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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90   

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https://dejure.org/1993,896
BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90 (https://dejure.org/1993,896)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1993 - IX ZB 87/90 (https://dejure.org/1993,896)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1993 - IX ZB 87/90 (https://dejure.org/1993,896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen einer falschen Zustellung als Verfahrensfehler - Anforderungen an formgerechte Zustellung einer Klage - Zustellungsanforderungen an in einem anderen Hoheitsgebiet ausgestellten Schriftstücken - Beachtung deutscher Zustellungsanforderungen durch ausländisches ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung eines englischen Urteils

  • Europäischer Gerichtshof PDF

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Vollstreckungsschutz gegen britisches Versäumnisurteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2688
  • MDR 1993, 1014
  • BB 1993, 673
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 115/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90
    Nur die formgerechte Zustellung begründet die Vermutung, daß das Schriftstück in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist (zu letzterem vgl. BGH, Beschl. v. 12. März 1986 - IVb ZB 115/85, VersR 1986, 787).
  • BGH, 16.05.1979 - VIII ZB 41/77

    Auslegung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90
    Der Antrag der Gläubigerin, den ausländischen Schuldtitel im vereinfachten Verfahren nach dem Brüsseler Abkommen von 1968 mit der Vollstreckungsklausel zu versehen, kann nicht in eine förmliche Vollstreckungsklage nach § 722 ZPO umgedeutet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Mai 1979 - VIII ZB 41/77, WM 1979, 872).
  • BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75

    Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90
    Ihr gegenüber hätte eine Ersatzzustellung nur in der - vom Geschäftslokal verschiedenen - Wohnung ihres Geschäftsführers in Krefeld erfolgen dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 5. November 1975 - VIII ZR 73/75, NJW 1976, 149 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1990 - IX ZB 1/88

    Anerkennung und Zustellung eines im Ausland ergangenen Versäumnisurteils

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90
    Ein Zustellungsmangel kann geheilt werden, soweit das Recht des Urteilsstaates einschließlich der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge das bestimmt (EuGH RIW 1990, 927, 929 = EuZW 1990, 352, 354 = IPrax 1991, 177, 179; vgl. dazu Senatsbeschl. v. 20. September 1990 - IX ZB 1/88, WM 1990, 1936, 1938).
  • EuGH, 12.11.1992 - C-123/91

    Minalmet / Brandeis

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90
    Auf Vorlagebeschluß des erkennenden Senates hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft mit Urteil vom 12. November 1992 (Rs C - 123/91; EuZW 1993, 39 f) erkannt:.
  • EuGH, 03.07.1990 - 305/88

    Lancray / Peters und Sickert

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90
    Ein Zustellungsmangel kann geheilt werden, soweit das Recht des Urteilsstaates einschließlich der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge das bestimmt (EuGH RIW 1990, 927, 929 = EuZW 1990, 352, 354 = IPrax 1991, 177, 179; vgl. dazu Senatsbeschl. v. 20. September 1990 - IX ZB 1/88, WM 1990, 1936, 1938).
  • EuGH, 14.07.1977 - 9/77

    Bavaria Fluggesellschaft u.a. / Eurocontrol

    Auszug aus BGH, 18.02.1993 - IX ZB 87/90
    Insoweit ist es nicht erforderlich, daß diese Gebiete gerade durch Art. 1 Abs. 2 EGÜbk ausgeschlossen sind, sondern es genügt, daß sie auf andere Weise aus dem Anwendungsbereich des Übereinkommens herausfallen (EuGH NJW 1978, 483 f).
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Vereinzelt wird auch die Möglichkeit einer Heilung uneingeschränkt bejaht (Geimer Internationales Zivilprozessrecht 4. Aufl. Rn. 2102; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht 5. Aufl. Rn. 695; Jayme IPrax 1997, 195; MünchKommZPO/Gottwald 3. Aufl. § 328 Rn. 84, der eine Heilung nur dann ausschließen will, wenn das autonome Recht des Zustellungsstaates eine Heilung nicht vorsieht; vgl. auch MünchKommZPO/Häublein 3. Aufl. § 183 Rn. 17 und BGH Beschluss vom 18. Februar 1993 - IX ZB 87/90 - NJW 1993, 2688 f.).

    Zwar sieht das Abkommen, insbesondere auch in Art. 5 Abs. 2 und Art. 15 HZÜ, eine Heilung von Zustellungsmängeln nicht vor (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313; BGHZ 141, 286 = ZIP 1999, 1226, 1227; BGH Beschluss vom 4. April 1991  IX ZB 87/90 - WM 1991, 1050, 1052; ebenso Rauscher IPrax 1991, 155, 159; Stürner JZ 1992, 325, 332; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht 5. Aufl. Rn. 69).

