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   BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98   

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BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98 (https://dejure.org/1999,442)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1999 - IX ZR 164/98 (https://dejure.org/1999,442)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - IX ZR 164/98 (https://dejure.org/1999,442)
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§ 46 S. 2 KO (§ 48 S. 2 InsO), Unterscheidbarkeit, Umfang des Ersatzaussonderungsanspruchs bei Verbuchung auf Girokonto

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    KO § 46 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 46 S. 2
    Ersatzaussonderung des auf ein Kontokorrentkonto des Konkursverwalters gezahlten Erlöses für massefremde Sachen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 46 S. 2
    Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 46 Satz 2
    Ersatzaussonderung von Erlösen aus der Veräußerung massefremder Gegenstände, die auf Kontokorrentkonto des Konkursverwalters eingezahlt und in Saldoanerkenntnis einbezogen worden sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KO § 46 Satz 2
    Ersatzaussonderungsanspruch an Veräußerungserlös bis zur Höhe des niedrigsten Tagessaldos trotz zwischenzeitlicher Saldoanerkenntisse (Abweichung von BGHZ 58, 257)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 141, 116
  • NJW 1999, 1709
  • NJW-RR 1999, 1136 (Ls.)
  • ZIP 1998, 1544
  • ZIP 1999, 626
  • MDR 1999, 762
  • NZI 1999, 265
  • VersR 2000, 1245
  • WM 1999, 784
  • BB 1999, 1458
  • DB 1999, 1547
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.03.1972 - VIII ZR 40/71

    Ersatzaussonderung und Kontokorrent

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    Gelangt der Erlös aus der Veräußerung massefremder Gegenstände auf ein im Kontokorrent geführtes allgemeines Bankkonto des Konkursverwalters, so unterliegt er der Ersatzaussonderung bis zur Höhe des in der Zeit danach eingetretenen niedrigsten Tagessaldos, auch wenn zwischenzeitlich Rechnungsabschlüsse mit Saldoanerkennung stattgefunden haben (Abweichung von BGHZ 58, 257 ff).

    Die Revision weist außerdem darauf hin, daß nach den vom Beklagten eingereichten Unterlagen quartalsmäßige Rechnungsabschlüsse stattgefunden hätten, und zwar auch nach der Überweisung der zweiten Rate des Kaufpreises; dadurch habe die aus dem Verkauf des Anlagevermögens stammende Guthabenforderung ihre rechtliche Selbständigkeit verloren, was nach einer anderen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 58, 257 ff) eine Ersatzaussonderung unmöglich mache.

    Die Rechtsprechung läßt aus diesem Grund auch nach einer Saldoanerkennung den Rückgriff auf Einzelforderungen, die zum Zustandekommen des Saldos beigetragen haben, zu, wenn ein wirtschaftliches Interesse an einer gesonderten Geltendmachung solcher Forderungen besteht und die in der Saldoanerkennung gesehene Schuldumschaffung für die Beteiligten zu wirtschaftlich unsinnigen und mit der Kontokorrentabrede nicht beabsichtigten Folgen führen würde (BGHZ 58, 257, 262 m.w.N.).

    Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat - freilich in einem Fall, in dem bereits der spätere Gemeinschuldner ihm nicht gehörendes Geld auf sein Bankkonto eingezahlt hatte - gemeint, auf den oben erwähnten Grundsatz, wonach die von der Rechtsprechung angenommenen Folgen von Rechnungsabschluß und Saldoanerkennung zurücktreten müssen, wenn sie wirtschaftlich unsinnig wären, könne sich ein Dritter, der an der Kontokorrentabrede nicht beteiligt sei, nicht berufen (BGHZ 58, 257, 262).

