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BGH, 21.02.2008 - IX ZB 96/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
- Judicialis
EuInsVO § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 6 § 34
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 21.02.2007 - 405 IE 3656/06
- LG Leipzig, 10.05.2007 - 12 T 344/07
- BGH, 21.02.2008 - IX ZB 96/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 96/07
Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284). - BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05
Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - IX ZB 96/07
Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 25. Januar 2007 - IX ZB 240/05, NZI 2007, 284).
- BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - …
(aa) Das deutsche Recht sieht nach § 34 Abs. 2 InsO ebenfalls nur eine sofortige Beschwerde des Schuldners, nicht aber der Gläubiger gegen den Eröffnungsbeschluss vor (vgl. BGH 21. Februar 2008 - IX ZB 96/07 - zu II der Gründe ) . - LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11
Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem …
Auch nach U Recht haben Gläubiger kein Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss, § 34 Abs. 2 InsO ( BGH 21. Februar 2008 - IX ZB 96/07 - nv., juris ). - LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 1909/10
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - Zurückverweisung - …
Auch nach AB Recht haben Gläubiger kein Rechtsmittel gegen den Eröffnungsbeschluss, § 34 Abs. 2 InsO (BGH 21. Februar 2008 - IX ZB 96/07 - nv., juris) .