Rechtsprechung
BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zwangsvollstreckung - Unterlassungsgebot - Sicherheitsleistung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Handeln des nicht rechtskräftig verurteilten Schuldners "zur Abwendung der Vollstreckung" vor Sicherheitsleistung des Gläubigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 717 Abs. 2, § 890
Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ordnungsgeld vor Sicherheitsleistung
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatzanspruch gem. § 717 Abs. 2 ZPO aufgrund Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung
Papierfundstellen
- BGHZ 131, 233
- NJW 1996, 397
- NJW-RR 1996, 892 (Ls.)
- ZIP 1996, 95
- MDR 1996, 521
- GRUR 1996, 812
- WM 1996, 796
- DB 1996, 1129
- JR 1996, 415
Wird zitiert von ... (44)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08
Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen
Nach dieser Rechtsprechung kann eine unberechtigte außergerichtliche Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition sowohl des Verwarnten als auch desjenigen Gewerbetreibenden darstellen, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (BGHZ 2, 387, 393 ; 38, 200, 204 ff.; 62, 29, 31ff. ; 164, 1, 5 f. ;… BGH, Urt. v. 23. Februar 1995, I ZR 15/93, NJW-RR 1995, 810, 811; Urt. v. 30. November 1995, IX ZR 115/94, NJW 1996, 397, 398, insoweit nicht in BGHZ 131, 233 abgedruckt;… Urt. v. 13. April 2000, I ZR 220/97, NJW 2000, 3716, 3717; RGZ 58, 24, 30 f.). - BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15
Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur …
c) Das Urteil des Oberlandesgerichts war zur Zeit der geltend gemachten Zuwiderhandlungen unbedingt - wenn auch nur vorläufig - vollstreckbar (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - IX ZR 115/94, BGHZ 131, 233, 235 f.;… Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 14/07, GRUR 2008, 1029 Rn. 9 = WRP 2008, 1456). - BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich mehrfach mit der grundsätzlichen Kritik an der Haftung für die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB auseinandergesetzt und stets daran festgehalten, daß die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung untersagt ist und der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot zum Schadensersatz verpflichtet (BGHZ 2, 287, 293 - Mülltonnen; BGHZ 38, 200, 204 ff. - Kindernähmaschinen; BGHZ 62, 29, 31 ff. - Maschenfester Strumpf;… BGH, Urt. v. 22.6.1976 - X ZR 44/74, GRUR 1976, 715, 716 f. - Spritzgießmaschine;… Urt. v. 19.1.1979 - I ZR 166/76, GRUR 1979, 332, 333 f. = WRP 1979, 361 - Brombeerleuchte;… Urt. v. 23.2.1995 - I ZR 15/93, GRUR 1995, 424, 425 = WRP 1995, 489 - Abnehmerverwarnung; Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 = WRP 1996, 207 [insoweit nicht in BGHZ 131, 233];… Urt. v. 17.4.1997 - X ZR 2/96, GRUR 1997, 741, 742 = WRP 1997, 957 - Chinaherde;… Urt. v. 13.4.2000 - I ZR 220/97, GRUR 2001, 54, 55 = WRP 2000, 1296 - SUBWAY/Subwear).
- BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16
Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: …
Wird eine bereits erfolgte Produktions- oder Vertriebseinstellung nach Klageerhebung beibehalten, kann der ursächliche Zusammenhang zwischen der Verwarnung und dem letztlich eingetretenen Schaden grundsätzlich nicht verneint werden, auch wenn dieser Schaden erst nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813 f. = WRP 1996, 207, insoweit nicht in BGHZ 131, 233). - OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08
Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später …
Was unter "zur Abwendung der Vollstreckung erbracht" zu verstehen ist, ergibt sich aus dem engen Zusammenhang mit der ersten Alternative des Haftungstatbestands, der Vollstreckung aus dem Urteil (BGHZ 131, 233, 234 f. = NJW 1996, 397).Eine den Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO auslösende Leistung "zur Abwendung der Vollstreckung" liegt danach nur dann vor, wenn der Schuldner sich damit einem gegen ihn ausgeübten Vollstreckungsdruck beugt (vgl. BGHZ 120, 73, 82 = NJW 1993, 1076; BGHZ 131, 233, 235 = NJW 1996, 397 f.;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 717 Rdnr. 7;… Kindl in: Saenger, ZPO, 3. Aufl., § 717 Rdnr. 7).
