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   BGH, 08.06.1978 - IX ZR 11/74   

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https://dejure.org/1978,8069
BGH, 08.06.1978 - IX ZR 11/74 (https://dejure.org/1978,8069)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1978 - IX ZR 11/74 (https://dejure.org/1978,8069)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1978 - IX ZR 11/74 (https://dejure.org/1978,8069)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.02.1972 - IX ZR 42/70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1978 - IX ZR 11/74
    Sie durfte die öffentliche Zustellung anordnen (BGH RzW 1970, 559; 1973, 275; BGH, Urteil vom 3.2.1972 - IX ZR 42/70).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 54/06

    Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten

    aaa) Eine Rechtspflicht der zustellenden Behörde, Anschriften im Ausland zu ermitteln, wird in der Rechtsprechung daher regelmäßig verneint, wenn ein Fall der "Auslandsflucht" vorliegt (vgl. die BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2005, 998; vom 16. Januar 2001 VI S 25/00, BFH/NV 2001, 802) oder wenn sich der Empfänger beim inländischen Melderegister "ins Ausland" ohne Angabe einer Anschrift abmeldet (vgl. z. B. die Entscheidungen des FG Düsseldorf vom 17. Februar 2006 1 K 2677/05, E, U, EFG 2006, 865; des FG München vom 17. Juni 2003 6 K 336/03, nicht veröffentlicht - n. v. - des Bundespatentgerichts vom 7. Juli 2004 28 W (pat) 227/03, Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 2005, 131; des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Juni 1978 IX ZR 11/74, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht 1978, 184, und Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler - HHSp -, § 10 VwZG Rz 18).
  • BGH, 29.01.1976 - IX ZR 95/71

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in der gleichfalls heute verkündeten, zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung IX ZR 11/74 dargelegt hat, ist ein Ausschluß künftiger Leistungsverbesserungen im Sinne von Art. 11 Abs. 4 der 7. ÄndVO zur 2. DV-BEG nur dann ausdrücklich, wenn der klare, einer Auslegung nicht bedürftige Wortlaut unmittelbar ergibt, daß alle oder bestimmt bezeichnete künftige Leistungsverbesserungen ausgeschlossen oder nur einzelne, eindeutig umschriebene Leistungsverbesserungen zugelassen sind.
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