    Den Ausführungen im Urteil des VIII. Zivilsenats vom 8. März 1972 (BGHZ 58, 257 ff) ist deshalb nicht zu folgen, soweit ihnen zu entnehmen ist, der auf ein Konto des Konkursverwalters geflossene Erlös aus der Veräußerung eines der Aussonderung unterliegenden Gegenstands könne nach § 46 Satz 2 KO nicht mehr herausverlangt werden, sobald ein Rechnungsabschluß mit Saldoanerkennung stattgefunden habe.

  • BGH, 11.06.1959 - VII ZR 53/58

    Ersatzaussonderung im Konkurs

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    Die Aufteilung muß dann im Verhältnis des Werts der einzelnen Kaufgegenstände vorgenommen werden; das Erfordernis einer solchen Aufteilung schließt die in § 46 KO vorausgesetzte Unterscheidbarkeit nicht aus (BGHZ 30, 176, 185; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 46 Rdnr. 18 m.w.N.).

    Gelangt der Erlös aus der Veräußerung eines massefremden Gegenstands auf ein vom Konkursverwalter zu diesem Zweck eingerichtetes Sonderkonto, so ist er auf diese Weise von der übrigen Masse getrennt und damit aussonderungsfähig (BGHZ 30, 176, 186; BGH, Urt. v. 17. September 1998 - IX ZR 300/97, WM 1998, 2160, 2161, z. Abdr.

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    Unabhängig vom Saldoanerkenntnis findet außerdem nach der Rechtsprechung mit Ablauf der Rechnungsperiode eine sogenannte "Gesamtaufrechnung" statt, bei der alle Einzelforderungen oder -verbindlichkeiten, die in den Haben- oder den Soll-Saldo eingegangen sind, in dem Verhältnis getilgt werden, in dem die Summe der Haben-Buchungen zur Summe der Soll-Posten steht (BGHZ 49, 24, 30; vgl. auch BGHZ 117, 135, 141; Urt. v. 13. Dezember 1990 - IX ZR 33/90, WM 1991, 495, 497).
  • BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65

    Verjährung beim Kontokorrent

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    Unabhängig vom Saldoanerkenntnis findet außerdem nach der Rechtsprechung mit Ablauf der Rechnungsperiode eine sogenannte "Gesamtaufrechnung" statt, bei der alle Einzelforderungen oder -verbindlichkeiten, die in den Haben- oder den Soll-Saldo eingegangen sind, in dem Verhältnis getilgt werden, in dem die Summe der Haben-Buchungen zur Summe der Soll-Posten steht (BGHZ 49, 24, 30; vgl. auch BGHZ 117, 135, 141; Urt. v. 13. Dezember 1990 - IX ZR 33/90, WM 1991, 495, 497).
  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 52/69

    Auslegung von Lieferbedingungen durch ein Gericht - Geltendmachung eines

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    a) Geld, das der Konkursverwalter durch Einziehung einer fremden Forderung für die Masse vereinnahmt hat, bleibt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, grundsätzlich auch bei Einzahlung auf ein allgemeines Bankkonto des Konkursverwalters aussonderungsfähig, weil es aufgrund der Buchungen und der dazugehörigen Belege von dem übrigen dort angesammelten Guthaben unterschieden werden kann (BGH, Urt. v. 9. Dezember 1970 - VIII ZR 52/69, WM 1971, 71, 74; v. 15. November 1988 - IX ZR 11/88, ZIP 1989, 118, 119 f).
  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 300/97

    Ersatzaussonderungs- und -absonderungsrechte in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    Gelangt der Erlös aus der Veräußerung eines massefremden Gegenstands auf ein vom Konkursverwalter zu diesem Zweck eingerichtetes Sonderkonto, so ist er auf diese Weise von der übrigen Masse getrennt und damit aussonderungsfähig (BGHZ 30, 176, 186; BGH, Urt. v. 17. September 1998 - IX ZR 300/97, WM 1998, 2160, 2161, z. Abdr.
  • BGH, 27.03.1956 - I ZR 191/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    bb) Es trifft ferner zu, daß nach einer vom Reichsgericht übernommenen Rechtsprechung bei Kontokorrentverhältnissen durch die mit dem Rechnungsabschluß verbundene Saldoanerkennung die in die laufende Rechnung eingestellten Einzelforderungen untergehen und nur die durch das Schuldanerkenntnis begründete Saldoforderung übrigbleibt (BGHZ 26, 142, 150; 50, 277, 279; BGH, Urt. v. 27. März 1956 - I ZR 191/54, LM HGB § 355 Nr. 12; v. 28. April 1975 - II ZR 113/74, WM 1975, 556, 557).
  • BGH, 28.06.1968 - I ZR 156/66