Erfüllt der Schuldner ein ihm durch Urteil auferlegtes Unterlassungsgebot, bevor der Gläubiger eine von ihm zu leistende Sicherheit erbracht hat, so leistet er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig nicht zur Abwendung der Vollstreckung im Sinne des § 717 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 ZPO (BGHZ 131, 233, 235 ff. = NJW 1996, 397).
Daraus ergibt sich, dass ein Ordnungsmittel nach § 890 ZPO nur verhängt werden darf, wenn eine nach dem Urteil erforderliche Sicherheitsleistung des Gläubigers in dem Zeitpunkt bereits erbracht war, in dem der Schuldner den Verstoß gegen das ihm auferlegte Verbot begangen hat (BGHZ 131, 233, 235 f. = NJW 1996, 397; BGH, NJW 2008, 3220, 3221).
Einerseits darf die Ersatzpflicht grundsätzlich nicht später einsetzen als die sanktionsbewehrte Verbindlichkeit des Unterlassungsgebots (BGHZ 131, 233, 236 = NJW 1996, 397; vgl. a. BGHZ 120, 73, 80 = NJW 1993, 1076 [zu § 945 ZPO]).
Solange der Schuldner das gegen ihn verhängte Verbot sanktionslos unbeachtet lassen kann, weil es an der zur Anwendung des § 890 ZPO erforderlichen Vollstreckbarkeit fehlt, ist er ungeachtet einer - wie im vorliegenden Fall - bereits im Urteil enthaltenen Ordnungsmittelandrohung keinem Vollstreckungsdruck ausgesetzt; erfüllt er das Unterlassungsgebot trotzdem, dann erbringt er diese Leistung zwar aufgrund des vom Gläubiger erwirkten Urteils, aber nicht zur Abwendung einer ihm daraus drohenden Vollstreckung (BGHZ 131, 233, 236 = NJW 1996, 397).
Gegen diese Beurteilung kann nicht eingewandt werden (BGHZ 131, 233, 236 f. = NJW 1996), die Sicherheitsleistung könne der Gläubiger jederzeit ohne Wissen des Schuldners erbringen, so dass dieser nicht sicher sein könne, ob eine Fortsetzung des ihm untersagten Verhaltens bereits die Sanktionen des § 890 ZPO auslöse.
Denn die Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 890 ZPO setzt außer der Erbringung der Sicherheit auch voraus, dass der Schuldner im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bereits über die Leistung der Sicherheit unterrichtet war und daher wusste, dass er mit Ordnungsmitteln rechnen muss, wenn er sich weiterhin nicht an das gegen ihn erlassene Gebot hält (BGHZ 131, 233, 236 f. = NJW 1996, 397; BGH, NJW 2008, 3220, 3221).
Diese setzt deshalb voraus, dass der Schuldner im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung bereits über die Leistung der Sicherheit informiert war (BGHZ 131, 233, 237 = NJW 1996, 397; BGH, NJW 2008, 3220, 3221).
Bei einem Unterlassungsgebot droht die Zwangsvollstreckung damit regelmäßig erst dann, wenn die Sicherheitsleistung erbracht und der Schuldner entsprechend unterrichtet ist, weil einem Ordnungsmittelantrag nach § 890 ZPO nicht entsprochen werden kann, bevor nicht der Schuldner Kenntnis von der geleisteten Sicherheit hat (BGHZ 131, 233, 235 ff. = NJW 1996, 397, 398;… MünchKommZPO/Krüger, a.a.O., § 717 Rdnr. 15;… Zöller/Herget, a.a.O., § 717 Rdnr. 7;… s. a. Musielak/Lackmann, a.a.O., § 717 Rdnr. 9).
Etwas anderes kann allenfalls ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände gelten, so möglicherweise bei einer dem Schuldner vorab übermittelten Information über die unmittelbar bevorstehende Leistung der Sicherheit (offen gelassen von BGHZ 131, 233, 237 f. = NJW 1996, 397).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 131, 233 = NJW 1996, 397) kommt es bei einem vorläufig vollstreckbaren Unterlassungs gebot entscheidend darauf an, ob der Gläubiger die von ihm zu leistende Sicherheit erbracht und dies dem Schuldner gegenüber nachgewiesen hat.
Das gilt, wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1995 (BGHZ 131, 233 = NJW 1996, 397) zu entnehmen ist, auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Die Ersatzpflicht darf zwar - wie ausgeführt - grundsätzlich nicht später einsetzen als die sanktionsbewehrte Verbindlichkeit des Unterlassungsgebots (BGHZ 131, 233, 236 = NJW 1996, 397; vgl. a. BGHZ 120, 73, 80 = NJW 1993, 1076 [zu § 945 ZPO]).
