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   BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11   

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https://dejure.org/2011,506
BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11 (https://dejure.org/2011,506)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - IX ZR 1/11 (https://dejure.org/2011,506)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - IX ZR 1/11 (https://dejure.org/2011,506)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 779 BGB, § 781 BGB
    Rechtsbeständigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Anspruch aus einem sich im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes bewegenden Rechtsverhältnis

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 781, 779, 134; BauGB § 22; VwVfG § 55
    Deklaratorischen Anerkenntnis bei Unklarheiten hinsichtlich gesetzlichen Verbotes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen des Anerkenntnisses eines Schuldners bzgl. eines Anspruchs aus einem im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes sich bewegenden Rechtsverhältnisses

  • rewis.io

    Rechtsbeständigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Anspruch aus einem sich im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes bewegenden Rechtsverhältnis

  • rewis.io

    Rechtsbeständigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Anspruch aus einem sich im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes bewegenden Rechtsverhältnis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 781; BGB § 779; BGB § 134
    Bindendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis über rechtlich zweifelhafte Verbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134; BGB § 779; BGB § 781
    Wirkungen des Anerkenntnisses eines Schuldners bzgl. eines Anspruchs aus einem im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes sich bewegenden Rechtsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeständigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Anspruch aus einem sich im Grenzbereich eines gesetzlichen Verbotes bewegenden Rechtsverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anerkenntnis eines Anspruchs aus zweifelhaftem Rechtsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Korrenspondenzanwaltsvergütung bei Vertragsnichtigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen ein landesrechtliches kommunales Vertretungsverbot; Interessenkollision; Tätigkeitsverbot; Verbotsgesetz; deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit Vergleichscharakter kann auch Nichtigkeit gemäß § 134 BGB überwinden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 61
  • MDR 2011, 1341
  • NVwZ 2012, 192
  • NJ 2012, 72
  • VersR 2012, 60
  • WM 2011, 2108
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 07.10.1987 - 2 BvR 674/84

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Die persönlichen, politischen und sachlichen Beziehungen kommunaler Mandatsträger zu Bürgermeistern und Angehörigen der Gemeindeverwaltung sollen nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter und für eigene berufliche Interessen genutzt werden; den Mandatsträgern selbst soll mit der verwehrten Doppelfunktion der drohende Interessenwiderstreit erspart bleiben (BVerwGE 3, 127, 128; BVerwG NJW 1984, 377; NJW 1988, 1994; BVerfGE 41, 231, 241; 52, 42, 54 f; 56, 99, 108; 61, 68, 74; BVerfG NJW 1988, 694, 695).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es zwar in einer Kammerentscheidung als verfassungsrechtlich beanstandungsfrei bezeichnet, wenn die Tätigkeit eines Korrespondenzanwaltes von dem Vertretungsverbot erfasst werde (BVerfG NJW 1988, 694, 695).

  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Ein solcher Vergleich ist nach dem vom Gesetzgeber (vgl. § 55 VwVfG) und von der Rechtsprechung (vgl. RG JW 1935, 1009; BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151; vom 9. November 2006 - IX ZR 285/03, NJW-RR 2007, 263 Rn. 17; BVerwGE 49, 359, 364 f; 84, 157, 165 f; BVerwG, NJW 1975, 1751) entwickelten Maßstab trotz eines Widerspruchs zu zwingendem Recht wirksam, wenn der Vergleichsinhalt den Bereich nicht verlässt, der bei objektiver Beurteilung ernstlich zweifelhaft ist.
  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Die persönlichen, politischen und sachlichen Beziehungen kommunaler Mandatsträger zu Bürgermeistern und Angehörigen der Gemeindeverwaltung sollen nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter und für eigene berufliche Interessen genutzt werden; den Mandatsträgern selbst soll mit der verwehrten Doppelfunktion der drohende Interessenwiderstreit erspart bleiben (BVerwGE 3, 127, 128; BVerwG NJW 1984, 377; NJW 1988, 1994; BVerfGE 41, 231, 241; 52, 42, 54 f; 56, 99, 108; 61, 68, 74; BVerfG NJW 1988, 694, 695).
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 50/98

    Vergütung für Rechtsberatung durch einen Steuerberater

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Bestünde ein vertraglicher Vergütungsanspruch des Klägers danach nicht, hätten die Beklagten als Gesamtschuldner das aus seiner Mitarbeit rechtsgrundlos Erlangte nach § 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 2 BGB herauszugeben (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2000 - IX ZR 50/98, NJW 2000, 1560, 1562 unter II. 2. b, aa mwN).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Das Berufungsgericht hat das Anerkenntnis vom 15. Dezember 2008 nach dem Rechtsgrundsatz des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 29. Juni 2005 (VIII ZR 299/04, NJW 2005, 2991, 2993 unter B. 1. c, aa) für unwirksam gehalten.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Ein solcher Vergleich ist nach dem vom Gesetzgeber (vgl. § 55 VwVfG) und von der Rechtsprechung (vgl. RG JW 1935, 1009; BGH, Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151; vom 9. November 2006 - IX ZR 285/03, NJW-RR 2007, 263 Rn. 17; BVerwGE 49, 359, 364 f; 84, 157, 165 f; BVerwG, NJW 1975, 1751) entwickelten Maßstab trotz eines Widerspruchs zu zwingendem Recht wirksam, wenn der Vergleichsinhalt den Bereich nicht verlässt, der bei objektiver Beurteilung ernstlich zweifelhaft ist.
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Die persönlichen, politischen und sachlichen Beziehungen kommunaler Mandatsträger zu Bürgermeistern und Angehörigen der Gemeindeverwaltung sollen nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter und für eigene berufliche Interessen genutzt werden; den Mandatsträgern selbst soll mit der verwehrten Doppelfunktion der drohende Interessenwiderstreit erspart bleiben (BVerwGE 3, 127, 128; BVerwG NJW 1984, 377; NJW 1988, 1994; BVerfGE 41, 231, 241; 52, 42, 54 f; 56, 99, 108; 61, 68, 74; BVerfG NJW 1988, 694, 695).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist danach nicht nur nichtig, soweit es selbst gegen die guten Sitten verstößt, sondern grundsätzlich auch, soweit es sich auf ein sittenwidriges Ausgangsverhältnis bezieht und die Nichtigkeitsgründe bei seiner Abgabe noch fortbestehen (vgl. ferner BGH, Urteil vom 16. März 1988 - VIII ZR 12/87, BGHZ 104, 18, 24).
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74

