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   BGH, 11.05.2010 - IX ZR 139/09   

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BGH, 11.05.2010 - IX ZR 139/09 (https://dejure.org/2010,1210)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09 (https://dejure.org/2010,1210)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - IX ZR 139/09 (https://dejure.org/2010,1210)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 InsO
    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit einer Abtretung einer aus Anlass eines beendeten Arbeitsvertrages gezahlten Abfindung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 114
    Abfindung als "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" i. S. d. § 114 InsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • zvi-online.de

    InsO § 114
    Zur Wirksamkeit der Vorausabtretung von Abfindungsansprüchen des Insolvenzschuldners aus einem Dienstverhältnis

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit einer Abtretung einer aus Anlass eines beendeten Arbeitsvertrages gezahlten Abfindung

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit einer Abtretung einer aus Anlass eines beendeten Arbeitsvertrages gezahlten Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 114; BGB § 812
    Unterfallen einer wegen Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlten Abfindung unter den Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis"

  • rechtsportal.de

    InsO § 114 ; BGB § 812
    Unterfallen einer wegen Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlten Abfindung unter den Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abtretung: "Bezüge aus Dienstverhältnis" beinhaltet auch Abfindung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitlich begrenzte Wirksamkeit der Abtretung künftiger Arbeitsentgeltansprüche in der Insolvenz des Arbeitnehmers gilt auch für Abfindungszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehaltsabtretungen und Abfindungen in der Insolvenz

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterfallen einer wegen Beendigung eines Arbeitsvertrages gezahlten Abfindung unter den Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis"

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 114
    Zur Wirksamkeit der Vorausabtretung von Abfindungsansprüchen des Insolvenzschuldners aus einem Dienstverhältnis

Besprechungen u.ä. (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1353
  • ZIP 2010, 1186
  • MDR 2010, 1017
  • NZI 2010, 20
  • NZI 2010, 564
  • WM 2010, 1129
  • DB 2010, 1341
  • Rpfleger 2010, 536
  • NZA-RR 2010, 425
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - IX ZR 139/09
    So stellen Ansprüche eines Kassenarztes gegen die kassenärztliche Vereinigung "Arbeitseinkommen" im Sinne von § 850 Abs. 2 ZPO dar (BGHZ 96, 324, 326), nicht jedoch "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" im Sinne von § 114 Abs. 1 InsO (BGHZ 167, 363, 369 ff).

    In der bereits zitierten Entscheidung BGHZ 167, 363 hat der Senat für möglich gehalten, auch Ansprüche aus selbständiger Tätigkeit unter den Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" in § 114 Abs. 1 InsO zu subsumieren, wenn diese Ansprüche aus der Verwertung der Arbeitskraft des Schuldners stammen und nicht die Begründung von Masseverbindlichkeiten voraussetzen (BGHZ 167, 363, 370 Rn. 16).

    b) Wie der Senat an anderer Stelle allerdings bereits erörtert hat (BGHZ 167, 363, 367 f Rn. 10 ff), beruht die Begründung des Regierungsentwurfs auf der § 91 InsO widersprechenden Annahme, dass Vorausabtretungen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam blieben, wenn es die Vorschrift des § 114 Abs. 1 InsO nicht gäbe.

  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85

    Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - IX ZR 139/09
    So stellen Ansprüche eines Kassenarztes gegen die kassenärztliche Vereinigung "Arbeitseinkommen" im Sinne von § 850 Abs. 2 ZPO dar (BGHZ 96, 324, 326), nicht jedoch "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" im Sinne von § 114 Abs. 1 InsO (BGHZ 167, 363, 369 ff).
  • BGH, 15.10.2009 - IX ZR 234/08

    Bestimmung des Umfangs der dem Antrag auf Restschuldbefreiung beizufügenden

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - IX ZR 139/09
    Die Abtretungserklärung, welche der Schuldner seinem Antrag auf Restschuldbefreiung beizufügen hat, erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus selbständiger Tätigkeit; dies folgt aus dem Zusammenspiel der Vorschriften des § 287 Abs. 2 InsO mit § 295 Abs. 1 InsO einerseits, der ausschließlich für selbständig tätige Schuldner geltenden Vorschrift des § 295 Abs. 2 InsO andererseits und entspricht - trotz der eingangs skizzierten Konzeption des Regierungsentwurfs vom einheitlichen Anwendungsbereich der Vorschriften der §§ 850 ff ZPO und derjenigen der Insolvenzordnung - ausdrücklich der Vorstellung der amtlichen Begründung, nach welcher die Abtretungserklärung Ansprüche aus selbständiger Tätigkeit des Schuldners gerade nicht erfasst (BGH, Urt. v. 15. Oktober 2009 - IX ZR 234/08, NZI 2010, 72, 73 f Rn. 16 f; vgl. BT-Drucks. 12/2443, S. 192).
  • BAG, 12.08.2014 - 10 AZB 8/14

    Verbraucherinsolvenz - Abfindungsvergleich

    Zum Arbeitseinkommen iSv. § 850 ZPO gehören auch Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche Abfindungsansprüche, beispielsweise nach §§ 9, 10 KSchG, oder um vertraglich vereinbarte handelt (BAG 20. August 1996 - 9 AZR 964/94 - zu II 2 c der Gründe; BGH 11. Mai 2010 - IX ZR 139/09 - Rn. 11) .
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 553/11

    Aufgrund von Unterhaltsrückständen abgetretene Vergütungsansprüche in der

    Sie können häufig nur eine Entgeltzession als Sicherheit bieten (vgl. BT-Drucks. 14/5680 S. 17; BGH 20. September 2012 - IX ZR 208/11 - Rn. 19, aaO; 11. Mai 2010 - IX ZR 139/09 - Rn. 15, NZA-RR 2010, 425) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13

    Rechtsnachfolge im Verbraucherinsolvenzverfahren des Arbeitnehmers - Vergleich im

    Dazu zählen auch Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG vom 20.08.1996 - 9 AZR 964/94 -, AP Nr. 44 zu § 794 ZPO Rz. 25 zitiert nach juris; vom 13.11.1991 - 4 AZR 39/91 -, RzK I 11c Nr. 8; vom 12.09.1979 - 4 AZR 420/77 -, AP Nr. 10 zu § 850 ZPO; BGH vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09 -, NZA-RR 2010, 425 Rz. 11 zitiert nach juris; Hergenröder, ZVI 2006, 173, 175) unabhängig davon, ob diese auf den §§ 112, 113 BetrVG oder §§ 9, 10 KSchG beruhen oder - wie hier - vertraglich vereinbart sind (BAG vom 20.08.1996 - 9 AZR 964/94 -, a. a. O.).
  • FG Münster, 28.02.2018 - 9 K 3343/13

    Verfahren/Insolvenzrecht - Zusammenveranlagung und Aufteilung der ESt-Schuld im

    Unter anderem stellen die Ansprüche eines Kassenarztes gegen die kassenärztliche Vereinigung "Arbeitseinkommen" i.S. des § 850 Abs. 2 AO dar (BGH-Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09, DB 2010, 1341; BGH-Urteil vom 05.12.1985 - IX ZR 9/85, BGHZ 96, 324).
  • LG Kassel, 12.06.2023 - 3 T 276/22
    Zu der Vorschrift des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO hat das Amtsgericht zutreffend ausgeführt, dass die einmalige Abfindung anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis von der Abtretung der "Bezüge aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis" erfasst wird, weil ansonsten die während der Wohlverhaltensphase vorgesehene Bedienung der Gläubiger aus den pfändbaren Arbeitseinkünften des Schuldners leicht zu umgehen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09).

    Davon abgesehen gehört eine Kündigungsabfindung - wie die vorliegende - zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, weil sie gerade wegen seiner Beendigung vom Arbeitgeber gezahlt wird; sie dient - wie sonstige Geldleistungen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis - der Sicherung des Lebensunterhalts des Arbeitnehmers und seiner Familie (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 4 AZR 39/91) und soll regelmäßig ein Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des verlorenen sozialen Besitzstandes sein (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 11 KA 18/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Honorarzahlungen der Beklagten das Haupteinkommen des Klägers aus seiner Erwerbstätigkeit dargestellten und damit Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 ZPO waren (vgl. dazu Senat, Urteil vom 25.04.2012 - L 11 KA 67/10 - Bundesgerichtshof (BGH), Urteile vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09 - und 05.12.1985 - IX ZR 9/85 - Ahrens in Prüttung/Gehrlein, ZPO, 7. Auflage, 2015, § 850 Rdn. 28; Becker in Musielak, ZPO, 9. Auflage, 2012, § 850 Rdn. 11; Kemper in Saenger, ZPO, 6. Auflage, 2015, § 850 Rdn. 14; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Auflage, 2012, § 850 Rdn. 11; Stöber in Zöller, ZPO, 30. Auflage, 2014, § 850 ZPO Rdn. 9 ; zum insoweit vergleichbaren Lotsengeld BGH, Beschluss vom 20.05.2015 - VII ZB 50/14 -).
  • BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/19 B

    Festsetzung eines Pfändungsfreibetrages und Auszahlung von vertragsärztlichem

    Der Kläger hätte sich deshalb mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzen müssen, welcher die Ansprüche eines Vertragsarztes gegen die für ihn zuständige KÄV als "Arbeitseinkommen" im Sinne von § 850 Abs. 2 ZPO einordnet (BGH Urteil vom 11.5.2010 - IX ZR 139/09 - juris RdNr 12; BGH Urteil vom 11.5.2006 - IX ZR 247/03 - BGHZ 167, 363; BGH Urteil vom 5.12.1985 - IX ZR 9/85 - BGHZ 96, 324; BGH Beschluss vom 28.9.1989 - III ZR 280/88 - juris RdNr 4) .
  • FG München, 16.08.2023 - 12 V 1381/23

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Aussetzung der Vollziehung,

    Der Vergütungsanspruch eines Kassenzahnarztes ist zwar als Vergütung für sonstige Dienstleistungen gemäß § 850 Abs. 2 ZPO anzusehen, wenn der Arzt durch die kassenärztliche Tätigkeit vollständig oder zu einem wesentlichen (nicht überwiegenden) Teil in Anspruch genommen ist (BGH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX ZR 139/09, ZIP 2010, 1186, Rz. 12; Rellermeyer in Stöber/Rellermeyer, Forderungspfändung, 17. Aufl. 2020, Teil C, Rn. C_20; Herget in Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 850 ZPO Rz. 9; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. April 2002 4 VA 954/02, JurBüro 2002, 603).
  • LG Hagen, 15.12.2016 - 10 O 263/16
    Der Begriff der "Bezüge aus einem Dienstverhältnis" gemäß § 287 Abs. 2 InsO umfasst auch eine anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung (vgl. BGH NZI 2010, 564).
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