    Sparkassen-Kontokorrent. Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters (OHG)

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    bb) Es trifft ferner zu, daß nach einer vom Reichsgericht übernommenen Rechtsprechung bei Kontokorrentverhältnissen durch die mit dem Rechnungsabschluß verbundene Saldoanerkennung die in die laufende Rechnung eingestellten Einzelforderungen untergehen und nur die durch das Schuldanerkenntnis begründete Saldoforderung übrigbleibt (BGHZ 26, 142, 150; 50, 277, 279; BGH, Urt. v. 27. März 1956 - I ZR 191/54, LM HGB § 355 Nr. 12; v. 28. April 1975 - II ZR 113/74, WM 1975, 556, 557).
  • BGH, 13.03.1981 - I ZR 5/79

    Pfändung künftiger Kontokorrentforderungen

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    Dabei ist nicht nur auf die jeweiligen Salden an den Rechnungsabschlußstichtagen abzustellen, sondern es ist jeder zwischenzeitliche niedrigere Tagessaldo von Bedeutung (vgl. zur Pfändung eines Kontokorrentguthabens BGHZ 80, 172, 176 ff).
  • BGH, 28.04.1975 - II ZR 113/74

    Anerkennung der Haben-Posten einer Kontokorrentpartei durch die im

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98
    bb) Es trifft ferner zu, daß nach einer vom Reichsgericht übernommenen Rechtsprechung bei Kontokorrentverhältnissen durch die mit dem Rechnungsabschluß verbundene Saldoanerkennung die in die laufende Rechnung eingestellten Einzelforderungen untergehen und nur die durch das Schuldanerkenntnis begründete Saldoforderung übrigbleibt (BGHZ 26, 142, 150; 50, 277, 279; BGH, Urt. v. 27. März 1956 - I ZR 191/54, LM HGB § 355 Nr. 12; v. 28. April 1975 - II ZR 113/74, WM 1975, 556, 557).
  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

  • BGH, 15.11.1988 - IX ZR 11/88

    Recht zur Ersatzaussonderung beim Konkurs einer IATA-Agentur

  • BGH, 28.11.1957 - VII ZR 42/57

    Kreditbürgschaft

  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 110/17

    Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren mit der teilweisen

    Ein Betrag, der dem Konto gutgeschrieben ist, aber materiell nicht der Masse gehört, gilt demnach so lange als vorhanden, wie das Konto eine ausreichende Deckung aufweist (BGH, Urteil vom 11. März 1999 - IX ZR 164/98, BGHZ 141, 116, 119; Prütting in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2018, § 48 Rn. 21; vgl. HK- InsO/ Lohmann, 9. Aufl., § 48 Rn. 11; MünchKomm-InsO/Ganter, 3. Aufl., § 48 Rn. 58, 60, 62 f; Schmidt/Thole, InsO, 19. Aufl., § 48 Rn. 23; Jaeger/Henckel, InsO, 2004, § 48 Rn. 81).

    Steigt der Saldo in der Folgezeit wieder an, lebt der Ersatzaussonderungsanspruch nicht wieder auf (BGH, Urteil vom 11. März 1999 - IX ZR 164/98, BGHZ 141, 116, 123; HK- InsO/Lohmann, 9. Aufl., § 48 Rn. 11; vgl. BeckOK-InsO/Haneke, 2018, § 48 Rn. 26, 28; Uhlenbruck/ Brinkmann, InsO, 15. Aufl., § 48 Rn. 36; MünchKomm-InsO/Ganter, 3. Aufl., § 48 Rn. 71).

