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   BGH, 29.03.2007 - IX ZR 102/06   

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https://dejure.org/2007,5359
BGH, 29.03.2007 - IX ZR 102/06 (https://dejure.org/2007,5359)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2007 - IX ZR 102/06 (https://dejure.org/2007,5359)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2007 - IX ZR 102/06 (https://dejure.org/2007,5359)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17; BNotO § 19; BGB § 675; StBerG § 57
    Keine Pflicht des Rechtsberaters zur Lektüre von Anlegermagazinen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Steuerberaters zur Verfolgung von Entwicklungen des Steuerrechts in der Tagespresse; Pflicht zum regelmäßigen Lesen der Zeitschrift "Capital"; Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus einem Steuerberatervertrag

  • Judicialis

    StBerG § 68; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 § 675; StBerG § 68
    Pflichten des Steuerberaters zur Verfolgung von Entwicklungen des Steuerrechts; Beginn der Verjährung von Ansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht des Steuerberaters zur Einlegung eines Rechtsbehelfs, wenn Fachdiskussionen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Steuernorm erwecken? ? Tagespresse oder Wochenzeitschriften gehören nicht zur Pflichtlektüre eines Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Informationspflicht des Steuerberaters - BGH äußert sich erneut zur Pflichtlektüre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1400
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZR 102/06
    BGH-Urteil vom 15.7.2004 - IX ZR 472/00, DB 2004 S. 2315 = NJW 2004 S. 3487.
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - IX ZR 102/06
    Ein nur alle zwei Wochen [DB 2007 S. 1401]erscheinendes Anlegermagazin ist keine wesentliche Informationsquelle in diesem Sinne.
  • FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07

    Aufwendungen eines Steuerberaters für den Bezug der "Frankfurter Allgemeinen

    Der Kläger trägt auch im Klageverfahren vor, dass sich aufgrund des BGH-Urteils vom 15.07.2004 (IX ZR 472/00) und des BGH-Beschlusses vom 29.03.2007 (IX ZR 102/06) für einen Steuerberater die Pflicht ergebe, sich über die Tagespresse über alle das Steuerrecht betreffenden Belange zu informieren, da er andernfalls bei einem durch Unterlassen dieser Informationspflicht entstehenden Schaden zu Schadensersatz verpflichtet sei.

    Dabei stellt der BGH die Verpflichtung des Steuerberaters, Entwicklungen des Steuerrechts auch in der Tagespresse zu verfolgen, unter den ausdrücklichen Vorbehalt, dass Fachzeitschriften nicht die notwendige Aktualität verfügen (vgl. im Einzelnen BGH-Urteil vom 15.07.2004 IX ZR 472/00, BFH/NV Beilage 2005, 51 sowie BGH-Beschluss vom 29.03.2007 IX ZR 102/06, DB 2007, 1400, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 183/08

    Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Ersatzanspruchs des

    b) Der Umstand, dass der Steuerbescheid zum Zeitpunkt seines Erlasses dem Wortlaut des Einkommensteuergesetzes entsprach und die maßgebliche Norm erst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2004 für nichtig erklärt wurde, ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZR 102/06, DB 2007, 1400; OLG Hamburg DStRE 2007, 1593, 1598).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 184/08

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen Steuerberater

    Der BGH (Beschluss vom 29.3.2007, IX ZR 102/06 zum Urt. des OLG Hamm vom 17.2.2006, 25 U 115/05) hat sogar in einem Fall, in dem der Schaden bei Bestandskraft eines Steuerbescheids nicht einmal ansatzweise erkennbar war, weil er erst durch eine Jahre später erlassene Entscheidung des BVerfG, durch die das zu Grunde gelegte Steuergesetz für verfassungswidrig erklärt wurde, erkennbar wurde, entschieden, dass die Verjährung mit der Bestandskraft des Steuerbescheides begonnen habe, ohne auch nur in Erwägung zu ziehen, dass es dem Mandanten nicht zumutbar sein könnte, vor der Entscheidung des BVerfG Klage zu erheben.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 3 U 103/08

    Deckungsprozess gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines Steuerberaters:

    Ein Schadensersatzanspruch gegen den Steuerberater entsteht entgegen der Ansicht der Beklagten mit der Bestandskraft des Steuerbescheids, durch den wegen einer Pflichtwidrigkeit des Steuerberaters Steuern zu hoch festgesetzt worden sind (so bereits BGHZ 114, 150; BGH DB 2007, 1400 - von der Bekl. zitiert -), frühestens mit Zugang des Steuerbescheids des Finanzamts (BGHZ 119, 69).
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