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   BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93   

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https://dejure.org/1994,349
BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93 (https://dejure.org/1994,349)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1994 - IX ZR 152/93 (https://dejure.org/1994,349)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93 (https://dejure.org/1994,349)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1537
  • MDR 1994, 1240
  • VersR 1994, 1004
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14

    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen

    Das hier zugrunde gelegte Verständnis der Willenserklärung entspricht auch dem Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - IX ZR 306/00, juris Rn. 47).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Die Auslegung hat sich dabei an dem Grundsatz auszurichten, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH 14. Juli 1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3183; 10. März 1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Busche 4. Aufl. § 133 Rn. 56 mwN).
  • LG Bonn, 04.03.2016 - 3 O 367/15

    Rechtsfolgen einer fehlenden ausreichenden Belehrung über das Widerrufsrecht bei

    Wenn sich nicht zweifelsfrei anderes ergibt, ist dabei davon auszugehen, dass die Parteien dasjenige gewollt haben, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH NJW 1994, 1537, 1538; NJW 1981, 816; OLG Köln, Urteil vom 07.08.2008, Az. 18 U 55/06, Rn. 47, juris).
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