    Vertretung gegen Kreisbehörde in Bußgeldsachen durch Kreistagsmitglied

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Die persönlichen, politischen und sachlichen Beziehungen kommunaler Mandatsträger zu Bürgermeistern und Angehörigen der Gemeindeverwaltung sollen nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter und für eigene berufliche Interessen genutzt werden; den Mandatsträgern selbst soll mit der verwehrten Doppelfunktion der drohende Interessenwiderstreit erspart bleiben (BVerwGE 3, 127, 128; BVerwG NJW 1984, 377; NJW 1988, 1994; BVerfGE 41, 231, 241; 52, 42, 54 f; 56, 99, 108; 61, 68, 74; BVerfG NJW 1988, 694, 695).
  • BVerwG, 07.02.1956 - I B 40.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11
    Die persönlichen, politischen und sachlichen Beziehungen kommunaler Mandatsträger zu Bürgermeistern und Angehörigen der Gemeindeverwaltung sollen nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter und für eigene berufliche Interessen genutzt werden; den Mandatsträgern selbst soll mit der verwehrten Doppelfunktion der drohende Interessenwiderstreit erspart bleiben (BVerwGE 3, 127, 128; BVerwG NJW 1984, 377; NJW 1988, 1994; BVerfGE 41, 231, 241; 52, 42, 54 f; 56, 99, 108; 61, 68, 74; BVerfG NJW 1988, 694, 695).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 285/03

    Anfechtung eines Vergleichs durch den Insolvenzverwalter; Begriff der

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 B 12.88

    Allgemeines kommunalrechtliches Vertretungsverbot auch für Ortschaftsräte möglich

  • BGH, 06.12.2011 - II ZR 149/10

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen über den aktienrechtlichen

    Grundsätzlich ist ein Vergleich, durch den die Ungewissheit darüber, was der Gesetzeslage entspricht, durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird, trotz eines Widerspruchs zu zwingendem Recht wirksam, wenn der Vergleichsinhalt den Bereich nicht verlässt, der bei objektiver Beurteilung ernstlich zweifelhaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2011 - IX ZR 1/11, WM 2011, 2108 Rn. 12; Urteil vom 9. November 2006 - IX ZR 285/03, NJW-RR 2007, 263 Rn. 17; Urteil vom 22. Mai 1975 - KZR 9/74, BGHZ 65, 147, 151 f.).
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Zwischen den Parteien herrschte auch nicht gerade über eine etwaige Sittenwidrigkeit des Ausgangsverhältnisses ernsthaft Streit oder Zweifel, die durch das Anerkenntnis behoben werden sollten (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2011 - IX ZR 1/11, NJW 2012, 61, juris Rn. 12).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 23/10

    Werbungskosten durch Aufwendungen für arbeitsgerichtlichen Vergleich

    Der zwischen dem Kläger und seinem früheren Arbeitgeber abgeschlossene Vergleich gründet letztlich auch in der Ungewissheit darüber, was der Gesetzeslage entspricht, und führte zu dem grundsätzlich jedem Vergleich immanenten gegenseitigen Nachgeben (§ 779 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2011 IX ZR 1/11, Neue Juristische Wochenschrift 2012, 61, m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2022 - StB 42/22

    BGH lässt Anklage wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im

    Für Vergleichsverträge ist anerkannt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungspflichten auch dann zu begründen vermögen, wenn der Vergleichsinhalt mit der Gesetzeslage nicht voll übereinstimmt (BVerwG, Urteil vom 14. November 1975 - 4 C 84.73, BVerwGE 49, 359, 364 mwN; BGH, Urteil vom 22. September 2011 - IX ZR 1/11, NJW 2012, 61 Rn. 12).
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 60/18

    Berufungszuständigkeit II - Berufungszuständigkeit des Kartellgerichts:

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn beide Seiten auch in der Vorstellung gehandelt haben, durch den Vergleich ihrem Rechtsverhältnis keinen anderen Inhalt gegeben zu haben, als ihm bei richtiger Gesetzesauslegung zukommen kann (BGH, Urteil vom 22. September 2011 - IX ZR 1/11, VersR 2012, 60 Rn. 12).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

    Das gesetzliche Vertretungsverbot beschränkt die Anwaltschaft auch unabhängig von einem möglichen Ausschluss durch ein Gericht umso mehr, als in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, dass unter Verstoß gegen kommunalrechtliche Vertretungsverbote zustande gekommene Verträge über Rechtsdienstleistungen nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch nichtig sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2011 - IX ZR 1/11 -, NJW 2012, 61 m. w. N.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 1980 - IV TG 41/80 -, NJW 1981, 140; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 67 Rn. 111).
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