/11, ZInsO 2012, 1418 Rn. 7; HK-InsO/Kirchhof, aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2009 - IX ZB 185/08, WM 2009, 619 Rn. 7).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZB 256/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen des

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass der Insolvenzantrag eines Finanzamts, mit dessen Voraussetzungen sich das Beschwerdegericht bisher noch nicht befasst hat, grundsätzlich nur zulässig ist, wenn Steuerbescheide und gegebenenfalls etwaige Steueranmeldungen des Schuldners vorgelegt werden (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZInsO 2006, 828 Rn. 8 ff; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 Rn. 3).

    Eine Glaubhaftmachung der Forderung durch das Finanzamt durch Vorlage der Bescheide kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn das Finanzamt die ausstehenden Steuern genau beschreibt und der Schuldner sich lediglich auf Erlassanträge und Gegenansprüche beruft (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009, aaO, Rn. 3).

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 264/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Glaubhaftmachung der Forderungen und der

    Eine Glaubhaftmachung der Forderungen durch das Finanzamt durch Vorlage der Bescheide oder der Steueranmeldungen kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn das Finanzamt die ausstehenden Steuern genau beschreibt und der Schuldner diese Forderungen nicht bestreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 Rn. 3; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZInsO 2006, 828 Rn. 8 ff).
  • BGH, 15.12.2011 - IX ZB 180/11

    Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Anforderungen an den

    Ein bloßer Kontoauszug des sachbearbeitenden Finanzamts reicht als interne Verwaltungshilfe als Mittel zur Glaubhaftmachung der Forderung nicht aus (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05, ZInsO 2006, 828 Rn. 8 f; vom 9. Juli 2009 - IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 Rn. 3; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 256/10, ZInsO 2011, 1614 Rn. 4).

    Entbehrlich ist eine Glaubhaftmachung der Forderung durch das Finanzamt mittels Vorlage der Bescheide und Voranmeldungen ausnahmsweise dann, wenn die ausstehenden Steuern genau beschrieben sind und der Schuldner sich lediglich auf Erlassanträge und Gegenansprüche beruft (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009, aaO, Rn. 3; vom 21. Juli 2011, aaO Rn. 4).

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.01.2013 - 3 V 1340/12

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beim

    (2) Unstreitige Tatsachen - wie im Streitfall die Nichtbetätigung des Ermessens - brauchen nicht glaubhaft gemacht zu werden (BGH-Beschluss vom 09. Juli 2009 IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533; § 114 Abs. 2 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO und § 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO).

    (5) Im Streitfall braucht dennoch nicht entschieden zu werden, ob womöglich aufgrund von Einsprüchen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung oder fehlender materieller Bestandskraft der Steuerbescheide mit den die vom Antragsgegner geltend gemachten Forderungen Ermessensüberschreitungen (Trossen, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge der Finanzbehörden, DStZ 2001, 877) und / oder Ermessensfehler des Antragsgegners vorliegen oder auch dem Antrag bereits deshalb stattzugeben ist, weil der Antragsgegner trotz ausreichender Gelegenheit die Steuerakten nicht vorgelegt hat, denn dem Antrag ist bereits aus obigen Gründen stattzugeben (vgl. hierzu auch BGH-Beschluss vom 09. Juli 2009 IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533).

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.09.2015 - 3 V 916/15

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Finanzrechtsweg zur Überprüfung eines

    Unstreitige Tatsachen - wie im Streitfall die vorgenannten Umstände - brauchen nicht glaubhaft gemacht zu werden (BGH-Beschluss vom 09. Juli 2009 IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533; § 114 Abs. 2 FGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO und § 155 FGO i.V.m. § 294 ZPO).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 275/11

    Möglichkeit eines Schuldners zur Rüge einer fehlenden Glaubhaftmachung einer

    Bei dieser Sachlage ist eine Glaubhaftmachung entbehrlich (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 Rn. 3; vom 9. Februar 2012 - IX ZB 188/11, Rn. 6; HK-InsO/Kirchhof, 6. Aufl., § 14 Rn. 12).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 87/10

    Glaubhaftmachung einer Forderung als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Antrag

    Eine Glaubhaftmachung ist nicht oder nur in geringerem Maße erforderlich, wenn der Schuldner die Forderung, welche dem Insolvenzantrag des Gläubigers zugrunde liegt, nicht bestreitet (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533 Rn. 3).
  • AG Ludwigshafen, 07.09.2021 - 3d IN 60/21

    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei zu gewährender Stundung durch die

    Im Übrigen hat die Antragstellerin aber das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Vollstreckung bestätigt und mithin das Bestehen der Forderung hinreichend glaubhaft gemacht (MünchKommInsO/Vuia, 4. Aufl., § 14 Rn. 102; vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2009 - IX ZB 86/09, HFR 2010, 187).
  • LG Hamburg, 26.09.2023 - 327 T 16/23

    Zur Kostentragung bei einem vom Finanzamt für erledigt erklärten Gläubigerantrag

    Zur Glaubhaftmachung von Steuerforderungen reicht es bereits, Steuerbescheide vorzulegen (BGH v. 21.07.2011, ZInsO 2011, 1614; BGH v. 15.12.2011, NZI 2012, 95; BGH v. 09.07.2009 - IX ZB 86/09, ZInsO 2009, 1533).
  • FG Sachsen, 28.03.2013 - 3 V 271/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Insolvenzantrag des FA Versuche zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht