Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,600
BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99 (https://dejure.org/2000,600)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - IX ZR 127/99 (https://dejure.org/2000,600)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99 (https://dejure.org/2000,600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    §§ 591b, 675 BGB; § 51 LwAnpG
    Landwirtschaftsanpassung/Ersatzansprüche Kreispachtgeschädigter

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 675
  • MDR 2001, 116
  • NJ 2001, 99 (Ls.)
  • WM 2000, 2431
  • WM 2001, 2431
  • BB 2000, 2332
  • BB 2000, 2332 Ls
  • AnwBl 2001, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    a) Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

    Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe zwar schuldhaft seine anwaltlichen Pflichten verletzt, weil er bei der an der Rechtsprechung zu den sog. Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) ausgerichteten Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der LPG nicht berücksichtigt habe, daß nach dieser Rechtsprechung ein derartiger Anspruch spätestens am 31. Juli 1995 verjährt sei; der Kläger habe jedoch durch die Pflichtverletzung des Beklagten keinen Schaden erlitten, weil ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Verlusts des Inventars zugestanden habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in den Fällen der sog. Kreispachtverträge keine Ansprüche des Eigentümers gegen die heutigen Landkreise oder das jeweilige Bundesland; die jetzt zuständige Kreisbehörde hat jedoch dem Eigentümer einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, in deren Nutzung sich der Betrieb befand, (bzw. deren Rechtsnachfolger) abzutreten, wobei in der Entgegennahme einer Kündigung durch die Kreisbehörde in der Regel eine entsprechende stillschweigende Abtretung zu sehen ist (BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Im Streitfall war die LPG nach den Nutzungsverträgen vom 6. Juli 1954 und 1. September 1959 (dort jeweils Nr. 3) dem Rat der Gemeinde gegenüber zu einer - nach den in der DDR jeweils geltenden Maßstäben - ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung verpflichtet (vgl. BGHZ 127, 297, 315).

    Der Rat der Gemeinde war seinerseits im Verhältnis zum Kläger als Pächter im Sinne des § 596 BGB anzusehen (vgl. BGHZ 127, 297, 312-314).

    Nach der neuen Kommunalverfassung ist bei Kreispachtverhältnissen der Landkreis (Landrat) als "zuständige Kreisbehörde" im Sinne des § 51 LwAnpG (BGHZ 121, 88, 90; 127, 297, 317 f; vgl. auch Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764, 1765) verpflichtet, in Abwicklung der früheren Rechtsverhältnisse zugunsten des Staates entstandene Schadensersatzansprüche an den Eigentümer abzutreten (BGHZ 127, 297, 314 f).

    Im letzteren Fall wäre schon in der Entgegennahme der Kündigung des Klägers durch die Gemeinde U. und der im Schreiben der "Gemeindeverwaltung" vom 3. August 1990 ausgesprochenen "Ungültigerklärung" des Nutzungsvertrags eine stillschweigende Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die LPG bzw. deren Rechtsnachfolgerin zu sehen (vgl. BGHZ 127, 297, 318).

    Wie in den Fällen der Kreispachtverträge (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 127, 297, 315 ff) kam danach für den Kläger ein aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Rat der Gemeinde und der LPG oder deren Rechtsnachfolgerin hergeleiteter Schadensersatzanspruch wegen Nichtrückgabe des Inventars in Betracht.

    Dazu gehörte die Verpflichtung, das überlassene Inventar in den Grenzen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung zu erhalten und eine Schätzwertdifferenz bei Rückgabe auszugleichen ("eisernes Inventar"; vgl. BGHZ 127, 297, 315).

    In zwei Urteilen vom 4. November 1994 entschied der Bundesgerichtshof, daß der Eigentümer eines Kreispachtbetriebs zwar gegen die jeweilige Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft keinen Schadensersatzanspruch aus eigenem Recht habe, daß er sich aber vom zuständigen Landkreis als unterer Landesbehörde etwaige Schadensersatzansprüche wegen Nichtrückgabe oder Verschlechterung der Pachtsache abtreten lassen könne (BGHZ 127, 285; 127, 297).

    In dem Urteil BGHZ 127, 297, das ab Januar 1995 in den Fachzeitschriften veröffentlicht wurde (ZIP 1995, 79 [13. Januar 1995]; AgrarR 1995, 15 [Januar 1995]; VIZ 1995, 165 [10. März 1995]; DtZ 1995, 88 [15. März 1995]) führte der Bundesgerichtshof u.a. aus, daß sich Pachtverhältnisse aufgrund von Verträgen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik geschlossen worden waren, von diesem Zeitpunkt an nach den §§ 581 bis 597 BGB richteten (BGHZ 127, 297, 312).

  • BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    a) Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

    Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe zwar schuldhaft seine anwaltlichen Pflichten verletzt, weil er bei der an der Rechtsprechung zu den sog. Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) ausgerichteten Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der LPG nicht berücksichtigt habe, daß nach dieser Rechtsprechung ein derartiger Anspruch spätestens am 31. Juli 1995 verjährt sei; der Kläger habe jedoch durch die Pflichtverletzung des Beklagten keinen Schaden erlitten, weil ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Verlusts des Inventars zugestanden habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in den Fällen der sog. Kreispachtverträge keine Ansprüche des Eigentümers gegen die heutigen Landkreise oder das jeweilige Bundesland; die jetzt zuständige Kreisbehörde hat jedoch dem Eigentümer einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, in deren Nutzung sich der Betrieb befand, (bzw. deren Rechtsnachfolger) abzutreten, wobei in der Entgegennahme einer Kündigung durch die Kreisbehörde in der Regel eine entsprechende stillschweigende Abtretung zu sehen ist (BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Die Verjährung war jedoch wegen der zunächst ungeklärten Rechtslage bis zum 31. Januar 1995 gehemmt, so daß sie - erst - am 31. Juli 1995 eintrat (vgl. BGHZ 129, 282, 287 ff).

    Dies führte später zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. April 1995, wonach die Verjährung bis zum 31. Januar 1995 (angenommener Zeitpunkt der Veröffentlichung der oben erwähnten Urteile vom 4. November 1994) als gehemmt anzusehen ist (BGHZ 129, 282, 289 f).

    Daß dieses Urteil erst ab Juni 1995 in den Fachzeitschriften abgedruckt wurde (ZIP 1995, 949; AgrarR 1995, 205; WM 1995, 1151), ist nach dem oben Gesagten ohne Bedeutung.

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    a) Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

    Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe zwar schuldhaft seine anwaltlichen Pflichten verletzt, weil er bei der an der Rechtsprechung zu den sog. Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) ausgerichteten Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der LPG nicht berücksichtigt habe, daß nach dieser Rechtsprechung ein derartiger Anspruch spätestens am 31. Juli 1995 verjährt sei; der Kläger habe jedoch durch die Pflichtverletzung des Beklagten keinen Schaden erlitten, weil ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Verlusts des Inventars zugestanden habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in den Fällen der sog. Kreispachtverträge keine Ansprüche des Eigentümers gegen die heutigen Landkreise oder das jeweilige Bundesland; die jetzt zuständige Kreisbehörde hat jedoch dem Eigentümer einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, in deren Nutzung sich der Betrieb befand, (bzw. deren Rechtsnachfolger) abzutreten, wobei in der Entgegennahme einer Kündigung durch die Kreisbehörde in der Regel eine entsprechende stillschweigende Abtretung zu sehen ist (BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    In zwei Urteilen vom 4. November 1994 entschied der Bundesgerichtshof, daß der Eigentümer eines Kreispachtbetriebs zwar gegen die jeweilige Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft keinen Schadensersatzanspruch aus eigenem Recht habe, daß er sich aber vom zuständigen Landkreis als unterer Landesbehörde etwaige Schadensersatzansprüche wegen Nichtrückgabe oder Verschlechterung der Pachtsache abtreten lassen könne (BGHZ 127, 285; 127, 297).

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    Der Beklagte hätte deshalb nach dem Grundsatz des sichersten Weges (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, WM 1996, 1824, 1825) von dieser kurzen Verjährungsfrist ausgehen müssen.
  • BGH, 10.12.1957 - VIII ZR 243/56
    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    Der Anwalt muß sich deshalb über die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch der einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten (BGHZ 85, 252, 259 ff; Urt. v. 10. Dezember 1957 - VIII ZR 243/56, NJW 1958, 825).
  • BGH, 20.12.1978 - IV ZB 115/78

