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   BGH, 09.02.2012 - IX ZB 86/10   

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https://dejure.org/2012,383
BGH, 09.02.2012 - IX ZB 86/10 (https://dejure.org/2012,383)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - IX ZB 86/10 (https://dejure.org/2012,383)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - IX ZB 86/10 (https://dejure.org/2012,383)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a InsO, § 26 Abs 1 S 1 InsO, § 26 Abs 1 S 2 InsO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Entscheidung über einen mit einem Stundungsantrag verbundenen Eigenantrag vor Abweisung des Gläubigerantrags mangels Masse; Eröffnungsantrag unter dem Vorbehalt der Bejahung der internationalen Zuständigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners bei gleichzeitiger Entscheidung über dessen eigenen Eröffnungsantrag und Stundungsantrag mangels Masse

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags unter einer innerprozessualen Bedingung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4a, 26 Abs. 1 Satz 1, 2
    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags unter einer innerprozessualen Bedingung

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Entscheidung über einen mit einem Stundungsantrag verbundenen Eigenantrag vor Abweisung des Gläubigerantrags mangels Masse; Eröffnungsantrag unter dem Vorbehalt der Bejahung der internationalen Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 4a; InsO § 26 Abs. 1 S. 1, 2
    Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners bei gleichzeitiger Entscheidung über dessen eigenen Eröffnungsantrag und Stundungsantrag mangels Masse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedingter Eigenantrag nach Gläubigerantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts und der bedingte Eigenantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gläubigerantrag und Eigenantrag - und die Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 503
  • ZIP 2012, 582
  • MDR 2012, 678
  • WM 2012, 519
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZB 110/09

    Insolvenzverfahren: Hilfsweise gestellter Insolvenz- und

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 86/10
    Der Schuldner kann einen Eröffnungsantrag nebst Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten und Restschuldbefreiung wirksam unter der prozessualen Bedingung stellen, dass das Insolvenzgericht auf einen Gläubigerantrag seine - vom Schuldner bestrittene - internationale Zuständigkeit bejahe (im Anschluss an BGH, 11. März 2010, IX ZB 110/09, ZIP 2010, 888).

    bb) Die vom Insolvenzgericht vorgenommene Auslegung, dass der Eigenantrag nur für den Fall gestellt worden sei, dass der Fremdantrag zur Eröffnung führt, hätte zur Folge, dass der Eigenantrag in jedem Fall als unzulässig und unwirksam anzusehen wäre (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - IX ZB 110/09, ZIP 2010, 888 Rn. 7 ff).

    Auch für sie gilt aber die Regel, dass sie an eine bloße innerprozessuale Bedingung geknüpft und deshalb hilfsweise für den Fall zur Entscheidung gestellt werden können, dass ein bestimmtes innerprozessuales Ereignis eintritt (BGH, Beschluss vom 11. März 2010, aaO Rn. 7).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 86/10
    aa) Die Auslegung einer Prozesshandlung hat sich an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537, 1538; vom 2. Juli 2004, aaO).

    Es soll eine einwandfreie Durchführung des Verfahrens unter Wahrung ihrer Rechte sicherstellen und nicht behindern (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2004, aaO mwN).

    Die Zurückverweisung erfolgt an das Insolvenzgericht, weil das Beschwerdegericht vernünftigerweise ebenso verfahren wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185 f).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03

    Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 86/10
    Sie ist diesen auch nicht vorbehalten, sondern kann vom Senat selbst vorgenommen werden (BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 290/03, NJW-RR 2005, 371, 372).
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 122/50

    Forderungsübergang auf Versicherer

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 86/10
    Die Zulässigkeit einer Prozesshandlung unter der innerprozessualen Bedingung, dass das Gericht seine Zuständigkeit verneint oder bejaht, ist anerkannt (BGH, Urteil vom 8. Februar 1952 - V ZR 122/50, BGHZ 5, 105, 107; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., vor § 128 Rn. 20, § 281 Rn. 11; Hk-ZPO/Saenger, ZPO, 4. Aufl., § 281 Rn. 14; Musielak, ZPO, 8. Aufl., Einleitung Rn. 62).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus BGH, 09.02.2012 - IX ZB 86/10
    aa) Die Auslegung einer Prozesshandlung hat sich an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, NJW 1994, 1537, 1538; vom 2. Juli 2004, aaO).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 44/13

    Restschuldbefreiung: Verkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung wegen

    Auf seine Rechtsbeschwerde hob der Senat durch Beschluss vom 9. Februar 2012 (IX ZB 86/10, WM 2012, 519) die Entscheidungen der Vorinstanzen auf.
  • BGH, 03.05.2018 - IX ZB 72/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde

    a) Der Senat hat die prozessualen Erklärungen des Beklagten im Schriftsatz vom 14. Februar 2017 selbst zu würdigen und unter Heranziehung aller für das Beschwerdegericht erkennbaren Umstände und unter Beachtung der durch die gewählten Formulierungen bestehenden Auslegungsgrenzen zu ermitteln, welcher Sinn ihnen aus objektiver Sicht beizumessen ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - IX ZB 86/10, WM 2012, 519 Rn. 11; Urteil vom 26. September 2007 - XII ZB 80/07, FamRZ 2008, 43 Rn. 11).
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