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02

    Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus Frankreich:

    Aus den beiden Zustellungszeugnissen, die als öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO den vollen Beweis der in ihnen bezeugten Tatsachen erbringen (vgl. BGH, NJW 1993, 2688; NJW 2002, 521 (522); BVerwG, NJW 2000, 683 (684); Stein/Jonas-Roth, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 5; Zöller-Stöber, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 2; Baumbach-Hartmann, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 3), ergibt sich, dass der Beklagten zu 2) das sie betreffende Urteil gerade nicht zum Zweck der Bewirkung der Zustellung an sie selbst, sondern zur Zustellung an den Beklagten zu 1) übergeben wurde.

    In den Fällen des Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a) HZÜ richtet sich die Zustellung nach den Vorschriften des ersuchten Staates, die für die Zustellung in seinem Hoheitsgebiet ausgestellter Schriftstücke an dort befindliche Personen gelten (vgl. BGH, NJW 1993, 2688; Stein/Jonas-Roth, aaO., § 199 ZPO, Rdnr. 60 u. § 187 ZPO, Rdnr. 28 u. 27; Baumbach-Hartmann, Zivilprozessordnung, 60. Auflage, § 202 ZPO, Rdnr. 3).

    Nach dieser Vorschrift kann der Richter ein gerichtliches Verfahren nur aussetzen, wenn zu dessen Einleitung eine Ladung oder ein entsprechendes Schriftstück nach dem bezeichneten Übereinkommen zum Zweck der Zustellung in das Ausland zu übermitteln war und der Beklagte sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat (vgl. BGHZ 98, 263 (269); BGH, NJW 1993, 2688; Stein/Jonas-Roth, aaO., § 199 ZPO, Rdnr. 31; Böckstiegel/Schlafen, NJW 1978, 1073 (1075)).

    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das in der Vorschrift genannte Erfordernis einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Zustellung ist, dass ein gleichwohl ergangener Titel im Exequaturstadium nicht anerkannt wird (vgl. BGH, NJW 1993, 2688; MünchKomm(ZPO)-Gottwald, aaO., Art. 27 EuGVÜ, Rdnr. 1; Geimer/Schütze, aaO., Art. 27 EuGVÜ, Rdnr. 72).

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

    Damit wird nicht ein Zustellungsmangel selbst geheilt, sondern nur dessen verfahrensmäßige Auswirkungen werden gemildert (Senatsbeschl. v. 18. Februar 1993 - IX ZB 87/90, NJW 1993, 2088; Stürner JZ 1992, 325, 332; Rauscher IPRax 1991, 155, 159; wohl auch Schack, Zivilverfahrensrecht aaO Rdnr. 619).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    1981, 1593; EuGH, EuZW 1993, 39; BGH, Beschl. v. 18. Februar 1993 - IX ZB 87/90, NJW 1993, 2688; EuGH, NJW 1997, 1061; BGH, Beschl. v. 20. Januar 2005 - IX ZB 154/01, WuM 2005, 203; vgl. Rauscher/Leible, Europäisches Zivilrecht Art. 34 Brüssel I-VO Rn. 39; Zöller/Geimer, aaO Art. 34 EuGVVO Rn. 24 ff; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl. Art. 34 bis 36 EuGVVO Rn. 19, jeweils m.w.H.).
  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Der Umstand allein, daß der Schuldner gegen den Beschluß vom 19. November 1992 in Frankreich möglicherweise ein Rechtsmittel hätte einlegen können, dies aber unterlassen hat, hindert ihn nicht daran, die Verletzung des Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ im Anerkennungsverfahren zu rügen (vgl. EuGH JZ 1993, 357; Senatsbeschl. v. 18. Februar 1993 - IX ZB 87/90, NJW 1993, 2688, 2689).
  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 360/02

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

    In diesem Anwendungsbereich kann das deutsch-niederländische Abkommen - entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde - deshalb auch dann nicht mehr angewendet werden, wenn es im Einzelfall weniger strenge Anforderungen für die Anerkennung und Vollstreckung stellt (BGH, Beschl. v. 18. Februar 1993 - IX ZB 87/90, WM 1993, 1352, 1354).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 2/03

    Berufung auf Zustellungsmängel im Verfahren der Vollstreckbarerklärung

    Der Zustellungsmangel wird nicht dadurch geheilt, daß der Beklagte in der Lage gewesen wäre, einen zulässigen Rechtsbehelf einzulegen, dies jedoch unterlassen hat (EuGH EuZW 1990, 352, 354; 1993, 39, 40; BGH, Beschl. v. 18. Februar 1993 - IX ZR 87/90, NJW 1993, 2688).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 239/04