    Anwaltsverschulden - Veröffentlichte Entscheidungen - Unkenntnis -

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    Dann muß ein Anwalt, der eine Angelegenheit aus diesem Bereich zu bearbeiten hat, auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1978 - IV ZB 115/78, NJW 1979, 877).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    Der Anwalt muß sich deshalb über die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch der einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten (BGHZ 85, 252, 259 ff; Urt. v. 10. Dezember 1957 - VIII ZR 243/56, NJW 1958, 825).
  • BGH, 17.12.1992 - V ZR 254/91

    Nutzung von LPG -Kleingartenflächen nach Kündigung durch Landkreis

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    Nach der neuen Kommunalverfassung ist bei Kreispachtverhältnissen der Landkreis (Landrat) als "zuständige Kreisbehörde" im Sinne des § 51 LwAnpG (BGHZ 121, 88, 90; 127, 297, 317 f; vgl. auch Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764, 1765) verpflichtet, in Abwicklung der früheren Rechtsverhältnisse zugunsten des Staates entstandene Schadensersatzansprüche an den Eigentümer abzutreten (BGHZ 127, 297, 314 f).
  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    Nach der neuen Kommunalverfassung ist bei Kreispachtverhältnissen der Landkreis (Landrat) als "zuständige Kreisbehörde" im Sinne des § 51 LwAnpG (BGHZ 121, 88, 90; 127, 297, 317 f; vgl. auch Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764, 1765) verpflichtet, in Abwicklung der früheren Rechtsverhältnisse zugunsten des Staates entstandene Schadensersatzansprüche an den Eigentümer abzutreten (BGHZ 127, 297, 314 f).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99
    Der Rechtsanwalt hat seine Tätigkeit für den Mandanten in erster Linie an der höchstrichterlichen Rechtsprechung auszurichten; denn diese hat richtungweisende Bedeutung für Entwicklung und Anwendung des Rechts (BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, NJW 1993, 3323, 3324).
  • BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03

    Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der

    Das ist jedoch unter anderem dann anders, wenn es eine in diesem Sinne gesicherte Rechtsprechung nicht gibt, wenn die Auswirkungen eines neuen Gesetzes auf die Judikatur, die zu dem früheren Rechtszustand ergangen ist, geprüft werden müssen oder wenn es deutliche Hinweise eines obersten Gerichts auf die Möglichkeit einer künftigen Änderung seiner Rechtsprechung gibt (vgl. BGH Urteile vom 30. September 1993 - IX ZR 211/92 - WM 1993, 2129, 2130 f. und vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99 - WM 2000, 2431, 2435).
  • OLG Jena, 26.01.2024 - 9 U 364/18

    Anwaltshaftung, Fehlberatung, Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

    Insoweit hatte der Bundesgerichtshof schon bisher eine gesteigerte Pflicht zur Kenntnisnahme der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Schrifttums einschließlich der Aufsatzliteratur angenommen, soweit ein Rechtsgebiet auf Grund eindeutiger Umstände in der Entwicklung begriffen und neue höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 -, juris Rn. 12; Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99 -, juris Rn. 49; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juli 2019 - I-23 U 180/18 -, juris Rn. 21).

    Dem Rechtsanwalt muss zur Erfassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein realistischer Toleranzrahmen zugebilligt werden, wobei es hinsichtlich dessen Bestimmung auf die besonderen Umstände des Einzelfalls ankommt (BGH, Urteil vom 25. September 2014 - IX ZR 199/13 -, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99 -, juris Rn. 49; Vill, in: Fischer/Vill/Fischer/Pape/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 5. Aufl. 2020, § 2 Rn. 81).

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Dann muss ein Berater, der eine Angelegenheit aus diesem Bereich zu bearbeiten hat, auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen (BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435).

    (3) Der rechtliche Berater muss jedoch nur über die in den amtlichen Sammlungen und in den einschlägigen allgemeinen Fachzeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der obersten Bundesgerichte orientiert sein (BGH, Beschl. v. 18. Januar 1952 - I ZB 13/51, NJW 1952, 425; Urt. v. 21. September 2000, aaO).

  • BGH, 03.04.2013 - IV ZR 239/11

    Krankentagegeldversicherung: Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

    aa) Er ist insbesondere gehalten, die höchstrichterliche Rechtsprechung anhand der amtlichen Sammlungen und der einschlägigen Fachzeitschriften zu verfolgen (BGH, Urteile vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, WM 2010, 2050 Rn. 17 [für Steuerberater]; vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99, NJW 2001, 675 unter II 1).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    a) Wegen der richtungweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGHZ 145, 256, 263; BGH, Urt. v. 30. September 1993 - IX ZR 211/92, WM 1993, 2129, 2130; v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 545 f).