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    b) Ob sich die Zahlungen der ARGE insoweit noch unterscheidbar auf dem für die Masse geführten Anderkonto befinden, wird das Berufungsgericht anhand der vom Senat im Urteil vom 11. März 1999 (BGHZ 141, 116) aufgestellten Grundsätze zu klären haben.
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Damit stellt sich das vom Berufungsgericht im Anschluß an das Senatsurteil BGHZ 141, 116 erörterte Problem nicht, wie zu verfahren ist, wenn die Ersatzaussonderungsrechte mehrerer Berechtigter konkurrieren, der auf dem Konto des Verwalters zur Verfügung stehende Betrag jedoch nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu befriedigen.
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 229/06

    Zum Umfang der Aussonderungsberechtigung nach unberechtigter Veräußerung

    Steht ein bestimmter dem Konto gutgeschriebener Betrag materiell nicht der Masse, sondern einem anderen zu, so muss er so lange als noch vorhanden gelten, wie das Konto eine ausreichende Deckung aufweist (BGHZ 141, 116, 118 f; BGH, Urt. v. 19. Januar 2006 - IX ZR 154/03, ZIP 2006, 959, 961 Rn. 18 f).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZR 98/08

    Zum Rechtserwerb vorausabgetretener Kontokorrentforderungen bei Insolvenz

    Die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen, die durch das Saldoanerkenntnis untergegangen wären (vgl. BGHZ 141, 116, 120 m.w.N.), waren grundsätzlich nicht selbständig abtretbar, solange die Kontokorrentbindung zwischen den Beteiligten bestand.
  • OLG Köln, 18.04.2002 - 12 U 95/01

    Insolvenzrecht: Ersatzsonderungsanspruch des Gläubigers

    Geld, dass durch die Einziehung einer fremden Forderung in die Masse geflossen ist, bleibt grundsätzlich auch bei der Einzahlung auf ein allgemeines Bankkonto aussonderungsfähig, weil es aufgrund der Buchungen und der dazugehörenden Belege von dem übrigen dort angesammelten Guthaben unterschieden werden kann [st. Rspr. des BGH, vgl. BGH, Urteil v. 11.03.1999, IX ZR 164/98, BGHZ 141, 116 (118); Urteil v. 15.11.1988, IX ZR 11/88, ZIP 1989, 118 (119); OLG Köln, Urteil v. 13.03.1998, 3 U 146/97, ZIP 1998, 1544 (1545); Ganter, in MünchKomm/InsO, Bd. 1, 1. Aufl. 2001, § 48 Rn. 60 jeweils m.w.N.].

    Spätere Abbuchungen heben die Unterscheidbarkeit mithin nicht auf (so BGH, Urteil vom 11.03.1999, IX ZR 164/98, BGHZ 141, 116 (119 f.).

    Da Massearmut vorliegt, steht dem Kläger insoweit keine Leistungs- sondern nur eine Feststellungsklage offen (BGH, Urteil vom 11.03.1999, BGHZ 141, 116(124); Landfermann, in: Eickmann u.a., Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl. 2001, § 210 Rn. 5 m.w.N.).

    Die Revision ist gemäß § 543 I Ziff. 1, II Ziff. 1 ZPO n.F. zuzulassen, denn die hinsichtlich der vom BGH in der Entscheidung vom 11.03.1999 (BGHZ 141, 116) offengelassene Frage, wie zu verfahren ist, wenn das Guthaben nicht zur Begleichung aller Ersatzaussonderungsforderungen ausreicht, ist von grundsätzlicher Bedeutung.