    Vollstreckbarerklärung einer englischen Gerichtsentscheidung, die neben der

    Folge der Nichtanwendbarkeit der EuGVVO wäre vorliegend vielmehr die Geltung des Deutsch-Britischen Abkommens vom 14.07.1960 (vgl. dazu BGH NJW 1993, 2688, 2689; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 510; vgl. auch OLG München OLGR 1999, 159 zur alten ZPO-Rechtslage; Baumbach/Lauterbach/Albers, a.a.O., Anhang V B 5; Bunge, Zivilprozess und Zwangsvollstreckung in England und Schottland, 2. Aufl., § 8 I., Seite 43; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 38 EuGVVO Rz. 12; Geimer/Schütze, a.a.O., 2. Teil, E. 19 III. Rz. 12), da die Entscheidung des High Court of Justice, Queen´s Bench Division, Commercial Court, dem Anwendungsbereich dieses Abkommens (vgl. Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 des Deutsch-Britischen Abkommens) unterfallen würde, jedenfalls wenn man - wie oben vertreten - die Möglichkeit der Vollstreckbarkeitserklärung überhaupt bejaht.
  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 1651/02

    Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzustandekommens eines Vertrags;

    Ob das Anerkennungsabkommen eine das autonome deutsche Recht ( § 328 ZPO ) verdrängende Regelung enthält oder ob im Sinne einer Begünstigung der Anerkennung das Günstigkeitsprinzip eingreift, das einen Rückgriff auf das autonome deutsche Recht erlauben würde (vgl. BGH NJW 1993, 2688, 2689; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Rdn. 807 f), ist nicht entscheidungserheblich, da auch nach § 328 ZPO Entscheidungen über prozessuale Fragen keine anerkennungsfähigen Entscheidungen darstellen (Zöller-Geimer, § 328 Rdn. 33).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen

    Der Beschluss, mit dem die Vollstreckungsklausel im vereinfachten Verfahren erteilt wurde, ist somit zwingend aufzuheben; eine Zurückverweisung des Streitfalls an das Landgericht scheidet bei einer derartigen Sachlage aus (vgl. etwa BGH NJW 1979, 2477; WM 1993, 1352 - insoweit in NJW 1993, 2688, 2689 sinnentstellend wiedergegeben - NJW 1995, 264; Senat IPRspr.
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZB 154/01

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung; Zustellung des

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 16 W 12/02

    Heilung von Zustellungsmängeln infolge Unterlassens der Anfechtung der

  • OLG Köln, 03.01.2003 - 16 W 42/02

    Ordre public; Verstoß durch fehlerhafte Klagezustellung

  • OLG Hamm, 05.02.2002 - 29 W 36/01

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils

  • OLG Köln, 12.11.2001 - 16 W 27/01

    Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1991 - IX ZB 87/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3977
BGH, 04.04.1991 - IX ZB 87/90 (https://dejure.org/1991,3977)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1991 - IX ZB 87/90 (https://dejure.org/1991,3977)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1991 - IX ZB 87/90 (https://dejure.org/1991,3977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frage zur Vorabentscheidung bezüglich der Auslegung des Art. 27 Nr. 2 des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EGÜbk) an den ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1976 (Ls.)
  • EuZW 1991, 445
  • WM 1991, 1050
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.07.1990 - 305/88

    Lancray / Peters und Sickert

    Auszug aus BGH, 04.04.1991 - IX ZB 87/90
    Ein Zustellungsmangel kann geheilt werden, soweit das Recht des Urteilsstaates einschließlich der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge das bestimmt (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 1990 in der Rechtssache C-305/88).

    Weiter hat der Europäische Gerichtshof entschieden, daß eine im Versäumnisverfahren ergangene Entscheidung nicht anerkannt werden darf, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht ordnungsgemäß, jedoch so rechtzeitig zugestellt worden ist, daß er sich verteidigen konnte (Urt. v. 3. Juli 1990 in der Rechtssache C-305/88, unter Nr. 1).

  • EuGH, 16.06.1981 - 166/80

    Klomps / Michel

    Auszug aus BGH, 04.04.1991 - IX ZB 87/90
    Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, daß der Vollstreckungsbefehl des deutschen Rechts nicht unter den Begriff "verfahrenseinleitendes Schriftstück" fällt (Urt. v. 16. Juni 1981 in der Rechtssache 166/80).
  • BGH, 14.09.2011 - XII ZR 168/09

    Auslandszustellung nach dem Haager Zustellungsübereinkommen: Verletzung von

    Zwar sieht das Abkommen, insbesondere auch in Art. 5 Abs. 2 und Art. 15 HZÜ, eine Heilung von Zustellungsmängeln nicht vor (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 120, 305 = FamRZ 1993, 311, 313; BGHZ 141, 286 = ZIP 1999, 1226, 1227; BGH Beschluss vom 4. April 1991  IX ZB 87/90 - WM 1991, 1050, 1052; ebenso Rauscher IPrax 1991, 155, 159; Stürner JZ 1992, 325, 332; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht 5. Aufl. Rn. 69).
  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß dieses Abkommen, insbesondere auch dessen Art. 15, eine Heilung von Zustellungsmängeln nicht vorsieht (vgl. Beschlüsse vom 20. September 1990 aaO. S. 642 und vom 4. April 1991 - IX ZB 87/90IX ZB 87/90 - WM 1991, 1050, 1051 f; ebenso Rauscher aaO.; Stürner aaO. S. 332; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht - 1991 - Rdn. 619).
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