    Eine Verpflichtung des Beraters, die Rechtsprechung der Instanzgerichte und das Schrifttum einschließlich der Aufsatzliteratur heranzuziehen, kann ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn ein Rechtsgebiet aufgrund eindeutiger Umstände in der Entwicklung begriffen und (neue) höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist (BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, aaO S. 2435).

    Hat ein Rechtsanwalt eine Angelegenheit aus einem solchen Bereich zu bearbeiten, muss er auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen, wobei ihm ein "realistischer Toleranzrahmen" zuzubilligen ist (BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, aaO).

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 188/05

    Anforderungen an die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten; Gebot des

    b) Nach dem Gebot des sichersten Weges (vgl. BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435) kann es sich jedoch anders verhalten, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt und die Angelegenheit von schwer wiegender Bedeutung für die Entscheidung des Mandanten ist.
  • OLG Hamm, 23.08.2016 - 28 U 57/15

    Regress des Rechtsschutzversicherers gegenüber dem Prozessbevollmächtigten wegen

    Soll eine Klage erhoben oder ein Rechtsmittel eingelegt werden, muss der Anwalt die Aussichten des beabsichtigten Prozesses oder des ins Auge gefassten Rechtsmittels prüfen, wobei er sich grundsätzlich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu orientieren hat (BGH, Urteil vom 21.09.2000 in NJW 2001, 675).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04

    Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des

    Nach dem Gebot des sichersten Weges (vgl. BGH, Urt. v. 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435) kommt dies insbesondere dann in Betracht, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt und die Angelegenheit von schwer wiegender Bedeutung für die Entscheidung des Mandanten ist.
  • LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 407/17

    Schadenersatzbegehren wegen einer fehlerhaften anwaltlichen Beratung; Bewertung

    Welche konkreten Pflichten aus diesen allgemeinen Grundsätzen abzuleiten sind, richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des Falles (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. NJW 1993, 3323, 3324; NJW 2001, 675, 678 jeweils m.w.Nw.).

    In dieser Situation gilt für die Beurteilung der Pflichtwidrigkeit einer anwaltlichen Beratung grundsätzlich, dass sich ein Rechtsanwalt wegen der richtungsweisenden Bedeutung der höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommen, bei der Wahrnehmung eines Mandats an dieser Rechtsprechung auszurichten hat (BGH in ständiger Rechtsprechung, vergleiche BGH, NJW 1993, 3323, 3324 mit w.Nw; BGH, NJW 2001, 675, 678).

    Der Anwalt muss sich deshalb über die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur anhand der amtlichen Sammlungen, sondern auch der einschlägigen Fachzeitschriften unterrichten (BGH, NJW 2001, 675, 678; Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts, 9. Aufl. 2016, Rn. 535).

    Zur Kenntnisverschaffung einer neuen oder Änderung einer gefestigten Rechtsprechung ist dem Rechtsanwalt in zeitlicher Hinsicht ein realistischer Toleranzrahmen zuzubilligen (BGH, Urteil vom 06.11.2008, IX ZR 140/07, juris Rn. 9; NJW 2001, 675, 678).

  • OLG Hamburg, 04.07.2007 - 8 U 114/06

    Haftung eines Steuerberaters wegen Beratungsfehlern im Hinblick auf die

    Eine Pflicht, die veröffentlichte Instanzrechtsprechung und die Kommentarliteratur wie das weitere Schrifttum heranzuziehen, besteht grundsätzlich nur in besonders gelagerten Sachverhalten, wobei auch insoweit für die Pflichterfüllung insgesamt ein "realistischer Toleranzrahmen" (vgl. BGH NJW 2001, 675 ) zugebilligt werden muss.

    In Abweichung zum angefochtenen Urteil ist anzunehmen, dass die Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls über den gedachten Normalfall hinausgehende Beratungspflichten des Beklagten ausgelöst hat, denen er auch bei der Zubilligung eines "realistischen Toleranzrahmens" (BGH aaO. NJW 2001, 675 ) nicht vollumfänglich gerecht geworden ist.

