Rechtsprechung
BGH, 20.01.2011 - IX ZR 123/10 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
RVG VV Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
- Burhoff online
Zusätzliche Gebühr, Mitwirkung, gezieltes Schweigen
- Burhoff online
Zusätzliche Gebühr, Mitwirkung, gezieltes Schweigen
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Nr 5115 Abs 1 Nr 1 RVG-VV, Nr 5115 Abs 2 RVG-VV
Rechtsanwaltsgebühren im Bußgeldverfahren: Anfall der Erledigungsgebühr bei gezieltem Schweigen - verkehrslexikon.de
Zum Anfall der Erledigungsgebühr im Bußgeldverfahren bei Rat zu gezieltem Schweigen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mitwirkung an der Erledigung eines Verfahrens durch Rat des Verteidigers an seinen Mandaten des Schweigens zu dem erhobenen Vorwurf und Vornahme einer entsprechender Mitteilung an die Verwaltungsbehörde; Mitwirkung bei Offenkundigkeit des Nichtbegehens der vorgeworfenen ...
- BRAK-Mitteilungen
Mitwirkungshandlung im Sinne der Nr. 5115 VV-RVG
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RVG VV Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
OWi-Verfahren: Mitwirkung bei Erledigung des Verfahrens - Anwaltsblatt
RVG VV Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
OWi-Verfahren: Mitwirkung bei Erledigung des Verfahrens - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitwirkung an der Erledigung eines Verfahrens durch Rat des Verteidigers an seinen Mandaten des Schweigens zu dem erhobenen Vorwurf und Vornahme einer entsprechender Mitteilung an die Verwaltungsbehörde; Mitwirkung bei Offenkundigkeit des Nichtbegehens der vorgeworfenen ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Mitwirkung an der Erledigung eines Verwaltungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verteidigergebühren - Mitwirkung durch Schweigen
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Löst der Rat zum Schweigen die Gebühr Nr. 5115/4141 VV RVG aus?
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Löst der Rat zum Schweigen die Gebühr Nr. 5115/4141 VV RVG aus ?
Verfahrensgang
- AG München, 28.07.2009 - 242 C 13744/09
- LG München I, 22.12.2009 - 13 S 16880/09
- BGH, 20.01.2011 - IX ZR 123/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1605
- MDR 2011, 392
- NZV 2011, 337
- AnwBl 2011, 499
- AnwBl Online 2011, 147
- Rpfleger 2011, 296
Wird zitiert von ... (6)
- AG Wiesbaden, 27.12.2013 - 93 C 3942/13
Zu den Anforderungen des Gebührentatbestandes Nr. 4141 RVG
Erforderlich ist, dass der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert hat und die entsprechende Entscheidung nicht auch ohne sein Zutun erfolgt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.2011, Az. IX ZR 123/10). - LG Oldenburg, 22.05.2013 - 5 Qs 149/13
Befriedungsgebühr, Mitwirkung, Kausalität
Diese ist angefallen, weil es hierfür lediglich einer Tätigkeit des Verteidigers bedarf, welche die Verfahrenserledigung fördert und dabei keine besondere, nicht nur unwesentliche und gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit erforderlich ist (BGH, Urteil vom 20.01.2011, Az. IX ZR 123/10, juris). - AG Hamburg-Barmbek, 04.02.2011 - 820 C 511/10
Kein Anspruch auf Festsetzung einer Erledigungsgebühr bei fehlender Mitwirkung …
Mitwirkung im Sinne der Nr. 5115 VV RVG bedeutet, dass der Rechtsanwalt durch seine Tätigkeit die endgültige Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss (BGH, Urt. v. 20.01.2011, Az. IX ZR 123/10).Die Berufung war nicht - wie vom Kläger angeregt - nach § 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 ZPO zuzulassen, da die streitentscheidende Frage aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2011, Az. IX ZR 123/10, bereits höchstrichterlich geklärt ist.
- AG Berlin-Schöneberg, 06.02.2019 - 6 C 326/18
Zusätzliche Verfahrensgebühr, vorerst Schweigen, Mitwirkung
Kommt sie zu dem Ergebnis, dass die übrigen Beweismittel nicht ausreichen und stellt sie deshalb das Verfahren ein, hat die Tätigkeit des Verteidigers diese Art der Verfahrenserledigung objektiv gefördert (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - IX ZR 123/10 -, Rn. 9, juris m.w.N.).Wenn die Verwaltungsbehörde das Verfahren aber unabhängig von einer Erklärung des Rechtsanwalts einstellt und das "Schweigen" nicht abwartet, lässt die Tätigkeit des Rechtsanwalts keine Erledigungsgebühr entstehen (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - IX ZR 123/10 -, Rn. 10, juris; AG Schöneberg, Urteil vom 27.08.2015, 106 C 124/15).
- AG Köln, 02.09.2020 - 117 C 233/20
Zusätzliche Verfahrensgebühr, Interner Rat zum Schweigen, Mitwirkung
Denn erforderlich ist, dass der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert hat und die entsprechende Entscheidung nicht auch ohne sein Zutun erfolgt wäre (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.2011, Az. IX ZR 123/10). - AG Wiesbaden, 27.12.2013 - 93 V 3942/13
Befriedungsgebühr, Mitwirkung, Altfall
Erforderlich ist, dass der Verteidiger die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert hat und die entsprechende Entscheidung nicht auch ohne sein Zutun erfolgt wäre (vgl, BGH, Urteil vorn 20.01.2011, Az. IX ZR 123/10), Vorliegend war für die Staatsanwaltschaft noch nicht ersichtlich, wie sich der Kläger im Ermittlungsverfahren verhalten, insbesondere ob er sich zur Sache einlassen würde.