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   BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12   

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https://dejure.org/2012,38930
BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12 (https://dejure.org/2012,38930)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - IX ZB 89/12 (https://dejure.org/2012,38930)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - IX ZB 89/12 (https://dejure.org/2012,38930)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gezahlten ZVK-Beiträge - und der Rechtsweg für die Insolvenzanfechtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.07.2009 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12
    Da der Vertragsarbeitgeber die aus der Arbeitgeberstellung fließenden Rechte und Pflichten nicht mehr ausüben kann, fallen sie dem Insolvenzverwalter zu (Beschluss vom 27. September 2010, GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105 Rn. 16, 18).

    Dies würde die tunlichst zu vermeidende Gefahr eines gespalteten Rechtsweges bergen (vgl. BAG, Beschluss vom 15. Juli 2009 - GmS-OGB 1/09, ZIP 2009, 1687 Rn. 2).

  • BFH, 05.09.2012 - VII B 95/12

    Kein Abrechnungsbescheid über Anspruch auf Rückgewähr insolvenzrechtlich

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12
    Diese Rechtsauffassung wird in der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geteilt (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 11, 13; Kahlert, ebendort, S. 2075 f; Schmittmann, EWiR 2012, 701; Tillmann AO-StB 2012, 327 f).

    Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, WM 2011, 998; zustimmend BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 13).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12
    Der anfechtungsrechtliche Rückgewähranspruch ist generell ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch aus § 143 InsO, der die materiellen Ordnungsvorstellungen des Insolvenzrechts gegenüber sämtlichen Gläubigern nach Maßgabe der §§ 129 ff InsO durchsetzt und außerhalb der Insolvenz geltende allgemeine Regelungen verdrängt (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, WM 2011, 998 Rn. 5).

    Für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen Sozialversicherungsträger ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - IX ZB 36/09, WM 2011, 998; zustimmend BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 13).

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86

    Tarifvertrag

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12
    An vorliegendem Rechtsstreit ist der Kläger indessen nicht in seiner Rolle als faktischer Arbeitgeber beteiligt, weil die angefochtenen Zahlungen ihre Grundlage nicht in den von der Schuldnerin eingegangenen Arbeitsverhältnissen, sondern in dem für sie maßgeblichen - nach Verfahrenseröffnung weiter verbindlichen - Tarifvertrag finden (vgl. BAG, Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 150/86, ZIP 1987, 727, 728).
  • BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12
    (3) Überdies entnehmen der Gemeinsame Senat und das Bundesarbeitsgericht der Vorschrift des § 108 Abs. 1 InsO, nach deren Inhalt Arbeitsverträge mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen, einen maßgeblichen Wertungsgesichtspunkt für den Übergang der Arbeitgeberfunktion von dem Schuldner auf den Insolvenzverwalter bei der Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen gegen Arbeitnehmer (vgl. Gemeinsamer Senat, aaO Rn. 18; BAG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 5 AZB 43/07, ZIP 2008, 1499 Rn. 6 f).
  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12
    Da der Vertragsarbeitgeber die aus der Arbeitgeberstellung fließenden Rechte und Pflichten nicht mehr ausüben kann, fallen sie dem Insolvenzverwalter zu (Beschluss vom 27. September 2010, GmS-OGB 1/09, BGHZ 187, 105 Rn. 16, 18).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 19 W 2/14

    Rechtsnatur einer vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Forderung

    Entgegen der Auffassung des Klägers handelt es sich insoweit nicht um einen insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechtsstreit, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreit gemäß § 13 GVG vor die ordentlichen Gerichte gehört (BGH, Beschl. v. 24.03.2011, XI ZB 36/09, Rn. 5; Beschl. v. 06.12.2012, IX ZB 89/12, Rn. 6 m.w.N., jeweils juris).
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