Die frühere Rechtsprechung (BGHZ 131, 233, 238 = NJW 1996, 397, 399), nach der ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch dann vorliegt, wenn der Verwarnte dem Unterlassungsbegehren erst aufgrund eines erstinstanzlichen, vorläufig vollstreckbaren Urteils Folge leistet, ist damit obsolet (…MünchKommBGB/Wagner, BGB, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 204).
- BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
Verwarnung aus Kennzeichenrecht II
Diese Rechtsansicht weicht allerdings von früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab (vgl. etwa - jeweils zu einer Klage aus einem gewerblichen Schutzrecht - BGHZ 38, 200, 206 f. - Kindernähmaschinen; BGH, Urt. v. 30.11.1995 - IX ZR 115/94, GRUR 1996, 812, 813, insoweit nicht in BGHZ 131, 233; vgl. weiter - zu einer Schutzrechtsverwarnung und der nachfolgenden Klage - BGH GRUR 1976, 715, 717 - Spritzgießmaschine). - BGH, 27.10.1999 - XII ZR 239/97
Zuvielzahlung von Unterhalt aufgrund einer einstweiligen Anordnung zur …
Die bloße Erwirkung des Urteils reicht hierzu noch nicht aus, vielmehr muß der Gläubiger hiervon auch Gebrauch machen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - IX ZR 115/94 - NJW 1996, 397 ff.). - KG, 25.01.2018 - 8 U 58/16
Geschäftsraummiete: Rückforderung einer zur Abwendung der Zwangsvollstreckung …
In Bezug auf Unterlassungs ansprüche hat der BGH entschieden, dass ein solcher Vollstreckungsdruck vom Gläubiger ausgehen müsse und fehlt, wenn einzelne Vollstreckungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen (s. BGHZ 120, 73 = NJW 1993, 1076: fehlende Strafandrohung nach § 890 Abs. 2 ZPO; BGHZ 131, 233 = NJW 1996, 397 fehlende Sicherheitsleistung; NJW-RR 2015, 541 Tz 17: fehlende Zustellung der Beschlussverfügung im Parteibetrieb).60 Aus dieser Rechtsprechung, die auf den Besonderheiten von Unterlassungstiteln beruht (vgl. BGH NJW-RR 2015, 541 Tz 17; BGHZ 131, 233 unter 1.b), folgt nicht etwa, dass ein Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO bei jeder Art von Titel, insbesondere einem Zahlungstitel, ein besonderes unmittelbar auf Vollstreckung gerichtetes Verhalten des Gläubigers oder gar eine verbale Ankündigung der Vollstreckung - die ohnehin im Belieben des Gläubigers stünde und daher nicht Voraussetzung für die Anwendung von § 717 ZPO sein kann - voraussetzt.
Für einen Zahlungstitel gilt bereits wegen § 720a ZPO etwas Anderes (vgl. auch BGHZ 131, 233, bei juris Tz 7).
- OLG Düsseldorf, 08.01.2015 - 2 U 142/08
Umfang des Schadens zur Abwendung der Vollstreckung i.S. von § 717 Abs. 2 ZPO
Eine Leistung zur Abwendung der Vollstreckung ist demnach nur anzunehmen, wenn sich der Schuldner, der aufgrund eines für vorläufig vollstreckbar erklärten ausgeurteilten Unterlassungsanspruchs leistet, damit einem gegen ihn ausgeübten Vollstreckungsdruck beugt (st. Rspr., vgl. BGHZ 85, 110 = NJW 1983, 232; BGHZ 120, 73 = GRUR 1993, 415; BGHZ 131, 233 = GRUR 1996, 812; BGHZ 136, 199 = NJW 1997, 2601;… BGH, RU, Rdnr. 19 = GRUR 2011, 364, 366).Erfüllt der Schuldner eine ihm durch Urteil auferlegte Unterlassungsverpflichtung, bevor der Gläubiger die ihm obliegende Sicherheitsleistung erbracht und dies dem Schuldner mitgeteilt hat, leistet er regelmäßig nicht zur Abwendung der Vollstreckung i.S. des § 717 Abs. 2 ZPO (BGHZ 131, 233 = GRUR 1996, 812;… BGH, RU Rdnr. 19 = GRUR 2011, 364, 366).
Erfüllt der Schuldner, ein ihm auferlegtes Unterlassungsgebot, bevor der Gläubiger eine von ihm zu leistende Sicherheit erbracht hat, handelt er regelmäßig nicht zur Abwendung der Vollstreckung im Sinne des § 717 Abs. 2 ZPO (BGHZ 131, 131 = GRUR 1996, 812).