    Der Senat sieht auch den "realistischen Toleranzrahmen" (BGH NJW 2001, 675 ) für die Pflichtenerfüllung als eingehalten an.

  • LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 145/18

    Darlegungslast und Beweislast eines Mandanten für die Verletzung der Pflichten

  • LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 10/18

    Maßstab für die Bewertung der Pflichten eines Rechtsanwalts; Hinreichende

  • OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10

    Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von

  • OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07

    Belehrungspflicht des Steuerberaters zur Anfechtung des Steuerbescheids nach

  • OLG Stuttgart, 15.12.2009 - 12 U 110/09

    Haftung des Steuerberaters: Umfang der Kenntnisnahmepflicht eines Steuerberaters

  • OLG Stuttgart, 21.10.2011 - 16 UF 277/09

    Abänderung des Aufstockungsunterhalts: Präklusion des Befristungseinwandes ab

  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 16 UF 277/09

    Abänderung des Aufstockungsunterhalts: Präklusion des Befristungseinwandes ab

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 27.07.2017 - VGH B 18/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf

  • KG, 18.08.2005 - 8 U 251/04

    Anwaltsvertrag: Schadensersatzanspruch wegen Beratungs- und Aufklärungsfehlern;

  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 6/07

    Beratungspflichten und Unterrichtungspflichten des Steuerberaters im Rahmen

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 189/19

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • OLG Frankfurt, 14.07.2021 - 17 U 60/20

    Anscheinsbeweis wegen beratungsgerechten Verhaltens im anwaltlichen Mandat

  • LG Karlsruhe, 16.02.2021 - 5 O 271/19

    Revisionsanwalt muss regelmäßig nur Erfolgsaussichten der

  • OLG München, 13.07.2022 - 15 U 8880/21

    Regressanspruch eines "Diesel-Klägers" gegen seinen Prozessbevollmächtigten

  • OLG Oldenburg, 24.04.2009 - 1 U 110/08

    Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs; Haftung des Rechtsanwalts

  • KG, 08.09.2006 - 4 U 119/05

    Steuerberaterhaftung: Steuerberaterpflicht zur Einspruchseinlegung gegen

  • OLG Hamm, 08.07.2014 - 28 U 66/11

    Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts auf Schadensersatz wegen angeblich

  • OLG Stuttgart, 27.09.2018 - 2 U 196/17

    Vertrieb von Beteiligungen an Erdölexplorationen: Voraussetzungen eines

  • OLG Hamm, 01.09.2015 - 28 U 60/13

    Voraussetzungen der Haftung des Rechtsanwalts für die Führung eines

  • BGH, 18.09.2008 - IX ZA 16/08

    Umdeutung einer Beschwerde in eine Gegenvorstellung

  • OLG Hamm, 04.12.2007 - 28 U 86/07

    Zur Fehlerhaftigkeit der anwaltlichen Beratung als Voraussetzung für den geltend

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 30/01

    Fehlerhafte Gestaltungsberatung ; Betriebsaufspaltung ; Industriemaschinen ;

  • OLG Brandenburg, 17.01.2008 - 5 U 13/07

    Anwaltshaftung: Frage des Mitverschuldens des Mandanten bei der Versäumung der

  • OLG Stuttgart, 04.09.2017 - 12 U 29/17

    Rechtsanwaltsvertrag: Beratungpflichtverletzung hinsichtlich der

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2009 - 23 U 104/09

    Wirksamkeit eines Prozessfinanzierungsvertrages; Geltendmachung der

  • LG Bielefeld, 17.05.2010 - 6 O 112/09

    Anspruch auf Schadensersatz und anteiliger Anspruch auf Kosten bzgl. der

  • LAG Thüringen, 13.05.2002 - 8 Sa 67/02

    Anwendbarkeit der Übergangsvorschrift des § 26 Nr. 5 EG-ZPO auf das

  • KG, 07.10.2019 - 28 U 19/18

    Anwaltliche Aufklärungspflicht: Kenntnis der Entwicklungen in Rechtsprechung und

  • LG Bielefeld, 04.03.2010 - 6 O 112/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung nach Übernahme

  • OLG Hamm, 04.11.2002 - 28 W 82/02

    Ablehnung einer rückwirkenden Bewilligung von Kindergeld gem. § 62 Abs. 2 des

  • VG Köln, 18.01.2022 - 18 K 60/22
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht