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   BGH, 24.02.1994 - IX ZR 126/93   

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https://dejure.org/1994,47202
BGH, 24.02.1994 - IX ZR 126/93 (https://dejure.org/1994,47202)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1994 - IX ZR 126/93 (https://dejure.org/1994,47202)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - IX ZR 126/93 (https://dejure.org/1994,47202)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 64/12

    Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht bei Unterdeckung in der Handelsbilanz einer

    Nur wenn die insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Beratung als Haupt- oder Nebenaufgaben zum Vertragsinhalt des Steuerberaters gehört, kann mit einem Teil der Rechtsprechung erwogen werden, ob eine Hinweispflicht des Beraters dann entfällt, wenn der Geschäftsführer sich der bestehenden Insolvenzgefahr bereits bewusst ist (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1004; ZIP 2012, 2353; OLG Schleswig, GI 1993, 373, 381 f, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 24. Februar 1994 - IX ZR 126/93, unveröffentlicht; LG Koblenz, DStRE 2010, 647 f).
  • OLG Köln, 23.02.2012 - 8 U 45/11

    Haftung des Steuerberaters bei Ausweis eines bilanziellen Fehlbetrages einer GmbH

    Jedenfalls für den Fall, dass der Steuerberater die GmbH über die wirtschaftliche Lage zutreffend in dem zu erstellenden Jahresabschluss informiert und dem Geschäftsführer die Überschuldung der GmbH bewusst ist, bestehen weder gegenüber der GmbH noch gegenüber dem Geschäftsführer besondere Hinweispflichten, (vgl. OLG Celle, ZInsO 2011, 1005; BGH, Beschluss v. 24.02.1994 - IX ZR 126/93).
  • LG Saarbrücken, 28.11.2011 - 9 O 261/10

    Fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht durch

    cc) Eine Aufklärungs- oder Hinweispflicht wird in der Rechtsprechung verneint, wenn der Geschäftsführer der GmbH deren Insolvenzreife kennt (OLG Schleswig Gl 1993, 373, Revision nicht angenommen durch BGH, Beschl. v. 24.02.1994 - IX ZR 126/93; LG Köln DStRE 2010, 647 f., [...] Rn. 18).
  • OLG Celle, 10.10.2012 - 4 U 36/12

    Verpflichtung des Steuerberaters zur Aufklärung über das Risiko der persönlichen

    Nach dem hierzu ergangenen Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 24. Febr. 1994, Az.: IX ZR 126/93 nach LG Koblenz, Urt. v. 22. Juli 2009, Az.: 15 O 397/08 - aus juris) habe ein Steuerberater keine entsprechende Aufklärungs- oder Hinweispflicht auf die dem Geschäftsführer der GmbH aus § 64 GmbHG erwachsenden Pflichten, wenn der Geschäftsführer der GmbH deren Überschuldung kennt.
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