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BGH, 08.06.1978 - IX ZR 11/74 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.02.1972 - IX ZR 42/70
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Auszug aus BGH, 08.06.1978 - IX ZR 11/74
Sie durfte die öffentliche Zustellung anordnen (BGH RzW 1970, 559; 1973, 275; BGH, Urteil vom 3.2.1972 - IX ZR 42/70).
- BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten …
aaa) Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (…vgl. die BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2005, 998;… vom 16. Januar 2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z. B. die Entscheidungen des FG Düsseldorf vom 17. Februar 2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865; des FG München vom 17. Juni 2003 6 K 336/03, nicht veröffentlicht - n. v. - des Bundespatentgerichts vom 7. Juli 2004 28 W (pat) 227/03, Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 2005, 131; des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Juni 1978 IX ZR 11/74, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1978, 184, und Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler - HHSp -, § 10 VwZG Rz 18). - BGH, 29.01.1976 - IX ZR 95/71
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Wie der Senat in der gleichfalls heute verkündeten, zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung IX ZR 11/74 dargelegt hat, ist ein Ausschluß künftiger Leistungsverbesserungen im Sinne von Art. 11 Abs. 4 der 7. ÄndVO zur 2. DV-BEG nur dann ausdrücklich, wenn der klare, einer Auslegung nicht bedürftige Wortlaut unmittelbar ergibt, daß alle oder bestimmt bezeichnete künftige Leistungsverbesserungen ausgeschlossen oder nur einzelne, eindeutig umschriebene Leistungsverbesserungen zugelassen sind.