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 154/03

    Anfechtbarkeit der Weiterleitung eines sicherungsabgetretenen Betrages an die

    Wird die Gegenleistung auf einem Konto gutgeschrieben, so bleibt sie grundsätzlich unterscheidbar, solange sie durch Buchungen belegt und der positive Kontensaldo nicht durch Abbuchungen unter den Betrag der beanspruchten Leistung abgesunken ist (BGHZ 141, 116, 120 ff; 150, 326, 328).
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 422/04

    Aussonderung von nach Beendigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto

    Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings bei der Überweisung des Erlöses massefremder Gegenstände auf ein im Kontokorrent geführtes allgemeines Bankkonto des Konkursverwalters eine Ersatzaussonderung für möglich gehalten (BGHZ 141, 116, 120 ff.).
  • OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16

    Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Für die Annahme eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums des Beschwerdeführers ist mithin kein Raum, zumal darüber hinaus bei einer unterschriebenen Urkunde der Erfahrungssatz besteht, dass sie die vollständigen Willenserklärungen der Parteien richtig wiedergibt (BGH NJW 1999, 1709; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 38. Auflage § 416 Rn. 3).
  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 219/01

    Erteilung eines neuen Frachtauftrages

    Dafür genügt es, daß der Eingang durch Buchungen belegt (vgl. BGHZ 141, 116, 120 ff) und der positive Kontensaldo nicht durch Abbuchungen unter den Betrag der beanspruchten Leistung abgesunken ist.
  • LG Krefeld, 03.05.2017 - 7 O 20/16

    Nach Entlastung des Verwalters keine Schadensersatzansprüche mehr gegen ihn!

  • BGH, 27.10.2022 - IX ZR 145/21

    Verwertungsrecht eines Insolvenzverwalters bezüglich sonstiger Rechte

  • OLG Schleswig, 27.07.2016 - 9 U 34/16

    Insolvenzanfechtung: Aussonderungskraft des Wertersatzanspruchs im Falle der

  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 2 U 155/06
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 16 U 260/00

    Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung

  • OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 96/06

    Insolvenzanfechtung: Rechtsnachfolge der Bank bei Gutschrift auf einem bei ihr

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 67/04

    Voraussetzungen eines Aussonderrechts an einem Konto und einem Wechsel

  • LG Düsseldorf, 10.07.2013 - 13 O 334/11

    Unwirksamkeit der Zinsanpassungsklauseln einer Bank

  • LAG Niedersachsen, 23.09.2002 - 17 Sa 609/02

    Aus- und Absonderungsrechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • LAG Niedersachsen, 24.11.2006 - 10 Sa 946/06

    Aussonderungsrecht eines Arbeitnehmers bei Insolvenz seines Arbeitgebers bei

  • KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06

    Ansprüche in der Insolvenz: Aussonderungsrecht bei Zahlungsabwicklung über ein

  • OLG Köln, 25.08.2004 - 2 U 91/04

    Kein Aussonderungsrecht des Einlieferers an Versteigerungserlös bei Insolvenz des

  • LG Bonn, 01.04.2004 - 18 O 215/03

    Aussonderung des von dem Verkaufskommissionär vor Eröffnung des

  • OLG Stuttgart, 24.10.2001 - 9 U 28/01

    Ersatzabsonderungsrecht bei unberechtigter Verwendung eines Schecks im Rahmen

  • OLG Rostock, 22.10.2007 - 3 U 165/06
  • OLG Jena, 27.10.2004 - 2 U 414/04

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LG Berlin, 13.05.2008 - 14 O 438/07

    Anspruch eines Absonderungsberechtigten aufgrund eines Sicherungseigentums auf

  • LG Offenburg, 25.06.2010 - 2 O 35/10

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH bei unterlassenen

  • LG Rostock, 18.06.2008 - 4 O 367/07

    Haftung des Insolvenzverwalters: Verkauf von Zuchtsauen durch einen

  • LG Bonn, 19.12.2007 - 13 O 166/07

    Beförderung, Auszählung, Sortierung, Rollierung,Aufbearbeitung und Einzahlung auf

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