Ob für den Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO unter Umständen eine dem Schuldner vorab übermittelte Information über die unmittelbar bevorstehende Leistung der Sicherheit genügen kann, hat der Bundesgerichtshof bislang offengelassen (BGHZ 131, 131 = GRUR 1996, 812) und diese Frage bedarf auch hier keiner Entscheidung, weil die von der Beklagten vor Leistung der Sicherheit an die Klägerin übermittelten Informationen für die Annahme eines konkreten Vollstreckungsdrucks nicht ausreichen.
- BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04
Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme …
Dass eine Vollstreckung tatsächlich nicht erfolgen muss, ist anders als in Fällen freiwilliger Leistung ohne Vollstreckungsdruck (vgl. etwa BGHZ 131, 233, 236; 143, 65, 71) unerheblich; denn weder der Gemeinschuldner noch die Gläubiger können die Masse dem Zugriff des Konkursverwalters entziehen. - BGH, 10.04.2008 - I ZB 14/07
Nachweis der Sicherheitsleistung
- BGH, 12.08.2004 - I ZR 98/02
Verwarnung aus Kennzeichenrecht
- BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
Unbegründete Abnehmerverwarnung
- BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96
Inanspruchnahme des Prozeßbürgen
- BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 66/10
Steroidbeladene Körner
- OLG Nürnberg, 21.12.2021 - 3 U 3716/21
Rechtzeitigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung
- LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4b O 227/07
Vollstreckungsschaden
- BGH, 11.05.1999 - IX ZR 423/97
Schadensersatzpflicht wegen Vollstreckung aus einem inhaltlich unbestimmten …
- OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12
Gute Laune Drops
- BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung - …
- OLG Köln, 19.01.2007 - 6 W 146/06
Keine Doppelzustellung der Sicherungsbürgschaft
- OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11
Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Unterlassungstitels; Voraussetzungen der …
- OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 2 W 13/18
Vollstreckung eines Unterlassungstitels betr. ein Gebrauchsmuster für eine …
- BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 981/08
Auslegung eines Sozialplans - Gleichbehandlungsgrundsatz
- OLG Hamm, 28.08.2007 - 4 W 48/07
Zur Zulässigkeit der Verhängung eines Ordnungsmittels bei Wiederholung der …
- OLG Hamburg, 16.05.2019 - 3 U 197/16
Glastürbeschläge - Irreführung und Herabsetzung eines Wettbewerbers durch Angabe …
- OLG Karlsruhe, 13.10.2022 - 6 W 39/22
Auskunftspflicht - Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung …
- OLG München, 16.09.2014 - 5 U 582/14
Anfechtung einer Zahlung auf eine nicht bestehende Schuld
- BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 427/02
Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Leistungen zur Abwendung der …
- LG Frankfurt/Main, 17.06.2015 - 13 O 23/14
Leistung zur Abwendung der Vollstreckung
- OLG Frankfurt, 11.02.2009 - 14 W 16/09
Wettbewerbsrechtliches Unterlassungsurteil: Vollstreckung gegen den …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2003 - 2 U 135/02
Zulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung
- BGH, 02.05.1996 - IX ZR 259/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines einkommens- und …
- OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19
Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen; …
- LG Düsseldorf, 02.10.2014 - 4a O 25/13
- LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 4a O 146/08
Rolladen II
- LG Düsseldorf, 17.09.2002 - 4a O 344/01
Schadensersatz wegen unberechtigtem Erwirken von einstweiligen Verfügungen gegen …
- OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08
Charter-Ausfallversicherung: Auslegung einer Deckungsnote hinsichtlich eines …
- OLG München, 10.05.2001 - 29 U 2109/01
Rechtswidrige Schutzrechtsverwarnung - Unterlassung der Berechtigungsanfrage - …
- LG Köln, 08.03.2005 - 33 O 34/02
Ausgestaltung der rechtlichen Zulässigkeit des Werbeblockers des Produktes …
- LG Düsseldorf, 20.06.2001 - 34 O (Kart) 80/00
Kündigung eines Marketingvertrages über eine Einkaufskooperation über …
- LG Düsseldorf, 29.06.2006 - 4b O 580/05
Zulässigkeit der Behauptung einer Patentverletzung durch Druckplatten mit der …
- LG Gießen, 29.03.2021 - 8 O 26/20
- LG Düsseldorf, 29.06.2006 - 4b O 498/05
Anspruch eines Patentinhabers auf Untersagung der Behauptung einer …